Ratgeber · Pflegehilfsmittel beantragen

Pflegehilfsmittel beantragen — der Ratgeber für pflegende Angehörige

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel — monatlich bis zu 42 € für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Bettschutz oder Desinfektion und zusätzlich auf technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die Leistungen beantragen und nutzen — ohne Bürokratie-Stress.

Pflegende Angehörige beim Organisieren des Antrags auf Pflegehilfsmittel

Auf einen Blick

pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) — komplett kostenfrei, ab Pflegegrad 1.

Schon ab dem niedrigsten Pflegegrad besteht der Anspruch — für beide Hilfsmittel-Arten gleichermaßen.

Entscheidungsfrist der Pflegekasse nach Antrag (§ 18 SGB XI). Mit MD-Gutachten bis zu fünf Wochen.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Materialien, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten — nicht die Krankenkasse.

Wichtig zur Abgrenzung: Pflegehilfsmittel (Produktgruppen 50 bis 54 im Hilfsmittelverzeichnis) liegen im Zuständigkeitsbereich der Pflegekasse. Hilfsmittel im medizinischen Sinn (Produktgruppen 01 bis 38, z. B. Seh- oder Hörhilfen, Prothesen) liegen im Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse. In diesem Ratgeber geht es ausschließlich um Pflegehilfsmittel.

Die zwei Arten von Pflegehilfsmitteln

Das SGB XI unterscheidet zwei grundlegend verschiedene Kategorien — mit unterschiedlichem Antragsweg und unterschiedlicher Kostenübernahme:

Zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2)

Pauschale: 42 €/Monat. Hygiene- und Einmalartikel, die regelmäßig nachgekauft werden. Ohne ärztliches Rezept, ohne Zuzahlung — die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Anbieter ab.

Typische Produkte:

  • Einmalhandschuhe
  • Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
  • Hände- und Flächendesinfektion
  • Mundschutz, Schutzschürzen
  • Einmallätzchen, Fingerlinge

Technische Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1)

Einzelgenehmigung. Wiederverwendbare Geräte — meist leihweise über die Pflegekasse. Eigenanteil 10 %, maximal 25 € pro Hilfsmittel. Bei ärztlicher Verordnung übernimmt die Pflegekasse die Kosten in der Regel vollständig. In der Praxis verzichten viele Anbieter freiwillig auf diesen Eigenanteil — einen Rechtsanspruch auf Befreiung gibt es allerdings nicht.

Typische Produkte:

  • Pflegebett mit Zubehör
  • Rollator, Rollstuhl, Gehhilfen
  • Hausnotruf-System
  • Lagerungshilfen, Lifter
  • Toilettenstuhl, Duschhocker

Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten

  • Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
  • Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
  • Spare Zeit mit dem Online Prozess.
  • Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.
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So beantragen Sie Pflegehilfsmittel — Schritt für Schritt

Der Weg zu Pflegehilfsmitteln ist kurz — wenn man die Reihenfolge kennt. Für Verbrauchsartikel (Pflegebox) reichen wenige Minuten online; für technische Hilfsmittel braucht es einen formellen Antrag.

Schritt 1

Pflegegrad prüfen

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) und häusliche Pflege. Liegt noch kein Pflegegrad vor, beantragen Sie ihn formlos bei der Pflegekasse — der Medizinische Dienst führt die Begutachtung durch.

Schritt 2

Bedarf klären

Für Verbrauchsartikel genügt die Auswahl einer passenden Pflegebox-Zusammenstellung. Für technische Hilfsmittel — etwa ein Pflegebett — holen Sie eine ärztliche Verordnung ein oder lassen den Bedarf beim MD-Gutachten vermerken.

Schritt 3

Antrag stellen

Bei der Pflegebox läuft das bequem über den Anbieter — er reicht den Antrag bei der Pflegekasse für Sie ein. Technische Hilfsmittel beantragen Sie direkt bei der Pflegekasse (formlos oder über das Kassenformular).

Schritt 4

Bewilligung & Lieferung

Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von drei Wochen (§ 18 SGB XI). Bei der Pflegebox erfolgt die monatliche Lieferung danach automatisch — die Abrechnung läuft direkt zwischen Anbieter und Kasse.

Achtung

Technische Hilfsmittel immer vor dem Kauf beantragen

Wer ein Pflegebett, einen Rollator oder ein Hausnotruf-System selbst kauft, bevor die Pflegekasse zugestimmt hat, bleibt in der Regel auf den Kosten sitzen. Die Genehmigung muss vor dem Kauf vorliegen — sonst gilt die Anschaffung als Eigeninitiative ohne Erstattungsanspruch. Für Verbrauchsprodukte über die Pflegebox gilt das nicht: Hier übernimmt der Anbieter den Antrag und liefert nur, wenn die Kasse zugestimmt hat.

Gut zu wissen

Was tun, wenn die Pflegekasse zu lange braucht?

Die Pflegekasse muss nach § 18 Abs. 3b SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen über Ihren Antrag entscheiden. Verstreicht diese Frist ohne ausreichende Begründung, greift die Genehmigungsfiktion: Ihr Antrag gilt automatisch als genehmigt.

