Pflegehilfsmittel und Pflegekassen bilden eine wichtige Schnittstelle für die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen.
- kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 erhalten
- bedarfsgerecht bestellen, keine Zusatzkosten
- frei Haus Lieferung nach Hause

Ein zentraler Punkt ist der gesetzliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel, der durch die Pflegekassen finanziert wird. Dieser Anspruch soll sicherstellen, dass Betroffene die notwendigen Produkte für eine würdevolle und hygienische Pflege erhalten. Die Pflegekassen übernehmen gemäß § 40 SGB XI die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Zu diesen Hilfsmitteln gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die Beantragung dieser Leistungen erfolgt in der Regel unkompliziert bei der zuständigen Pflegekasse.
I. Grundlagen
Die Pflegekassen spielen eine zentrale Rolle bei der Versorgung von Pflegebedürftigen mit notwendigen Hilfsmitteln. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Versorgung ist der gesetzliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel, der im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert ist. Dieser Anspruch ermöglicht es Pflegebedürftigen, monatlich bis zu 42 Euro für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu erhalten. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern und eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Die Pflegebox stellt in diesem Zusammenhang eine praktische Lösung dar, da sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Pflegehilfsmittel enthält und regelmäßig nach Hause geliefert wird.
Gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Dieser Zuschuss dient dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten.
Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
- Spare Zeit mit dem Online Prozess.
- Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.

Definition und Zweck der Pflegebox
Die Pflegebox ist ein Paket, das speziell auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen zugeschnitten ist und dazu dient, die häusliche Pflege zu erleichtern. Sie enthält eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Der Hauptzweck der Pflegebox besteht darin, pflegende Angehörige zu entlasten, indem sie ihnen den regelmäßigen Einkauf dieser Verbrauchsmaterialien erspart und sicherstellt, dass die benötigten Produkte stets verfügbar sind.
II. Inhalt der Pflegebox
Eine Pflegebox enthält eine Vielzahl von Produkten, die speziell darauf ausgerichtet sind, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten. Dazu gehören typischerweise Hygiene- und Schutzprodukte wie Mundschutzmasken (einschließlich FFP2-Masken), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen sowie Einmalhandschuhe in verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl oder Latex. Des Weiteren sind oft auch Bettschutzeinlagen enthalten, die Matratzen und Bettwäsche vor Verunreinigungen schützen. Die genaue Zusammensetzung kann je nach Anbieter und den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen variieren, wobei darauf geachtet wird, dass alle Produkte den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und für den täglichen Gebrauch geeignet sind.
Pflegehilfsmittel jetzt hier kostenlos online bestellen ->
Hygiene- und Schutzprodukte
Hygiene- und Schutzprodukte sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegebox, da sie dazu beitragen, die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern und sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegekraft zu schützen. Typische Produkte in dieser Kategorie sind Mundschutzmasken (inklusive FFP2-Masken), Desinfektionsmittel für Hände und Flächen sowie Einmalhandschuhe. Diese Artikel sind speziell dafür konzipiert, den hohen hygienischen Anforderungen im Pflegealltag gerecht zu werden und das Risiko von Infektionen zu minimieren.
Mundschutz & FFP2-Masken
Mundschutz und FFP2-Masken sind wichtige Bestandteile der Pflegebox, insbesondere zum Infektionsschutz. Sie dienen dazu, die Übertragung von Krankheitserregern zu minimieren und sowohl die pflegende als auch die pflegebedürftige Person zu schützen. Die Pflegebox enthält in der Regel 50 Stück Gesichtsmasken für den hygienischen Einmalgebrauch, die leichtes Atmen ermöglichen und einen hohen Filtrationsgrad gegen Bakterien bieten. Zusätzlich sind 10 Stück FFP2-Masken in Schwarz oder Weiß enthalten, die sich durch eine hohe Filterleistung und maximalen Tragekomfort dank 5-lagigem Vliesstoff auszeichnen. Diese Masken sind ideal für den täglichen Gebrauch und bieten zusätzlichen Schutz, auch nach der Pandemie.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel sind ein wichtiger Bestandteil einer jeden Pflegebox. Sie umfassen Produkte zur Händedesinfektion sowie zur Flächendesinfektion. Die Händedesinfektionsmittel sind ideal, um das Risiko von Infektionskrankheiten zu reduzieren und sollten regelmäßig angewendet werden. Flächendesinfektionsmittel werden genutzt, um Flächen, beispielsweise im Sanitärbereich, großflächig und regelmäßig zu desinfizieren, um das Risiko einer Infektion so gering wie möglich zu halten. Auch in Bereichen wie Esszimmer und/oder Küche kann das Mittel genutzt werden.
Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Pflegebox, da sie sowohl die pflegende als auch die pflegebedürftige Person vor Keimen und Krankheitserregern schützen. Sie reduzieren das Infektionsrisiko bei der häuslichen Pflege erheblich. Die Handschuhe sind in verschiedenen Größen und Materialien wie Latex, Vinyl oder Nitril erhältlich, um den individuellen Bedürfnissen und eventuellen Allergien gerecht zu werden. Durch die Verwendung von Einmalhandschuhen wird eine hygienische Umgebung geschaffen, die für die Gesundheit aller Beteiligten von großer Bedeutung ist.
Bettschutz
Bettschutzeinlagen sind wichtige Hilfsmittel, um Matratzen, Bettwäsche und andere Oberflächen vor Verunreinigungen durch Körperflüssigkeiten zu schützen. Sie sind besonders nützlich bei Inkontinenz oder bettlägerigen Patienten. Diese Einlagen gibt es in verschiedenen Größen und Ausführungen, sowohl für den Einmalgebrauch als auch wiederverwendbar. Einweg-Bettschutzeinlagen bieten eine hohe Saugkraft und sind einfach zu entsorgen, während Mehrweg-Varianten umweltfreundlicher und kosteneffizienter sind, da sie gewaschen und wiederverwendet werden können.
III. Vorteile der Pflegebox
Die Vorteile einer Pflegebox sind vielfältig. Sie bietet nicht nur eine Zeitersparnis und Entlastung im Alltag, da die benötigten Produkte regelmäßig und bequem nach Hause geliefert werden, sondern gewährleistet auch einen hohen Infektionsschutz und eine gute Hygiene durch die enthaltenen hochwertigen Hygiene- und Schutzprodukte. Zudem ermöglicht die bedarfsorientierte Zusammenstellung eine individuelle Anpassung an die jeweiligen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, wodurch eine optimale Versorgung sichergestellt wird.
Wir empfehlen sanus-plus
Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Zeitersparnis und Entlastung
Die Nutzung einer Pflegebox bietet eine erhebliche Zeitersparnis und Entlastung für pflegende Angehörige. Anstatt sich selbst um die Beschaffung der notwendigen Pflegehilfsmittel kümmern zu müssen, werden diese regelmäßig und bequem nach Hause geliefert. Dies spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch den Stress, der mit der Organisation und dem Einkauf von Pflegeprodukten verbunden ist. Viele Anbieter übernehmen zudem die gesamte Antragsstellung bei der Pflegekasse, was den bürokratischen Aufwand erheblich minimiert. Durch die regelmäßige Lieferung der benötigten Hilfsmittel können sich pflegende Angehörige besser auf die eigentliche Betreuung und Pflege konzentrieren, was letztendlich die Lebensqualität aller Beteiligten verbessert.
Infektionsschutz und Hygiene
Die Pflegebox leistet einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz und zur Hygiene in der häuslichen Pflege. Sie enthält Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, die dazu beitragen, die Ausbreitung von Krankheitserregern zu minimieren. Einmalhandschuhe schützen sowohl die pflegende als auch die pflegebedürftige Person vor Keimen. Auch Mundschutzmasken, einschließlich FFP2-Masken, sind enthalten, um das Risiko von Atemwegsinfektionen zu reduzieren. Diese Hilfsmittel sind besonders wichtig, um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen und das Risiko von Infektionen zu minimieren.
