Pflegegrade

Die Einstufung von pflegebedürftigen Personen basiert auf dem Umfang ihrer Pflegebedürftigkeit.

Sie werden in Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 eingestuft.

Die Höhe der Leistungen variiert je nach Pflegegrad (früher Pflegestufe).

Wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegebedarf besteht, kann ein sogenannter Härtefall für Pflegegrad 5 vorliegen.

Die betroffene Person kann bei der Pflegekasse Widerspruch gegen die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad einlegen.

Darüber hinaus haben Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihnen bei der Inanspruchnahme zugelassener Pflege- und Entlastungsdienste entstehen.

Wenn diese Personengruppe Hilfe bei der Grundpflege und Haushaltsführung benötigt, aber die Voraussetzungen für die Einstufung in Pflegegrad 2 nicht erfüllt, spricht man von Pflegegrad 1.

Übersicht der fünf Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2:: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegrad beantragen? So einfach geht’s!

Sind Sie sich unsicher, ob Ihnen ein Pflegegrad zusteht? Unser kostenloser Pflegegradrechner gibt Ihnen schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung. Erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen die Pflegekasse zustehen.

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Im Gegensatz zu den Pflegestufen ist es seit der Umstellung auf Pflegegrade einfacher geworden, als pflegebedürftig eingestuft zu werden und Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Konkret werden Personen in den Pflegegrad 1 eingestuft, wenn sie eine „leichte Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ aufweisen. Die Umstellung auf Pflegegrade erkennt an, dass auch Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Wie bei allen Pflegegraden entscheidet ein Gutachter anhand eines Punktesystems, ob Pflegebedarf besteht oder nicht.

Welche Hilfestellungen kann man bekommen?

Folgende Hilfestellungen können mit Pflegegrad 1 genutzt werden

  • Versorung mit Pflege-Hilfsmitteln
  • Pflegekurse
  • Pflegeberatung
  • Entlastungsbetrag von bis zu 125 € / Monat (z.B. nutzbar für ambulanten Pflegedienst)
  • Zuschuss von bis zu 25 € für den Hausnotruf

Pflegegrad 1 Leistung als Tabelle

LeistungenPflegegrad 1
Pflegegeld (monatlich)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)von bis zu 40 €
Hausnotruf (monatlich)von bis zu 25 €
Entlastungsbetrag (monatlich)125 €
Technische PflegehilfsmittelJa
PflegeberatungJa
Pflegekurse für AngehörigeJa
Wohngruppenzuschuss (monatlich)214 €
DiPA (monatlich)von bis zu 50 €

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung

Bei einem Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Einschränkung der Selbständigkeit vor. Er wird zuerkannt, wenn Ihre Pflegebedürftigkeit mit 27 bis unter 47,5 Punkten bewertet wird. Mit diesem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Im Mittelpunkt der Pflegebedürftigkeitseinschätzung steht die Frage, wie weit Ihre Selbständigkeit eingeschränkt ist. Der Umfang der benötigten Pflege ist nicht mehr das entscheidende Kriterium. Vielmehr ist die fachliche Einschätzung des Gutachters ausschlaggebend für die Zuordnung eines Pflegegrads.

Erklärung der Begriffe:

  • Pflegegrad: Er beschreibt den Grad der Unterstützung, die eine Person benötigt.
  • Pflegebedürftigkeitseinschätzung: Das ist die Bewertung, die durchgeführt wird, um den Pflegegrad zu bestimmen. Selbständigkeit: Es geht darum, inwieweit eine Person ihren Alltag selbstständig bewältigen kann.
  • Pflegeversicherung: Die deutsche Institution, die Leistungen für pflegebedürftige Personen übernimmt.

Welche Hilfestellungen kann man bekommen?

Folgende Hilfestellungen können mit Pflegegrad 1 genutzt werden

  • Versorung mit Pflege-Hilfsmitteln
  • Pflegekurse
  • Pflegeberatung
  • Entlastungsbetrag von bis zu 125 € / Monat (z.B. nutzbar für ambulanten Pflegedienst)
  • Zuschuss von bis zu 25 € für den Hausnotruf
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) von bis zu 50 € / Monat

Pflegegrad 2 Leistung als Tabelle

LeistungenPflegegrad 2
Pflegegeld (monatlich)332 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)von bis zu 40 €
Hausnotruf (monatlich)von bis zu 25 €
Entlastungsbetrag (monatlich)125 €
Technische PflegehilfsmittelJa
PflegeberatungJa
Pflegekurse für AngehörigeJa
Wohngruppenzuschuss (monatlich)214 €
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) (monatlich)von bis zu 50 €
Vollstationäre Pflege im Heim770 €
Tages- oder Nachtpflege689 €
Verhinderungspflege1612 € / Jahr

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegestufe 3 bedeutet „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, Pflegestufe 3 erhält man, wenn die Einschränkung der Selbstständigkeit mit 47,5 bis unter 70 Punkten bewertet wird. Mit dieser Pflegestufe können Sie Leistungen der Pflegeversicherung für Langzeitpflege beantragen.

