Kostenlose Pflegehilfsmittel — vergleichen, beantragen, geliefert bekommen
Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI). Kein Eigenanteil, keine versteckten Kosten — wir zeigen dir, welcher Anbieter am besten zu deiner Situation passt.
Stand: 2026 · Geprüft nach 11 Kriterien · 7 Anbieter im Vergleich
Testsieger 2026
Sanus-Plus · 94/100
übernimmt die Pflegekasse monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
getestet in unserem unabhängigen Pflegebox-Vergleich.
von Lieferung über Datenschutz bis Ladezeit — objektiv bewertet.
Unsere Ratgeber
Pflege betrifft Millionen Familien in Deutschland. Unsere Ratgeber erklären die wichtigsten Themen rund um Pflegegrad, Leistungen und Hilfsmittel — verständlich, aktuell und auf den Punkt.
Pflegegrade
Von Pflegegrad 1 bis 5 — welche Voraussetzungen gelten, wie die Einstufung funktioniert und welche Leistungen dir zustehen.
Zum RatgeberPflegegeld
Wer bekommt Pflegegeld, wie hoch ist es pro Pflegegrad und was ist bei der Kombination mit Sachleistungen zu beachten?
Zum RatgeberPflegehilfsmittel beantragen
Schritt für Schritt zur kostenlosen Pflegebox — Antrag, Genehmigungsfiktion und was bei Ablehnung zu tun ist.
Zum RatgeberPflegehilfsmittel-Liste
Alle Produkte, die von der Pflegekasse erstattet werden: von Einmalhandschuhen über Bettschutzeinlagen bis zu Desinfektionsmitteln.
Zum RatgeberHausnotrufsysteme
Welche Systeme gibt es, was übernimmt die Pflegekasse und worauf solltest du bei der Auswahl achten?
Zum RatgeberPflegefall — und nun?
Erste Schritte nach der Diagnose: Pflegegrad beantragen, Leistungen sichern und den Alltag organisieren.
Zum RatgeberWas sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern. Das Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln (Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hausnotrufsysteme) und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz). Für die Verbrauchsmittel stehen dir monatlich bis zu 42 € zu — ab Pflegegrad 1, ohne Eigenanteil.
Die meisten Pflegebedürftigen nutzen eine Pflegebox: Der Anbieter übernimmt den Antrag bei der Pflegekasse und liefert die Box monatlich nach Hause. In unserer Pflegehilfsmittel-Liste findest du alle erstattungsfähigen Produkte im Überblick.
Warum uns vertrauen?
Unabhängig getestet
Wir bestellen jede Box selbst, prüfen den Website-Flow und messen den PageSpeed. Keine PR-Texte, keine Provisionslogik.
11 Testkriterien
Von Lieferung und Inhalt über Kundenservice und Datenschutz bis zur Ladezeit — unser Kriterienkatalog ist öffentlich einsehbar.
7 Anbieter im Vergleich
Von Sanus-Plus bis Malteser — jeder Anbieter hat einen eigenen Testbericht mit detaillierter Punkteverteilung.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Jede pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause versorgt wird. Der Anspruch ergibt sich aus § 40 Abs. 2 SGB XI. Ob die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Dienst erfolgt, spielt keine Rolle — entscheidend ist die häusliche Versorgung.
Was kostet eine Pflegebox?
Für dich als Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen: nichts. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab — kein Eigenanteil, keine versteckten Gebühren. Details zur Beantragung in unserem Ratgeber.
Wie beantrage ich eine Pflegebox?
Am einfachsten über einen Pflegebox-Anbieter wie Sanus-Plus: Du wählst deine gewünschten Produkte aus, der Anbieter übernimmt den Antrag bei der Pflegekasse. Die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Arbeitstagen. Danach wird die Box monatlich geliefert.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Zusätzlich zur Pflegebox steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zu (§ 45b SGB XI). Dieser kann für Betreuungsleistungen, Haushaltshilfe, Tagespflege oder anerkannte Entlastungsangebote genutzt werden. Nicht verbrauchte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart werden. Mehr dazu in unserem Pflegegeld-Ratgeber.
Brauche ich einen bestimmten Pflegegrad?
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (die Pflegebox) genügt bereits Pflegegrad 1 — also die geringste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Für andere Leistungen wie Pflegegeld oder Verhinderungspflege ist mindestens Pflegegrad 2 erforderlich. Eine Übersicht über alle Leistungen pro Pflegegrad findest du in unserem Pflegegrade-Ratgeber.
Kann ich den Pflegebox-Anbieter wechseln?
Ja, jederzeit. Der Leistungsanspruch ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an den Anbieter. Kündige beim alten Anbieter und melde dich beim neuen an — der übernimmt den restlichen Papierkram. In unserem Vergleich findest du alle getesteten Anbieter.