Ratgeber · Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel-Liste — alle Produktgruppen im Überblick

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, fördern Selbstständigkeit und entlasten pflegende Angehörige. Dieser Ratgeber führt durch die fünf Produktgruppen PG 50 bis PG 54 im Pflegehilfsmittelverzeichnis, erklärt die Unterschiede zwischen Verbrauchs- und technischen Hilfsmitteln und zeigt, wie Sie die gesetzlichen Leistungen nach § 40 SGB XI konkret abrufen — von der monatlichen 42-Euro-Pauschale bis zur Wohnumfeld-Maßnahme von bis zu 4.180 Euro.

Pflegehilfsmittel im Überblick — Verbrauchs- und technische Hilfen für die häusliche Pflege

Auf einen Blick

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pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) — steuerfrei, zuzahlungsfrei, ab Pflegegrad 1.

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Produktgruppen: PG 50 bis PG 54 im Hilfsmittelverzeichnis — plus die Abgrenzung zu Krankenkassen-Hilfsmitteln.

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je Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Umbauten (§ 40 Abs. 4 SGB XI) — etwa barrierefreies Bad oder Treppenlift.


Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die gezielt entwickelt wurden, um die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen zu fördern und ihre Lebensqualität zu erhalten. Rechtsgrundlage ist der § 40 Sozialgesetzbuch XI (§ 40 SGB XI) — zuständig ist die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse.

Die Bandbreite reicht vom einfachen Einmalhandschuh bis zum komplexen Pflegebett. Der Einsatz reduziert die körperliche Belastung für Angehörige, verringert Sturzrisiken und gibt den Pflegebedürftigen spürbar mehr Sicherheit im Alltag. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch — einen detaillierten Überblick zum Antragsweg liefert unser Ratgeber Pflegehilfsmittel beantragen.

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ordnet alle anerkannten Produkte einer von fünf Produktgruppen zu — PG 50 bis PG 54. Diese Systematik ist die Grundlage jeder Antragstellung und jedes Kassen-Kostenvoranschlags.

Zwei Kategorien

  • Technische Pflegehilfsmittel — langlebige Geräte wie Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf, Lagerungshilfen. Einzelbewilligung, meist leihweise.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — Einmalprodukte wie Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion. Pauschale von 42 € pro Monat.

Die fünf Produktgruppen im Überblick

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis unterteilt alle anerkannten Produkte in fünf Gruppen. Jede Gruppe hat eine eigene Definition und einen klar abgegrenzten Anwendungsbereich — das entscheidet darüber, welche Kostenübernahme greift und ob ein Einzelantrag nötig ist oder die monatliche Pauschale ausreicht.

PG 50

Zur Erleichterung der Pflege

Produkte, die pflegenden Angehörigen die tägliche Arbeit abnehmen: Pflegebetten, Aufrichthilfen, Pflegebetttische, Sitzhilfen. Einzelbewilligung, meist leihweise gestellt.

PG 51

Körperpflege und Hygiene

Kopfwasch- und Ganzkörperwaschsysteme, Duschhocker, Badewannenlifter, Mundspülgeräte — alles, was die würdevolle Körperpflege trotz eingeschränkter Mobilität ermöglicht.

PG 52

Selbständige Lebensführung

Hausnotrufsysteme, mobile Notrufgeräte mit GPS, Seniorentelefone, Greif- und Anziehhilfen. Details zum Hausnotruf im Vergleich.

PG 53

Linderung von Beschwerden

Lagerungsrollen, Halbrollen, Keilkissen, Anti-Dekubitus-Auflagen und Wechseldrucksysteme. Druckentlastung und Dekubitusprophylaxe bei längeren Liegezeiten.

PG 54

Zum Verbrauch (Pauschale)

Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Flächen- und Händedesinfektion, Mundschutz, Schutzschürzen. 42 € pro Monat als Sachleistung, ohne Rezept, ohne Zuzahlung.

Nicht PG 50–54

Krankenkassen-Hilfsmittel

Seh- und Hörhilfen, Prothesen, Orthesen, Inkontinenz-Artikel auf Rezept — Produktgruppen 01 bis 38 liegen nicht bei der Pflege-, sondern bei der Krankenkasse.

PGKategorieTypische Produkte
50Zur Erleichterung der PflegePflegebetten, Aufrichthilfen, Pflegebetttische, Sitzhilfen
51Zur Körperpflege und HygieneKopfwaschsysteme, Ganzkörperwaschsysteme, Duschhocker, Mundspülgeräte
52Zur selbständigeren LebensführungHausnotruf, GPS-Notrufgeräte, Seniorentelefone, Anziehhilfen
53Zur Linderung von BeschwerdenLagerungsrollen, Keilkissen, Anti-Dekubitus-Auflagen
54Zum VerbrauchEinmalhandschuhe, Bettschutz, Desinfektion, Mundschutz — volle PG-54-Liste

Anspruch nach § 40 SGB XI

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist in § 40 SGB XI geregelt. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad — schon ab Pflegegrad 1 besteht voller Anspruch, ebenso ab PG 2 bis PG 5. Die Pflege muss zu Hause oder im betreuten Wohnen stattfinden; im Pflegeheim übernimmt die Einrichtung die Versorgung.