Bei der Pflegebedarfsbewertung wird der Grad der Selbstständigkeit einer Person bewertet. Früher spielte die Menge der benötigten Pflege eine wichtige Rolle, aber heutzutage ist dies nicht mehr entscheidend. Die Pflegeversicherung entscheidet über die Pflegestufe auf Basis der Bewertung.

Welche Hilfestellungen kann man bekommen?

Folgende Hilfestellungen können mit Pflegegrad 1 genutzt werden

  • Versorung mit Pflege-Hilfsmitteln
  • Pflegekurse
  • Pflegeberatung
  • Entlastungsbetrag von bis zu 125 € / Monat (z.B. nutzbar für ambulanten Pflegedienst)
  • Zuschuss von bis zu 25 € für den Hausnotruf
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) von bis zu 50 € / Monat

Im Vergleich zu Pflegegrad 2 ist beim Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, der Tages/Nachtpflege und bei den Leistungen für die stationäre Pflege (Pflegeheim), mit Pflegegrad 3 höhere Ansprüche.

Pflegegrad 3 Leistung als Tabelle

LeistungenPflegegrad 3
Pflegegeld (monatlich)573 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)von bis zu 40 €
Hausnotruf (monatlich)von bis zu 25 €
Entlastungsbetrag (monatlich)125 €
Technische PflegehilfsmittelJa
PflegeberatungJa
Pflegekurse für AngehörigeJa
Wohngruppenzuschuss (monatlich)214 €
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) (monatlich)von bis zu 50 €
Vollstationäre Pflege im Heim1262 €
Tages- oder Nachtpflege689 €
Verhinderungspflege1612 € / Jahr
Kurzzeitpflege1774 € / Jahr
Pflegesachleistungen1432 € / Monat

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Falls die Unterstützung für die grundlegende Pflege rund um die Uhr erforderlich ist, spricht man von einer schweren Pflegebedürftigkeit.

Es wird erforderlich, regelmäßig in der Woche Unterstützung bei den häuslichen Pflichten in Anspruch zu nehmen.

Im Durchschnitt eines Tages sollte man mindestens fünf Stunden pro Woche einsetzen, wobei allein drei Stunden für die Grundpflege eingeplant werden sollten.

Die übermäßige Pflegeintensität wird deutlich, sobald sechs Stunden täglich und davon mindestens dreimal während der Nacht Unterstützung bei den grundlegenden Bedürfnissen wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Bewegung benötigt. Bei Pflegebedürftigen in Pflegeheimen muss auch die kontinuierliche medizinische Behandlungspflege berücksichtigt werden.

Die Grundpflege kann auch im Kollektiv, zur Mitternachtsstunde des Pflegebedürftigen gewährleistet werden. Zumindest bei einer Pflegeaktivität während des Tages und in den nächtlichen Stunden sollte neben einer fachkundigen Pflegekraft auch eine zusätzliche Betreuungsperson eingesetzt werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Person in der Pflegebranche arbeitet, sie könnte beispielsweise ein Familienmitglied sein.

Pflegegrad 4 Leistung als Tabelle

LeistungenPflegegrad 4
Pflegegeld (monatlich)765 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)von bis zu 40 €
Hausnotruf (monatlich)von bis zu 25 €
Entlastungsbetrag (monatlich)125 €
Technische PflegehilfsmittelJa
PflegeberatungJa
Pflegekurse für AngehörigeJa
Wohngruppenzuschuss (monatlich)214 €
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) (monatlich)von bis zu 50 €
Vollstationäre Pflege im Heim1262 €
Tages- oder Nachtpflege689 €
Verhinderungspflege1612 € / Jahr
Kurzzeitpflege1774 € / Jahr
Pflegesachleistungen1778 € / Monat

