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Ratgeber · Hilfsmittel-Liste

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — die komplette Liste

Die Pflegekasse erstattet jeden Monat bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI). Hier findest du die offizielle Liste der erstattungsfähigen Produkte, die typischen Verbrauchsmengen und worauf du beim Sortiment achten solltest.

Portrait von Jannik — Gründer, Redaktion & Technik

Jannik

Gründer · Redaktion · Technik

Ein älterer Herr sitzt lächelnd in einem Sessel und hält eine Pflegebox mit verschiedenen Pflegeartikeln.
42

Monatlicher Erstattungsbetrag der Pflegekasse — ab Pflegegrad 1.

9 Kategorien

Verbrauchshilfsmittel (PG54) plus wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (PG51).

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Eigenanteil — die Box ist mit anerkanntem Pflegegrad kostenfrei.


Die erstattungsfähigen Produkte

Sortiert nach Produktposition im Hilfsmittelverzeichnis. Anbieter dürfen die Box innerhalb dieser Liste frei zusammenstellen — viele bieten individuelle Konfiguration.

Produkt Position Typischer Verbrauch Hinweis
Saugende Bettschutzeinlagen (Einmal) 54.40.01 3–10 Stück/Tag Verschiedene Größen, oft Hauptposten der Box
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen 51.40.04 3–5 Stück gesamt PG51 — wiederverwendbar, in Rotation
Einmalhandschuhe 54.99.01 5–20 Paar/Tag Latex- oder Nitril, Größe S–XL
Fingerlinge 54.99.02 nach Bedarf Für Mund-, Augen- und punktuelle Pflege
Mundschutz (medizinisch) 54.99.03 situativ bei Infekt FFP2 im Sortiment gezielt prüfen
Schutzschürzen 54.99.04 1–3/Tag Bei Körperpflege, Wechseln, Reinigung
Einmallätzchen 54.99.05 bei Bedarf Bei Essen-Assistenz
Desinfektionsmittel (Hände) 54.99.06 1 Flasche/Monat Vor/nach Pflegegängen
Desinfektionstücher (Flächen) 54.99.07 1 Pack/Monat Für Pflegebett, Toilettenstuhl

Positionsnummern aus dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppen 54 und 51). Verbrauchsangaben sind Orientierungswerte für die häusliche Pflege — der tatsächliche Bedarf hängt von Pflegesituation, Versorgung und Lieferintervall ab.


So nutzt du die 42 € optimal

  • Individuelle Zusammenstellung wählen — Standardboxen passen oft nicht zum tatsächlichen Verbrauch.
  • Hauptverbraucher identifizieren — meist Bettschutzeinlagen + Einmalhandschuhe. Beide nehmen 60–70 % des Budgets ein.
  • Lieferintervall anpassen — bei niedrigem Verbrauch alle 2 Monate, bei hohem monatlich.
  • Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (PG51) anfordern — viele Anbieter haben 3–4 Stück im Sortiment, das spart Einwegteile.
  • Anbieter-Wechsel jederzeit möglich — wenn das Sortiment nicht passt, ohne Kündigungsfrist wechseln.


Häufige Fragen

Welche Produkte erstattet die Pflegekasse exakt?

Alle Produkte aus der Produktgruppe 54 (PG54) — Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Maximaler Erstattungsbetrag — 42 € pro Monat. Die offizielle Liste ist im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands einsehbar.

Was passiert bei monatlich nicht ausgeschöpftem Budget?

Die 42 € sind nicht ansparbar — was du in einem Monat nicht nutzt, verfällt. Allerdings entscheiden moderne Pflegebox-Anbieter clever — sie liefern alle 2 oder 3 Monate eine größere Box, was effektiv Ansparung simuliert.

Was ist mit Inkontinenzwindeln?

Inkontinenzwindeln (große saugende Hosen, Pants) sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V — also Krankenversicherung, nicht Pflegeversicherung. Sie werden über ärztliches Rezept und einen Sanitätsfachhandel bezogen und sind nicht Teil der Pflegebox.

Wo ist der Unterschied zu Produktgruppe 51?

PG54 sind Verbrauchsprodukte (Einweg, werden aufgebraucht). PG51 sind wiederverwendbare Hilfsmittel (z.B. waschbare Bettschutzeinlagen). Bei einigen Anbietern sind PG51-Bettschutzeinlagen in begrenzter Stückzahl (typisch 4) Teil des Pflegebox-Pakets.

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Welcher Anbieter führt das volle Sortiment?

Drei unserer getesteten Anbieter erreichen die volle Inhalts-Punktzahl von 20/20 — inklusive Fingerlinge.