Ratgeber · Pflegegrad 3

Pflegepaket bei Pflegegrad 3: Alle Leistungen auf einen Blick

Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen umfangreiche Leistungen der Pflegekasse zu — von Pflegegeld über Sachleistungen bis zur kostenlosen Pflegebox. Wir zeigen Ihnen, welche Beträge gelten, wie Sie die Leistungen kombinieren und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.

Eine ältere Frau sitzt mit ihrer erwachsenen Tochter am Küchentisch, vor ihnen liegen Unterlagen und ein Ordner mit der

Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten

  • Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
  • Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
  • Spare Zeit mit dem Online Prozess.
  • Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.
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Pflegegrad 3 auf einen Blick

599 €

Monatliches Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige (§ 37 SGB XI).

1.497 €

Pflegesachleistung pro Monat für professionelle ambulante Pflege (§ 36 SGB XI).

131 €

Entlastungsbetrag monatlich für Betreuungs- und Entlastungsangebote (§ 45b SGB XI).


Was bedeutet „Pflegepaket“ bei Pflegegrad 3?

Der Begriff Pflegepaket ist kein offizieller Fachbegriff — er beschreibt umgangssprachlich die Gesamtheit aller Leistungen, die Pflegebedürftigen mit einem bestimmten Pflegegrad zustehen. Bei Pflegegrad 3 umfasst das ein breites Spektrum: von monatlichem Pflegegeld über professionelle Pflegedienste bis hin zu Zuschüssen für Wohnraumanpassung und Entlastungsangebote.

Oft wird der Begriff auch für die monatliche Pflegebox verwendet — ein Paket mit Verbrauchshilfsmitteln wie Einmalhandschuhen und Desinfektionsmitteln, das Ihnen kostenfrei nach Hause geliefert wird. Diese Pflegebox ist aber nur ein kleiner Teil des gesamten Leistungspakets.

Gut zu wissen

Pflegepaket ≠ Pflegebox

Das Pflegepaket meint alle Leistungen bei Pflegegrad 3. Die Pflegebox ist speziell das monatliche Paket mit Verbrauchshilfsmitteln (§ 40 SGB XI, bis zu 42 € pro Monat). Alles zur Pflegebox — Inhalt, Bestellung und Abrechnung — finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Pflegebox bei Pflegegrad 3.


Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 — die Übersicht

Die Pflegekasse stellt bei Pflegegrad 3 eine Vielzahl von Leistungen bereit. Die folgende Tabelle zeigt alle wichtigen Beträge im Überblick (Stand 2025, Beträge gelten auch 2026):

LeistungBetragZeitraum
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)599 €pro Monat
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)1.497 €pro Monat
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €pro Monat
Pflegehilfsmittel / Pflegebox (§ 40 SGB XI)42 €pro Monat
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)1.854 €pro Jahr
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)1.685 €pro Jahr
Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)1.497 €pro Monat
Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI)224 €pro Monat
Wohnumfeldverbesserung (§ 40 SGB XI)4.180 €je Maßnahme
Digitale Pflegeanwendungen (§ 40a SGB XI)53 €pro Monat
Quelle: Bundesverwaltungsamt/Dienstleistungszentrum, PUEG-Anpassung +4,5 % zum 1.1.2025. Gilt auch 2026.

Pflegegeld, Sachleistung oder beides?

Die beiden wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 3 sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistung. Welche Variante für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, wer die Pflege übernimmt.

Pflegegeld (599 € monatlich)

Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer erfolgt. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden — etwa als Anerkennung für die pflegenden Angehörigen.

Pflegesachleistung (1.497 € monatlich)

Die Sachleistung steht Ihnen zu, wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Der Betrag wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Pflegerin hilft einem älteren Herrn vorsichtig beim Aufstehen vom Sofa im Wohnzimmer

Tipp

Kombinationsleistung: Das Beste aus beiden Welten

Sie müssen sich nicht zwischen Pflegegeld und Sachleistung entscheiden. Mit der Kombinationsleistung nutzen Sie beides anteilig. Wenn Ihr Pflegedienst beispielsweise nur 50 % der Sachleistung ausschöpft (748,50 €), erhalten Sie die verbleibenden 50 % als Pflegegeld — also 299,50 €. So profitieren Sie von professioneller Pflege und behalten gleichzeitig finanzielle Flexibilität.


Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für Betreuung und Haushalt

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu — also auch bei Pflegegrad 3. Mit 131 € pro Monat können Sie anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren. Der Betrag ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt.

