Pflegepaket — das andere Wort für Pflegebox
Pflegepaket ist nur ein anderes Wort für Pflegebox — gleiche Leistung, gleiches Gesetz, gleicher Anbietermarkt. Manche Anbieter (z. B. AOK, einige Apotheken) bevorzugen den Begriff Pflegepaket, andere die Pflegebox.
Jannik
Gründer · Redaktion · Technik

monatlich von der Pflegekasse — identisch zur Pflegebox
Eigenanteil — Sachleistung nach § 40 SGB XI
Anspruchsbeginn — schon mit dem niedrigsten Pflegegrad
Pflegepaket = Pflegebox = Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Die unterschiedlichen Begriffe verwirren — gemeint ist immer dasselbe.
- Pflegebox — Begriff der meisten kommerziellen Anbieter (Sanus-Plus, Sanubi)
- Pflegepaket — Begriff oft bei AOK, manchen Apotheken
- Pflegemittelbox — etwas seltener verwendet
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG54) — der offizielle Gesetzesbegriff (§ 40 SGB XI)
Worauf du beim Vergleich achtest
Egal welcher Begriff — die gleichen Kriterien zählen.
- Vollständiges Sortiment der Pflegehilfsmittel
- Flexible Lieferung (Intervall, Adresse)
- Online-Self-Service für Anpassungen
- DSGVO-konformer Datenschutz
- Kostenlose Kündigung jederzeit
Wo der Begriff Pflegepaket häufiger vorkommt
- AOK-Pflegepaket
- Pflegepaket-Aktionen mancher Apotheken
- Werbeaktionen kommerzieller Anbieter
Häufige Fragen
Sind Pflegepaket und Pflegebox unterschiedlich?
Inhaltlich nein — beide Begriffe meinen das gleiche Produkt mit identischer rechtlicher Grundlage. Der einzige Unterschied ist die Anbietermarke und Produktbezeichnung.
Soll ich nach Pflegepaket oder Pflegebox suchen?
Suche nach beiden. Wenn du einen bestimmten Anbieter im Kopf hast, nutze dessen Bezeichnung. Im Vergleich findest du in unserem Test alle Anbieter, egal wie sie ihre Produkte nennen.
Bringt das AOK-Pflegepaket Vorteile gegenüber externen Anbietern?
Nicht zwingend. Die AOK kann mit Partnern zusammenarbeiten, aber externe Anbieter wie Sanus-Plus oder Sanubi werden gleichermaßen abgerechnet. Vorteil AOK-Paket — alles aus einer Hand; Vorteil externer Anbieter — meist besserer Online-Service. Mehr in unserem AOK-Ratgeber.