Zusätzlich steht Ihnen eine Verspätungsentschädigung von 70 € pro angefangener Woche zu, in der die Kasse die Frist überschreitet. Ausgenommen sind Fälle, in denen Sie sich in stationärer Pflege oder im Krankenhaus befinden — dann gelten kürzere Fristen, und die Pauschale entfällt. Tipp: Notieren Sie sich das Eingangsdatum des Antrags und hängen Sie bei Überschreitung der Frist direkt bei Ihrer Kasse nach.

Woher bekomme ich Pflegehilfsmittel?

Es gibt drei gängige Bezugswege. Welcher passt, hängt vom Hilfsmittel, der Art des Bedarfs und Ihrer persönlichen Situation ab.

Pflegebox-Anbieter online

Für Verbrauchsprodukte ideal. Zusammenstellung individuell anpassbar, Lieferung monatlich frei Haus, Abrechnung direkt mit der Kasse — Sie zahlen nichts.

Plus: Keine Bürokratie, telefonischer Support.
Minus: Keine technischen Hilfsmittel erhältlich.

Sanitätshaus vor Ort

Für technische Hilfsmittel geeignet. Beratung vor Ort, persönliches Ausprobieren, Anpassung von Rollatoren, Rollstühlen oder Pflegebetten.

Plus: Individuelle Beratung, schnelle Anpassung.
Minus: Verbrauchsprodukte dort oft umständlicher als online.

Direkt über die Pflegekasse

Als Fallback möglich. Jede Pflegekasse nennt Ihnen Vertragspartner. Manche Kassen geben auch direkt Gutscheine oder Bezugsscheine aus.

Plus: Vertragspartner der Kasse, keine Zuzahlungs-Überraschungen.
Minus: Geringere Auswahl, meist telefonischer Kontakt nötig.

Die Pflegebox im Alltag

Die Pflegebox ist das praktische Ergebnis des 42-€-Budgets: ein monatliches Paket mit Verbrauchsartikeln, zugeschnitten auf den individuellen Bedarf. Statt jedem Hygieneartikel einzeln nachzulaufen, bekommen Sie eine Zusammenstellung ins Haus — inklusive kompletter Abrechnung mit der Pflegekasse.

Inhalt und Mengen passen sich dem tatsächlichen Verbrauch an. Wird mehr Desinfektion gebraucht und weniger Bettschutz, können Sie das bei vielen Anbietern im Kundenkonto oder per Anruf für die nächste Lieferung ändern. So geht Monat für Monat kein Budget verloren.

Pflegebox mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln

Worauf Sie beim Pflegebox-Anbieter achten sollten

Die Auswahl zwischen den Anbietern ist groß. Diese fünf Punkte entscheiden über Qualität und Alltagsnutzen:

  • Zulassung bei Ihrer Pflegekasse: Nur bei zugelassenen Leistungserbringern läuft die Direktabrechnung — sonst müssen Sie in Vorleistung gehen.
  • Individuelle Zusammenstellung: Die Box sollte an Ihren Bedarf anpassbar sein, nicht nur Standard-Pakete.
  • Flexibilität bei Pause oder Kündigung: Monatliche Kündbarkeit und einfache Pausierung — nicht jede Pflegesituation läuft ein Jahr lang gleich.
  • Telefonischer Support: Ein deutschsprachiger, erreichbarer Ansprechpartner macht den Unterschied, wenn mal etwas fehlt.
  • Qualität der Produkte: Marken- und Medizinprodukte-Qualität statt günstiger Importware — gerade Einmalhandschuhe sind täglicher Gebrauchsartikel.

„Als wir Mama nach dem Schlaganfall zu Hause gepflegt haben, war die Pflegebox die erste echte Entlastung. 42 € im Monat — dafür kommen Handschuhe, Bettschutz und Desinfektion automatisch. Keine Apothekenbesuche mehr, keine Quittungen sammeln, keine Abrechnerei mit der Kasse.“

Andrea T., pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) seit anderthalb Jahren zu Hause

Weitere Leistungen der Pflegekasse

Die Pflegehilfsmittel sind ein Baustein — die Pflegekasse finanziert weitere Leistungen, die pflegende Angehörige oft übersehen:

  • Entlastungsbetrag (§ 45b): 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 — zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote, z. B. Haushaltshilfe oder stundenweise Betreuung.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4): Bis 4.180 € je Maßnahme — etwa für barrierefreies Bad, Treppenlift oder Türverbreiterung.
  • Pflegegeld (§ 37) oder Pflegesachleistung (§ 36): Je nach Pflegegrad 347 € bis 990 € monatlich (Pflegegeld) bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Eine Übersicht aller Leistungen nach Pflegegrad finden Sie in unserem Pflegegeld-Ratgeber.

Häufige Fragen zum Antrag

Fazit: Kein Budget verschenken

Pflegehilfsmittel sind keine Kür, sondern gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1. Die 42 € pro Monat für Verbrauchsartikel bedeuten über das Jahr mehr als 500 € — Geld, das pflegenden Angehörigen für Handschuhe, Bettschutz und Desinfektion tatsächlich zur Verfügung steht. Wer die Pflegebox nicht nutzt, verschenkt es.

Für Verbrauchsprodukte ist der Pflegebox-Anbieter der einfachste Weg — ein Antrag genügt, den Rest erledigt der Anbieter. Für technische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf lohnt sich der Weg über Pflegekasse oder Sanitätshaus: immer vor dem Kauf beantragen, nie auf eigene Faust anschaffen. So bleibt die Pflege zu Hause nicht nur möglich, sondern auch bezahlbar.