Alltagsbegleitung

Begleitung bei Spaziergängen, Vorlesen, gemeinsames Kochen oder Einkaufen — ehrenamtliche oder professionelle Helfer entlasten Angehörige im Alltag.

Hauswirtschaft

Hilfe im Haushalt: Reinigung, Wäsche, Einkäufe oder Mahlzeiten zubereiten — besonders wertvoll, wenn Angehörige berufstätig sind.

Tagespflege

Tagesstrukturierende Angebote in einer Pflegeeinrichtung — der Entlastungsbetrag kann als Zuschuss zum Eigenanteil eingesetzt werden.

Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und nachträglich eingesetzt werden.


Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine vorübergehende stationäre Versorgung nötig ist, greifen zwei wichtige Leistungen der Pflegekasse:

Verhinderungspflege (§ 39)

  • Bis zu 1.685 € pro Jahr
  • Ersatzpflege bei Urlaub, Krankheit oder Erholung der Pflegeperson
  • Pflege durch Nachbarn, Freunde oder professionelle Kräfte möglich
  • Stundenweise oder tageweise abrufbar

Kurzzeitpflege (§ 42)

  • Bis zu 1.854 € pro Jahr
  • Vorübergehende stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
  • Typisch nach Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen
  • Maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr

Tipp

Budgets kombinieren — bis zu 3.539 € im Jahr

Nicht genutzte Kurzzeitpflege-Mittel können zur Hälfte auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Umgekehrt lassen sich nicht genutzte Verhinderungspflege-Mittel vollständig für die Kurzzeitpflege einsetzen. Maximal stehen Ihnen so bis zu 3.539 € pro Jahr für flexible Vertretungslösungen zur Verfügung.


Kostenlose Pflegebox: 42 € monatlich für Verbrauchshilfsmittel

Ein oft unterschätzter Teil des Pflegepakets ist die Pflegebox — ein monatliches Paket mit Hygiene- und Schutzartikeln, das Ihnen kostenfrei nach Hause geliefert wird. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten gemäß § 40 SGB XI bis zu 42 € pro Monat.

Die Pflegebox enthält zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Die Zusammenstellung können Sie individuell an Ihren Bedarf anpassen.

Die Beantragung ist unkompliziert: Sie füllen ein kurzes Online-Formular aus, und der Anbieter übernimmt den Rest — Antragstellung, Genehmigung und monatliche Abrechnung mit der Pflegekasse. Ausführliche Informationen zur Pflegebox, ihrem Inhalt und zur Bestellung finden Sie in unserem Ratgeber: Pflegebox bei Pflegegrad 3.

Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten

  • Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
  • Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
  • Spare Zeit mit dem Online Prozess.
  • Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.
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Weitere Leistungen: Tagespflege, Wohnraumanpassung und mehr

Neben den großen Posten wie Pflegegeld und Sachleistung gibt es weitere Leistungen, die den Pflegealltag erheblich erleichtern können:

Tages- und Nachtpflege

Bis zu 1.497 € pro Monat für teilstationäre Betreuung — tagsüber oder nachts in einer Einrichtung, kombinierbar mit Pflegegeld und Sachleistung.

Wohnraumanpassung

Bis zu 4.180 € je Maßnahme für barrierefreie Umbauten — ebenerdige Dusche, Türverbreiterung, Treppenlift oder Schwellenabbau.

Wohngruppenzuschlag

224 € monatlich für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen — zusätzlich zu allen anderen Leistungen.


So beantragen Sie Ihre Leistungen bei Pflegegrad 3

Der Weg zu Ihren Pflegeleistungen beginnt mit einem Antrag bei der Pflegekasse. Diese ist Teil Ihrer Krankenkasse. So gehen Sie vor:

1.

Antrag stellen

Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder stellen Sie den Antrag schriftlich. Ein formloses Schreiben genügt — die Kasse sendet Ihnen dann die Formulare zu.

2.

Begutachtung

Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet die pflegebedürftige Person zu Hause. Sechs Lebensbereiche werden bewertet — 47,5 bis 70 Punkte ergeben Pflegegrad 3.

3.

Leistungen nutzen

Nach der Genehmigung werden die Leistungen bewilligt. Pflegegeld fließt monatlich, die Pflegebox können Sie sofort bestellen, und weitere Hilfen beantragen Sie bei Bedarf.

„Der Antrag auf Pflegeleistungen wirkt erst ab dem Monat der Antragstellung. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich — auch wenn Sie den genauen Pflegegrad noch nicht kennen.“


Häufig gestellte Fragen zum Pflegepaket bei Pflegegrad 3