Der Paragraph kennt vier Absätze, die jeweils einen eigenen Leistungsanspruch regeln: Abs. 1 für technische Pflegehilfsmittel, Abs. 2 für Verbrauchsprodukte mit der 42-Euro-Pauschale, Abs. 3 für die Eigenbeteiligung und Abs. 4 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro je Maßnahme. Eine detaillierte Übersicht zu den Pflegegraden finden Sie im Schwester-Ratgeber.

Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI) — zweckgebunden für Alltagshilfen, aber nicht für Pflegehilfsmittel. Die beiden Budgets laufen parallel und schließen sich nicht aus.

Kostenübernahme auf einen Blick

  • PG 54 Verbrauch: 42 € pro Monat, zuzahlungsfrei
  • Technische Hilfsmittel: Kasse übernimmt nach Prüfung, 10 % Eigenanteil (max. 25 € je Hilfsmittel)
  • Leihweise gestellt: meist zuzahlungsfrei
  • Wohnumfeld (§ 40 Abs. 4): bis 4.180 € je Maßnahme

Pflegehilfsmittel sind keine Kür, sondern gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1 — Werkzeuge, die Sicherheit geben, Selbstständigkeit fördern und den Pflegealltag spürbar erleichtern.

PG 54 — die Pflegebox zum Verbrauch

Die Produktgruppe 54 umfasst Einmalartikel, die bei jeder Anwendung entsorgt werden. Sie gewährleisten professionelle Hygiene auch zu Hause — beim Waschen, bei der Nahrungsaufnahme oder beim Toilettengang. Anders als bei technischen Hilfsmitteln braucht es kein ärztliches Rezept, keine MD-Begutachtung, keinen Einzelantrag pro Produkt.

Stattdessen gibt es die monatliche Pauschale: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat als Sachleistung. Anbieter der Pflegebox rechnen direkt mit der Kasse ab — Sie stellen den Antrag einmal, danach kommt das gewünschte Sortiment automatisch jeden Monat nach Hause. Einen Überblick liefert unser Pflegepaket-Ratgeber.

Wichtig: Das Budget verfällt am Monatsende. Wer es nicht nutzt, verschenkt über das Jahr mehr als 500 € Leistung, die gesetzlich zusteht. Eine Pausierung (z. B. bei Krankenhausaufenthalt) ist bei den meisten Anbietern formlos möglich.

Pflegebox mit Verbrauchsmaterialien — Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz

Produktbeispiele aus der Pflegebox

Die drei Klassiker, die in fast jeder Pflegebox enthalten sind — zusammen bilden sie die Hygiene-Grundausstattung für die häusliche Pflege:

Bettschutzeinlagen für Pflegebedürftige — Matratzenschutz bei Inkontinenz

Bettschutzeinlagen

Schützen Matratzen und Bettwäsche vor Nässe und Verunreinigungen. Als Einmalprodukt über PG 54 abgedeckt — in verschiedenen Saugstärken und Größen.

Desinfektionstücher für die häusliche Pflege — Flächen- und Händedesinfektion

Desinfektion

Hände- und Flächendesinfektion zur Infektionsprävention. Essenziell bei pflegebedürftigen Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder offenen Wunden.

Einmalhandschuhe für die Pflege — Schutz bei Hygienemaßnahmen

Einmalhandschuhe

Schützen Pflegende wie Pflegebedürftige bei der Körperpflege, beim Verbandswechsel und bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten. Latex- oder nitrilbasiert.

Die 42-Euro-Regel in Kürze

Wer: alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause oder im betreuten Wohnen gepflegt werden. Was: Verbrauchsprodukte der Produktgruppe 54 bis 42 € pro Monat als Sachleistung. Wie: einmalig Antrag bei der Pflegekasse, danach Abrechnung direkt zwischen Pflegebox-Anbieter und Kasse — ohne weitere Formalitäten. Details unter 42 € monatliche Pauschale.

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  • Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
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PG 51 — Körperpflege und Hygiene

Die Produktgruppe 51 umfasst Hilfsmittel, die die tägliche Körperpflege auch dann ermöglichen, wenn Mobilität und Kräfte eingeschränkt sind. Sie entlasten pflegende Angehörige und lassen Betroffene würdevoll und sauber versorgt fühlen. Im Unterschied zur PG 54 handelt es sich hier meist um wiederverwendbare Geräte — also Einzelbewilligung statt Pauschale.