Stand 2024

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Sobald eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ vorliegt, wird ein Mensch nach Definition mit dem Pflegegrad 5 ausgezeichnet. Eine „schwerste Beeinträchtigung“ tritt bei einem Betroffenen mit Pflegegrad 4 auf, allerdings ohne „besondere Anforderungen“. Bei gesetzlich Versicherten liegt die Entscheidung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und bei Privatversicherten beim Unternehmen Medicproof. Der Zeitaufwand der Pfleger oder pflegenden Verwandten zählt in der heutigen Zeit nicht mehr allein, sondern auch die Eigenständigkeit des Betroffenen.Im Nachstehend erfahren Sie, wie der Pflegegrad 5 exakt definiert werden ist..

Abgrenzung Pflegegrad 5 zu Pflegegrad 4

Die Abgrenzung von Pflegegrad 5 zu Pflegegrad 4 erfolgt durch eine Abgrenzung der Pflegegrade. Die Kategorisierung in einen spezifischen Pflegegrad ist davon abhängig, welchen Pflegebedürfnis eine Person benötigt.

Im Rahmen eines höheren Pflegegrades steigern sich auch die vorhandenen Leistungen. Zu diesen Leistungen gehören etwa Pflegehilfsmittel, Pflegekurse, ambulante oder stationäre Pflege sowie Pflegeleistungen.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Pflegegrade in Bezug auf den Pflegebedarf in der Intensität variieren. In der Regel führt eine höhere Pflegestufe zu einem höheren Bedarf an Unterstützung und Hilfe im täglichen Leben.

Pflegegrad 5 Leistung als Tabelle

LeistungenPflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich)946 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)von bis zu 40 €
Hausnotruf (monatlich)von bis zu 25 €
Entlastungsbetrag (monatlich)125 €
Technische PflegehilfsmittelJa
PflegeberatungJa
Pflegekurse für AngehörigeJa
Wohngruppenzuschuss (monatlich)214 €
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) (monatlich)von bis zu 50 €
Vollstationäre Pflege im Heim1995 € / Monat
Tages- oder Nachtpflege689 €
Verhinderungspflege1612 € / Jahr
Kurzzeitpflege1774 € / Jahr
Pflegesachleistungen2200 € / Monat

Stand 2024

In Deutschland bestimmt der Pflegegrad den Umfang und die Notwendigkeit der Pflege, die eine Person benötigt. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über Pflegegrade, wie sie ermittelt werden und welche Leistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen. Wir möchten Ihnen dabei helfen, das komplexe Pflegesystem besser zu verstehen und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Was ist ein Pflegegrad? Definition und Grundlagen

Pflegegrade, früher als Pflegestufen bekannt, sind ein Eckpfeiler des deutschen Pflegesystems. Sie klassifizieren den Grad der Selbstständigkeit einer Person und leiten daraus den erforderlichen Unterstützungsbedarf ab. Je höher der Pflegegrad, desto eingeschränkter ist die Selbstständigkeit und desto umfangreicher sind die Leistungen, die eine Person in Anspruch nehmen kann. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist essenziell, um finanzielle und materielle Hilfen von der Pflegekasse zu erhalten.

Die 5 Pflegegrade im Detail: Verständnis und Unterschiede

Das deutsche Pflegesystem unterscheidet fünf Pflegegrade, um den individuellen Pflegebedarf differenziert zu bewerten. Hier eine detaillierte Aufschlüsselung:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Leichte Einschränkungen, die gelegentlich Unterstützung erfordern, z.B. bei der Bewältigung kleinerer Alltagsprobleme.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Mittlerer Hilfebedarf in mehreren Bereichen des täglichen Lebens, wie z.B. bei der Körperpflege oder Ernährung.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Ausgeprägte Pflegebedürftigkeit, die umfassende tägliche Unterstützung in nahezu allen Bereichen erfordert.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Hoher Pflegebedarf, oft mit permanenter Betreuung verbunden, was eine intensive Pflege nötig macht.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege: Extrem hoher Pflegebedarf, häufig aufgrund schwerer Erkrankungen wie z.B. Demenz.

