Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es richtet sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern versorgt werden — also ohne professionellen ambulanten Pflegedienst.
Der Gesetzgeber bezeichnet das Pflegegeld offiziell als „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen". Dahinter steht die Idee, dass die pflegebedürftige Person selbst entscheidet, wie sie ihre häusliche Versorgung organisiert. Das Geld ist nicht zweckgebunden und muss nicht abgerechnet werden. In der Praxis wird es meist als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben oder für Betreuung, Hauswirtschaft und kleine Anpassungen im Alltag eingesetzt.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto umfassender der Hilfebedarf — und desto höher die monatliche Leistung.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | Entlastungsbetrag 131 €/Monat (§ 45b) |
| Pflegegrad 2 | 347 € | erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | 599 € | schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 800 € | schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 990 € | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus von der Pflegekasse auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Es gilt nicht als Einkommen und hat damit keinen Einfluss auf Rente oder Bürgergeld.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Pflegegeld hat, wer zwei Voraussetzungen erfüllt:
- Mindestens Pflegegrad 2 — festgestellt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder bei Privatversicherten durch Medicproof.
- Häusliche Versorgung durch eine Privatperson — typischerweise Angehörige, Nachbarn oder Freunde. Ein professioneller Pflegedienst schließt das volle Pflegegeld aus, erlaubt aber eine anteilige Kombinationsleistung.