Pflegehilfsmittel jetzt hier kostenlos online bestellen ->
IV. Beantragung
Um eine Pflegebox zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) Anspruch auf Pflegehilfsmittel, sofern sie zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen leben und von Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut werden. Der Antrag auf Kostenübernahme kann bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, wobei viele Anbieter von Pflegeboxen diesen Schritt für Sie übernehmen. Es ist wichtig, im Antrag anzugeben, welche Pflegehilfsmittel benötigt werden, wobei nachträgliche Änderungen in Art und Menge möglich sind. Die Pflegekasse prüft den Antrag und teilt das Ergebnis mit. Nach Genehmigung erfolgt die Versorgung mit den gewünschten Pflegehilfsmitteln entweder durch monatliche Überweisung einer Pauschale oder durch direkte Kostenübernahme für die bezogenen Produkte.
Voraussetzungen für den Anspruch
Um den Anspruch auf eine Pflegebox geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) notwendig, der durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes festgestellt wurde. Zudem muss die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden, also entweder im eigenen Zuhause, im Haus der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen. Es ist weiterhin erforderlich, dass die pflegebedürftige Person von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst betreut wird. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 SGB XI.
Pflegegrad & Häusliche Pflege
Ein anerkannter Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung für den Bezug einer Pflegebox. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei Grad 1 eine leichte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Grad 5 eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung darstellt. Unabhängig vom Pflegegrad haben alle Pflegebedürftigen mit häuslicher Pflege Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Die häusliche Pflege kann dabei durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Wichtig ist, dass die Pflege in der eigenen Wohnung, im Haus der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen stattfindet. Bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim entfällt dieser Anspruch, da die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln dort bereits durch die Einrichtung sichergestellt wird.
Antragstellung und Kostenübernahme
Die Antragstellung für eine Pflegebox ist unkompliziert. Anspruchsberechtigte mit einem Pflegegrad (1 bis 5) und häuslicher Pflege können den Antrag bei ihrer Pflegekasse einreichen. Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung des Antrags, wodurch der Prozess vereinfacht wird. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden dann direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse abgerechnet, sodass keine zusätzlichen Aufwendungen für den Pflegebedürftigen entstehen. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können. Es ist wichtig zu beachten, dass die monatlichen Aufwendungen der Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel einen Betrag von 42 Euro (Stand Januar 2025) nicht übersteigen dürfen.
Ablauf & Zuständigkeit der Pflegekasse
Die Beantragung einer Pflegebox und die Zuständigkeit der Pflegekasse sind klar geregelt. Nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse, hat diese in der Regel drei Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden. Dauert die Prüfung länger, beispielsweise weil eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst involviert sind, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wichtig ist, dass die Pflegekasse den Antragsteller schriftlich informiert, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann. Andernfalls gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung, die im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst oder andere Gutachter gegeben werden, gelten als Antrag, sofern der Pflegebedürftige zustimmt. Auch Pflegefachkräfte können Empfehlungen aussprechen, was das Antragsverfahren vereinfacht.
Sie benötigen Pflegehilfsmittel
✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmittel versorgen zu lassen.
✔ Ihre Pflegekasse
Hat bestehende Verträge mit Anbieter von Leistungen. Dadurch ist Ihre optimale Versorgung gewährleistet.
✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl. Und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Und versorgt Sie mit den Pflegehilfsmitteln
V. Anbieter
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegeboxen sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Zunächst ist es wichtig, auf die Qualität der angebotenen Produkte zu achten. Hochwertige Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Masken bieten einen besseren Schutz und tragen zur Hygiene bei. Es empfiehlt sich, auf Markenprodukte von bekannten Herstellern zu setzen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Flexibilität des Anbieters. Kann die Pflegebox individuell zusammengestellt werden, um den spezifischen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden? Werden unterschiedliche Packungsgrößen und Darreichungsformen angeboten? Ein guter Anbieter zeichnet sich zudem durch einen zuverlässigen Kundenservice und eine schnelle, versandkostenfreie Lieferung aus. Auch die Möglichkeit einer unkomplizierten Antragsstellung bei der Pflegekasse kann ein entscheidender Vorteil sein. Einige Anbieter übernehmen sogar die komplette Abwicklung, was pflegende Angehörige zusätzlich entlastet. Es ist ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und Bewertungen anderer Kunden zu berücksichtigen, um den passenden Anbieter zu finden.
Auswahl & Qualität der Produkte
Bei der Auswahl einer Pflegebox spielen die Qualität der Produkte und die Seriosität des Anbieters eine entscheidende Rolle. Achten Sie darauf, dass die angebotenen Artikel den gängigen Qualitätsstandards entsprechen und zertifiziert sind. Viele Anbieter arbeiten mit namhaften Herstellern zusammen, um hochwertige Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutzmasken zu gewährleisten. Es ist ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und auf transparente Informationen zu Inhaltsstoffen und Herstellungsbedingungen zu achten. Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Kunden können ebenfalls hilfreich sein, um die Zuverlässigkeit und Qualität eines Anbieters einzuschätzen.
VI. Rechtliche Aspekte
Die Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln ist durch das Sozialgesetzbuch XI (§ 40 SGB XI) geregelt. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden, Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zur Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung beitragen. Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich einen bestimmten Betrag nicht übersteigen, wobei die Leistung auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden kann. Die Pflegekassen sollen technische Pflegehilfsmittel vorrangig leihweise überlassen. Es besteht auch die Möglichkeit, Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes zu erhalten, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird.
Pflegehilfsmittel jetzt hier kostenlos online bestellen ->
VII. Fazit
Die Pflegebox stellt eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige dar, indem sie essenzielle Pflegehilfsmittel für den Verbrauch bündelt und kostenfrei zur Verfügung stellt. Durch die monatliche Lieferung direkt nach Hause wird nicht nur Zeit gespart, sondern auch die Hygiene in der häuslichen Pflege verbessert. Berechtigte Personen mit Pflegegrad profitieren von der Kostenübernahme durch die Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI. Die unkomplizierte Beantragung und die Vielfalt an Anbietern ermöglichen eine flexible Anpassung an die individuellen Bedürfnisse. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und bei Bedarf eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Versorgung sicherzustellen und den Alltag der pflegenden Angehörigen zu erleichtern.
Vorteile und Beantragung
Die Vorteile einer Pflegebox liegen klar auf der Hand: Sie sparen Zeit und Mühe, da die benötigten Produkte regelmäßig und bequem nach Hause geliefert werden. Dies entlastet pflegende Angehörige erheblich im Alltag. Zudem bietet die Pflegebox einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz und zur Hygiene, da sie Desinfektionsmittel, Handschuhe und andere Schutzmaterialien enthält. Um die Pflegebox zu beantragen, ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) sowie die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst erforderlich. Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, die bei Erfüllung der Voraussetzungen die Kosten bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernimmt.
Beratung & Ansprechpartner
Für eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Beantragung einer Pflegebox stehen Ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Neben den Anbietern von Pflegeboxen, die oft eine persönliche Beratung anbieten, können Sie sich auch an Ihre Pflegekasse wenden. Die Mitarbeiter dort helfen Ihnen gerne bei Fragen zu Ihrem Anspruch auf Pflegehilfsmittel und dem Antragsverfahren. Darüber hinaus bieten auch Pflegestützpunkte und Seniorenberatungsstellen eine neutrale und unabhängige Beratung an. Sie informieren über die verschiedenen Möglichkeiten der Versorgung und Unterstützung im Pflegefall und helfen Ihnen, die für Sie passende Lösung zu finden.