42 € Unterstützung — der monatliche Pflege-Zuschuss erklärt
Die 42-€-Unterstützung ist ein gesetzlicher Anspruch jedes Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 — bezahlt von der Pflegekasse, gedacht für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Jannik
Gründer · Redaktion · Technik

monatliche Pauschale — gesetzliche Obergrenze
alle Pflegegrade haben den gleichen Anspruch
Jahreswert der Unterstützung
Wer bekommt die 42-€-Unterstützung?
- Jeder mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5)
- Wohnhaft in häuslicher Versorgung — nicht im Pflegeheim
- Versichert in einer Pflegekasse (gesetzlich oder privat)
Wie nutze ich die Unterstützung?
- Über einen Pflegebox-Anbieter — der rechnet direkt mit deiner Pflegekasse ab
- Selbstbeschaffung — du kaufst Pflegehilfsmittel in Apotheke/Drogerie, sammelst Quittungen, reichst sie bei der Pflegekasse ein, bekommst bis zu 42 €/Monat erstattet
- Apotheken-Pflegebox — manche Apotheken bieten das direkt vor Ort an
Wofür darf ich das Geld nutzen?
Nur für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (PG54) plus wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (PG51).
- Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen
- Bettschutzeinlagen (Einmal & wiederverwendbar)
- Desinfektion (Hände & Flächen)
- Fingerlinge & Einmallätzchen
Häufige Fragen
Bekomme ich die 42 € auf mein Konto überwiesen?
Nein — die 42 € sind eine Sachleistung, kein Bargeld. Du bekommst die Produkte (Pflegebox) oder die Erstattung von Quittungen, aber nicht das Geld direkt.
Was, wenn 42 € nicht reichen?
Über die 42 € hinaus zahlst du selbst, oder nutzt den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) bei anerkannten Anbietern.
Steigt der Betrag mit höherem Pflegegrad?
Nein — die 42 € sind für alle Pflegegrade gleich. Andere Leistungen (Pflegegeld, Sachleistung) skalieren nach Pflegegrad, die Pflegebox-Pauschale nicht.