Kopfwaschsysteme

Aufblasbare Waschbecken und Nackenstützen, mit denen das Haarewaschen im Bett möglich ist — ohne Umlagern in Dusche oder Wanne.

Ganzkörperwaschsysteme

Waschsets mit Folie, Handschuhen und Einwegtüchern für die hygienische Körperwäsche bei bettlägerigen Personen.

Duschhocker & Badewannenlifter

Sicherer Sitzplatz beim Duschen oder Baden — reduziert das Sturzrisiko im feuchten Badezimmer deutlich.

Mundspülgeräte

Spezielle Geräte und angepasste Bürsten, die Zahn- und Mundpflege bei eingeschränkter Handfunktion erleichtern.

PG 52 — Selbständige Lebensführung

Produktgruppe 52 richtet sich an Menschen, die trotz Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich eigenständig zu Hause leben möchten. Kommunikation, Sicherheit und Selbstversorgung stehen im Mittelpunkt. Für das Kernprodukt dieser Gruppe — den Hausnotruf — gibt es seit 2025 feste Pauschalen: 10,49 € einmalig für die Einrichtung plus 25,50 € pro Monat Grundgebühr übernimmt die Pflegekasse direkt. Mehr dazu im Hausnotruf-Ratgeber.

Hausnotrufsysteme

Basisstation mit Funksender als Armband oder Kette — im Notfall wird per Knopfdruck eine 24/7 besetzte Leitstelle alarmiert.

Mobile Notrufgeräte

GPS-fähige Geräte, die auch unterwegs funktionieren — ideal bei beginnender Demenz oder erhöhtem Sturzrisiko im Quartier.

Kommunikationshilfen

Seniorentelefone mit Großtasten, Hörverstärker oder Tablets mit angepasster Oberfläche für nachlassendes Seh- oder Hörvermögen.

Greif- & Anziehhilfen

Greifzangen, Strumpfanzieher und Knöpfhilfen ermöglichen selbstständiges An- und Ausziehen trotz eingeschränkter Beweglichkeit.

PG 53 — Linderung von Beschwerden

Die Produktgruppe 53 richtet sich an Personen mit langen Liegezeiten oder spezifischen Beschwerden. Druckentlastung und Dekubitusprophylaxe stehen im Zentrum — die richtige Lagerung kann Schmerzen reduzieren und gefährliche Druckgeschwüre verhindern. Bei Bettlägerigkeit sind diese Hilfsmittel oft medizinisch unverzichtbar.

Lagerungsrollen

Unterstützen Seitenlage und stabilisieren Rücken, Beine oder Arme — wichtig bei bettlägerigen Patienten zur Dekubitusvorbeugung.

Lagerungshalbrollen

Halbrunde Form für gezielte Körperunterstützung an Knien, Hüften oder Lendenwirbelsäule — auch nachts für ruhigen Schlaf.

Keilkissen

Schräglage bei Reflux, Atembeschwerden oder Herz-Kreislauf-Problemen. Unterstützen eine aufrechte Sitzposition im Bett.

Anti-Dekubitus-Auflagen

Weichlagerungsmatratzen oder Wechseldrucksysteme, die Druckstellen aktiv vermeiden — essenziell bei Bettlägerigkeit.


Technische Pflegehilfsmittel (PG 50)

Pflegebett als typisches technisches Pflegehilfsmittel — verstellbar und sicher

Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte, die über Jahre im Einsatz bleiben. Sie werden bei der Pflegekasse einzeln beantragt — anders als bei der PG 54 greift hier keine Pauschale, sondern eine individuelle Prüfung. Eine ärztliche Verordnung ist zwar nicht zwingend, beschleunigt die Bewilligung aber deutlich.

Die meisten technischen Hilfsmittel werden leihweise gestellt — Eigentum bleibt bei Pflegekasse oder Sanitätshaus. Wird das Gerät nicht mehr gebraucht (Umzug ins Heim, Todesfall), holt die Kasse es zurück. Bei Kauf beträgt die Zuzahlung 10 Prozent, maximal 25 Euro pro Hilfsmittel.

  • Pflegebetten und Zubehör — erleichtern Umlagern, Körperpflege und bequemes Sitzen im Bett
  • Rollstühle — für Personen mit stark eingeschränkter Gehfähigkeit
  • Gehhilfen — Rollatoren und Gehstöcke geben Sicherheit beim Gehen
  • Toilettenstühle und Duschhilfen — sichere, selbstständigere Körperhygiene
  • Notrufsysteme — schnelle Hilfe im Notfall, siehe Hausnotruf im Vergleich
  • Lagerungsrollen und -kissen — Druckentlastung zur Dekubitusprophylaxe

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4)

Neben den Hilfsmitteln selbst fördert die Pflegekasse auch bauliche Anpassungen — der oft unterschätzte vierte Absatz des § 40 SGB XI. Pro Maßnahme sind bis zu 4.180 € Zuschuss möglich. Leben mehrere Pflegebedürftige im gleichen Haushalt, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 € (maximal vier Personen mal 4.180 €).

