Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade bilden das Fundament der deutschen Pflegeversicherung. Sie geben an, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen durch Krankheit, Alter oder Behinderung eingeschränkt ist — und bestimmen damit den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XI. Maßgeblich ist § 14 SGB XI: Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingt auf Hilfe angewiesen ist, voraussichtlich für mindestens sechs Monate.
Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen, die vor allem den zeitlichen Pflegeaufwand in Minuten erfassten. Seit dem 1. Januar 2017 hat das Pflegestärkungsgesetz II die Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Der entscheidende Unterschied: Nicht mehr die aufgewendete Pflegezeit zählt, sondern die verbliebene Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Das bezieht auch Menschen mit Demenz und kognitiven Einschränkungen deutlich besser ein.
Die 5 Pflegegrade im Überblick
Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade richtet sich nach dem Punktwert, den der Medizinische Dienst (MD) in der Begutachtung ermittelt. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse.
| Pflegegrad | NBA-Punkte | Beeinträchtigung | Pflegegeld / Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | Geringe Beeinträchtigung | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigung | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 990 € |
Pflegegrad-Übersicht mit NBA-Punktbereich und monatlichem Pflegegeld (Stand 2025, gilt auch 2026).
Unterhalb von 12,5 Punkten liegt keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vor — der Antrag wird dann abgelehnt. Pflegegrad 1 markiert also den niedrigsten anerkannten Unterstützungsbedarf, Pflegegrad 5 den höchsten. Ein Härtefall innerhalb von PG 5 kann angenommen werden, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand entsteht.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten durch Medicproof. Ein Gutachter besucht die betroffene Person im häuslichen Umfeld und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen — den sogenannten Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).
Die sechs Module der Begutachtung
| Modul | Bereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität (Fortbewegung, Aufstehen, Treppensteigen) | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % * |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % * |
| 4 | Selbstversorgung (Körperpflege, Essen, Anziehen) | 40 % |
| 5 | Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte | 15 % |
* Aus Modul 2 und 3 fließt nur der höhere Einzelwert in die Gesamtbewertung ein — mit 15 % Gewichtung.
Mit 40 % Gewichtung ist das Modul Selbstversorgung das Herzstück der Bewertung. Hier geht es um alltägliche Handlungen: Sich waschen, kleiden, ernähren, zur Toilette gehen.