So wird Ihr Pflegegrad ermittelt: Das Begutachtungsverfahren

Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch ein Begutachtungsverfahren, das vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder anderen zugelassenen Gutachtern durchgeführt wird. Um einen Pflegegrad zu beantragen, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit des Antragstellers in verschiedenen Lebensbereichen. Die Ergebnisse dieser Bewertung bestimmen schließlich den Pflegegrad. Wichtige Faktoren des Gutachtens sind:

  • Mobilität: Wie mobil ist die Person im Alltag? Kann sie sich selbstständig fortbewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die Person orientieren und verständigen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angstzustände?
  • Selbstversorgung: Kann die betroffene Person sich selbst versorgen (Essen, Trinken, Körperpflege)?
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Benötigt die Person Hilfe bei der Behandlung oder Medikamenteneinnahme?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie aktiv ist die Person im Alltag und im sozialen Umfeld? Kann sie soziale Kontakte aufrechterhalten?

Eine gute Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch ist entscheidend. Halten Sie alle relevanten Unterlagen (Arztberichte, Diagnosen etc.) bereit und schildern Sie die aktuelle Situation realistisch. Führen Sie ein Pflegetagebuch, um den täglichen Unterstützungsbedarf zu dokumentieren.

Leistungen nach Pflegegrad: Welche Unterstützung steht Ihnen zu?

Je nach Pflegegrad erhalten Sie verschiedene Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese Leistungen sollen die häusliche Pflege erleichtern oder die Unterbringung in einem Pflegeheim finanzieren. Hier ein Überblick:

  • Pflegegeld: Direkte finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige.
  • Sachleistungen: Professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste.
  • Kombinationsleistungen: Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen, um die Pflege individuell anzupassen.
  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Entlastung pflegender Angehöriger durch beispielsweise Tagespflege oder Kurzzeitpflege.
  • Leistungen bei Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Vorübergehende Entlastung bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson, um die Pflege längerfristig zu sichern.
  • Leistungen zur vollstationären Pflege: Unterstützung bei der Unterbringung in Pflegeheimen, falls eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist.
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Finanzielle Förderung für den Umbau und die Anpassung des Wohnumfelds an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen (z.B. Einbau eines Treppenlifts).

Die genauen Beträge und Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Pflegegrad und unterliegen regelmäßigen Anpassungen. Informieren Sie sich immer aktuell bei Ihrer Pflegekasse oder in einer Pflegeberatungsstelle. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Webseiten der Pflegekassen, des Bundesministeriums für Gesundheit oder in unabhängigen Ratgebern.

Pflegegrade und Pflegeboxen: Die perfekte Ergänzung für Ihren Alltag

Zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse bieten Pflegeboxen eine wertvolle Unterstützung im Alltag. Sie enthalten sorgfältig zusammengestellte Produkte, die auf die individuellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Pflegeboxen sind eine praktische Ergänzung zur häuslichen Pflege und können je nach Pflegegrad unterschiedliche Produkte enthalten, wie beispielsweise Inkontinenzartikel, Körperpflegeprodukte, Hilfsmittel zur Mobilität und zur Erleichterung der täglichen Aufgaben. Achten Sie bei der Auswahl der Pflegebox auf die spezifischen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen. Viele Anbieter von Pflegeboxen bieten flexible Abonnements und individuelle Anpassungsmöglichkeiten an.

Spezifische Vorteile von Pflegeboxen für verschiedene Pflegegrade

Die Vorteile von Pflegeboxen sind vielfältig und passen sich den jeweiligen Pflegegraden an. Bei Pflegegrad 1 unterstützen Pflegeboxen oft mit Produkten zur Förderung der Selbstständigkeit, wie beispielsweise Hilfsmittel für die Körperpflege. Bei höheren Pflegegraden erweitert sich das Sortiment um Inkontinenzprodukte, spezielle Cremes und Lotionen sowie praktische Helfer für die tägliche Versorgung. Pflegeboxen bieten somit eine individuelle Lösung, um den Alltag zu erleichtern und die Pflege zu optimieren.

Fazit: Pflegegrade verstehen und Ihren Alltag erleichtern

Pflegegrade sind ein zentraler Bestandteil des deutschen Pflegesystems und die Basis für finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige. Informieren Sie sich frühzeitig über die Pflegegrade, die damit verbundenen Ansprüche und die angebotenen Leistungen, besonders wenn Sie oder ein Angehöriger betroffen sind. Nutzen Sie das Angebot der professionellen Pflegeberatung. Zusätzlich sollten Sie die Vorteile einer Pflegebox in Betracht ziehen, um die häusliche Pflege zu vereinfachen und zu verbessern. So können Sie die bestmögliche Versorgung sicherstellen und den Alltag erleichtern.