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Ratgeber · Pflegegrade

Pflegegrade — Der große Überblick

Fünf Pflegegrade, 100 Punkte, sechs Lebensbereiche — und am Ende steht eine Zahl, die über Monate hinweg den Alltag bestimmt. Dieser Ratgeber erklärt, was Pflegegrade sind, wie der Medizinische Dienst einstuft, welche Leistungen je Pflegegrad zustehen und wie Sie den Antrag richtig stellen.

Portrait von Jenny — Redaktion Pflege & Familie

Jenny

Redaktion · Pflege & Familie

Pflegende Tochter mit ihrer Mutter am Esstisch

Pflegegrade auf einen Blick

5 Pflegegrade

Von PG 1 (geringe Beeinträchtigung) bis PG 5 (schwerste Beeinträchtigung). Seit 2017 ersetzen sie die alten Pflegestufen.

100 Punkte

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) misst die Selbstständigkeit auf einer Skala von 0 bis 100.

990

Monatliches Pflegegeld bei häuslicher Pflege im höchsten Pflegegrad. PG 1 erhält kein Pflegegeld.

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade bilden das Fundament der deutschen Pflegeversicherung. Sie geben an, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen durch Krankheit, Alter oder Behinderung eingeschränkt ist — und bestimmen damit den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XI. Maßgeblich ist § 14 SGB XI: Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingt auf Hilfe angewiesen ist, voraussichtlich für mindestens sechs Monate.

Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen, die vor allem den zeitlichen Pflegeaufwand in Minuten erfassten. Seit dem 1. Januar 2017 hat das Pflegestärkungsgesetz II die Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Der entscheidende Unterschied: Nicht mehr die aufgewendete Pflegezeit zählt, sondern die verbliebene Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Das bezieht auch Menschen mit Demenz und kognitiven Einschränkungen deutlich besser ein.

Die 5 Pflegegrade im Überblick

Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade richtet sich nach dem Punktwert, den der Medizinische Dienst (MD) in der Begutachtung ermittelt. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse.

Pflegegrad NBA-Punkte Beeinträchtigung Pflegegeld / Monat
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Geringe Beeinträchtigung kein Anspruch
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Erhebliche Beeinträchtigung 347 €
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Schwere Beeinträchtigung 599 €
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Schwerste Beeinträchtigung 800 €
Pflegegrad 5 90 bis 100 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen 990 €

Pflegegrad-Übersicht mit NBA-Punktbereich und monatlichem Pflegegeld (Stand 2025, gilt auch 2026).

Unterhalb von 12,5 Punkten liegt keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vor — der Antrag wird dann abgelehnt. Pflegegrad 1 markiert also den niedrigsten anerkannten Unterstützungsbedarf, Pflegegrad 5 den höchsten. Ein Härtefall innerhalb von PG 5 kann angenommen werden, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand entsteht.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten durch Medicproof. Ein Gutachter besucht die betroffene Person im häuslichen Umfeld und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen — den sogenannten Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

Die sechs Module der Begutachtung

Modul Bereich Gewichtung
1 Mobilität (Fortbewegung, Aufstehen, Treppensteigen) 10 %
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 % *
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15 % *
4 Selbstversorgung (Körperpflege, Essen, Anziehen) 40 %
5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 15 %

* Aus Modul 2 und 3 fließt nur der höhere Einzelwert in die Gesamtbewertung ein — mit 15 % Gewichtung.

Mit 40 % Gewichtung ist das Modul Selbstversorgung das Herzstück der Bewertung. Hier geht es um alltägliche Handlungen: Sich waschen, kleiden, ernähren, zur Toilette gehen.

Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt

Der Weg zum Pflegegrad führt über vier klar abgegrenzte Schritte. Wichtig ist vor allem der Zeitpunkt: Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Zögern kostet bares Geld.

Schritt 1

Antrag stellen

Formlos per Telefon, E-Mail oder Brief an die Pflegekasse (sitzt bei der Krankenkasse). Das offizielle Antragsformular wird Ihnen dann zugeschickt. Das Datum der ersten Meldung zählt — ab dann laufen Fristen und Leistungsanspruch.

Schritt 2

Begutachtung vorbereiten

Über zwei Wochen ein Pflegetagebuch führen: Was wird unterstützt, wie oft, wie lange? Arztberichte, Medikationspläne und Entlassbriefe bereitlegen. Angehörige sollten beim Termin dabei sein.

Schritt 3

MD-Begutachtung

Ein Gutachter kommt ins häusliche Umfeld (oder ins Krankenhaus / Pflegeheim) und bewertet die sechs Module. Typische Dauer: 60 bis 90 Minuten. Schildern Sie realistisch, nicht „tapfer“.

Schritt 4

Bescheid & Widerspruch

Die Pflegekasse stellt den Bescheid zu. Gutachten kostenfrei anfordern. Bei zu niedriger Einstufung innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen — mit Bezug auf konkrete Modul-Bewertungen.

Gut zu wissen

25 Arbeitstage Frist — 70 € Entschädigung pro Woche

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über den Pflegegrad entscheiden. Verstreicht diese Frist aus Gründen, die die Pflegekasse zu vertreten hat, stehen Ihnen 70 € Entschädigung pro begonnener Woche zu (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Der Anspruch besteht automatisch — Sie müssen ihn aber schriftlich geltend machen. Tipp: Datum der Antragstellung unbedingt dokumentieren.


Welche Leistungen je Pflegegrad?

Ab Pflegegrad 1 haben Betroffene Anspruch auf Grundleistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Pflegeberatung. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tages- und Nachtpflege sowie das Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu.

Leistung (monatlich) PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) 347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) 796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages- / Nachtpflege (§ 41 SGB XI) 721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) 131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegebox (§ 40 SGB XI) 42 €42 €42 €42 €42 €

Leistungsbeträge der Pflegekasse je Pflegegrad, Stand 2025 (gilt auch 2026). Jahresbudgets wie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind seit 1.7.2025 als gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € flexibel kombinierbar.

Pflegehilfsmittel

42 € monatlich — ab Pflegegrad 1

Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, steht Ihnen die monatliche Pflegebox zu — kostenfrei, ohne Eigenanteil.

Über die Autorin

Portrait von Jenny — Redaktion Pflege & Familie

Redaktion · Pflege & Familie

Jenny

Pflege im Alltag, aus erster Hand.

Jenny hat viele Jahre in der Altenpflege gearbeitet und pflegt heute selbst einen Menschen aus ihrer Familie. Den Spagat zwischen Beruf, Sorgearbeit und der eigenen Erschöpfung kennt sie nicht aus Studien, sondern aus dem eigenen Wohnzimmer. Beruflich ist sie inzwischen als Schulbegleiterin für Kinder mit Beeinträchtigungen unterwegs — ein Alltag, in dem es weniger um Theorie und mehr um Geduld, Würde und kluge kleine Lösungen geht. Diese doppelte Perspektive — Pflege im Alter und Teilhabe quer durchs Leben — prägt, wie sie für Pflegehilfsmittel-Vergleich über Pflegegrade, Anträge und das schreibt, was zwischen den Zeilen passiert.

Häusliche Pflege & AngehörigenrollePflegegrade, Anträge, BegutachtungTeilhabe & Inklusion