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Pflegebox · Zuzahlungsfrei

Zuzahlungsfreie Pflegebox — die rechtliche Grundlage

Bei Medikamenten musst du oft 10 % zuzahlen, bei Hilfsmitteln auch. Bei der Pflegebox nicht — sie ist vollständig zuzahlungsfrei, weil sie eine Sachleistung der Pflegeversicherung ist, kein Hilfsmittel der Krankenversicherung.

Portrait von Jannik — Gründer, Redaktion & Technik

Jannik

Gründer · Redaktion · Technik

Ein älterer Herr sitzt lächelnd in einem Sessel und hält eine Pflegebox mit verschiedenen Pflegeartikeln.
0 %

Zuzahlung — anders als bei rezeptpflichtigen Medikamenten oder § 33 Hilfsmitteln

§ 40 SGB XI

Rechtsgrundlage — Pflegeversicherung, nicht Krankenversicherung

ab PG 1

Anspruchsbeginn — unabhängig von Pflegegrad-Höhe


Warum keine Zuzahlung?

Die Unterscheidung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung wirkt sich praktisch aus — die Pflegeversicherung kennt nur in wenigen Bereichen Zuzahlungen, die Krankenversicherung in vielen.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) — keine Zuzahlung
  • Pflegehilfsmittel technisch (§ 40 SGB XI) — 10 % Zuzahlung, max. 25 €
  • Hilfsmittel nach § 33 SGB V (Krankenkasse, z.B. Rollator) — 10 % Zuzahlung
  • Vollstationäre Pflege — Eigenanteil ja, aber andere Mechanik

Was, wenn die Box anders als zuzahlungsfrei verkauft wird?

Dann ist es kein § 40-Pflegebox-Angebot, sondern ein kommerzielles Produkt. Achte auf die rechtliche Grundlage.

  • Seriöse Pflegebox-Anbieter werben mit '100 % Kostenübernahme durch die Pflegekasse'
  • Bei 'Probe gegen Versand' — kommerzielles Marketing, nicht Pflegekassen-Box
  • Bei 'Eigenanteil' — definitiv nicht der Pflegekassen-Anspruch
  • Im Zweifel — Anbieter im offiziellen Pflegekassen-Verzeichnis prüfen

Auch zuzahlungsfrei — diese Pflegekassen-Leistungen

  • Pflegegeld (§ 37 SGB XI) — frei verwendbar, keine Zuzahlung
  • Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) — durch ambulanten Dienst, ohne Eigenanteil
  • Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) — vollständig kostenfrei
  • Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI) — kostenfrei

Häufige Fragen

Ist die Pflegebox auch bei privater Pflegeversicherung zuzahlungsfrei?

Ja — der Anspruch ist beitragsgleich. Private Pflegeversicherer müssen die gleichen Leistungen erbringen wie die gesetzliche. Die Abrechnung läuft etwas anders (du gehst in Vorkasse, bekommst dann erstattet), aber unterm Strich zuzahlungsfrei.

Gibt es eine Zuzahlung-Befreiung?

Für die Pflegebox brauchst du keine Befreiung — sie ist von vornherein zuzahlungsfrei. Bei anderen Leistungen (10-€-Praxisgebühr gibt's seit 2013 nicht mehr) gibt es Höchstgrenzen pro Jahr, oberhalb derer du befreit bist.

Was kostet die technische Pflegehilfe?

Bei technischen Pflegehilfsmitteln (Pflegebett, Pflegerollstuhl) zahlt die Pflegekasse — du leistest 10 % Zuzahlung, maximal 25 € pro Hilfsmittel. Im Gegensatz zur Verbrauchsbox ist das nicht zuzahlungsfrei.