  • Barrierefreies Bad — bodengleiche Dusche, Haltegriffe, unterfahrbarer Waschtisch
  • Treppenlift — wenn das Schlafzimmer im Obergeschoss liegt
  • Türverbreiterungen — damit Rollstuhl oder Rollator durchpassen
  • Rampen und Lifter — barrierefreier Zugang zum Haus

Wichtig: Der Zuschuss wird vor Beginn der Maßnahme beantragt. Nachträgliche Anträge — also nach bereits abgeschlossenen Bauarbeiten — lehnt die Pflegekasse in der Regel ab.


Pflegehilfsmittel beantragen: die fünf Schritte

Die Beantragung unterscheidet sich je nach Produkt-Art grundlegend. Für Verbrauchsprodukte genügt ein einziger Antrag beim Pflegebox-Anbieter; für technische Hilfsmittel läuft der Weg über die Pflegekasse direkt. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung liefert der Ratgeber Pflegehilfsmittel beantragen.

  1. Bedarf ermitteln — mit Pflegedienst, Hausarzt oder Ergotherapeut abklären, welche Hilfsmittel konkret gebraucht werden. Bei technischen Geräten lohnt eine ärztliche Empfehlung.
  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen — formlos schriftlich oder über das Kassenformular. Produkt mit Bezeichnung und Hilfsmittelnummer aus dem Verzeichnis benennen.
  3. Kostenvoranschlag einholen — bei technischen Hilfsmitteln liefert das Sanitätshaus den Kostenvoranschlag direkt an die Pflegekasse.
  4. Prüfung durch die Pflegekasse — Entscheidungsfrist laut § 18 SGB XI beträgt drei Wochen (fünf Wochen bei MD-Einschaltung). Hält die Kasse die Frist nicht ein, gilt die Genehmigungsfiktion.
  5. Bewilligung und Lieferung — bei Verbrauchsprodukten über die Pflegebox automatisch monatlich, bei technischen Hilfsmitteln per Anlieferung oder Abholung im Sanitätshaus.

Wichtiger Hinweis

Stets vor dem Kauf beantragen — nie eigenmächtig anschaffen und hinterher die Rechnung einreichen. Die Pflegekasse lehnt nachträgliche Erstattungen in der Regel ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich ein Telefonat mit der Pflegeberatung oder dem Pflegestützpunkt vor Ort.

Pflegehilfsmittel online bestellen — worauf achten?

Immer mehr Anbieter haben sich auf Pflegehilfsmittel spezialisiert — mit direkter Kassenabrechnung, Monatslieferung und individuellem Support. Vier Kriterien sind bei der Wahl entscheidend:

Seriosität

Impressum, Kontaktmöglichkeiten und echte Kundenbewertungen prüfen. Ein Zulassungsvertrag mit den Pflegekassen ist Pflicht.

Produktqualität

Detaillierte Beschreibungen, Materialangaben und Größen. Gute Anbieter listen Hersteller und PZN — nicht nur Produktbilder.

Direktabrechnung

Rechnet der Shop direkt mit der Pflegekasse ab — inklusive 42-Euro-Pauschale? Das erspart Vorfinanzierung und Papierkram.

Flexibilität

Sortiment monatlich wechselbar? Pausierung bei Krankenhausaufenthalt möglich? Anbieterwechsel ohne Vertragsbindung? Diese Punkte zählen.


Häufige Fragen zur Pflegehilfsmittel-Liste

Fazit

Pflegehilfsmittel sind kein Luxus, sondern gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1. Mit der monatlichen 42-Euro-Pauschale für Verbrauchsartikel, Leihgeräten für technische Hilfsmittel und bis zu 4.180 Euro je Wohnumfeld-Maßnahme steht pflegenden Angehörigen ein Budget zur Verfügung, das viele gar nicht voll ausschöpfen.

Wer die fünf Produktgruppen PG 50 bis PG 54 kennt und die beiden Anspruchswege — Pauschale für Verbrauch, Einzelantrag für Technik — auseinanderhält, kann die Leistungen gezielt abrufen. Der einfachste Einstieg ist die Pflegebox: ein Antrag, monatliche Lieferung, Direktabrechnung. Für alles Weitere lohnt der kurze Weg zur Pflegekasse oder zum Pflegestützpunkt.