Ratgeber · Pflege organisieren

Pflegefall – und nun? Erste Schritte für Angehörige

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stellen sich meist viele Fragen auf einmal: Welche Leistungen stehen zu? Wie wird der Pflegegrad festgestellt? Und wer hilft im Alltag? Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die ersten Wochen – von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis zur Entscheidung zwischen häuslicher und stationärer Pflege.

Pflegebedürftige Person mit Pflegerin

Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten

  • Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
  • Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
  • Spare Zeit mit dem Online Prozess.
  • Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.
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0 Stufen

Pflegegrade gibt es in Deutschland – von leichter Beeinträchtigung (PG 1) bis zum Härtefall (PG 5).

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monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) – ab Pflegegrad 1, kostenfrei.

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jährlich für Verhinderungspflege, wenn die private Pflegeperson krank oder im Urlaub ist.

Was bedeutet „Pflegefall“?

Der Begriff „Pflegefall“ ist umgangssprachlich. Rechtlich maßgeblich ist die Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI. Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbstständigkeit oder seinen Fähigkeiten so beeinträchtigt ist, dass er auf Hilfe Dritter angewiesen ist – voraussichtlich für mindestens sechs Monate.

Wie umfangreich diese Hilfe benötigt wird, legt der Pflegegrad fest (vormals: Pflegestufe). Es gibt fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad, desto umfassender die Leistungen der Pflegekasse.


Wer entscheidet über den Pflegegrad?

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten durch Medicproof. Ein Gutachter begutachtet die betroffene Person in ihrem häuslichen Umfeld und bewertet sechs Lebensbereiche nach einem Punktesystem: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags.

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad – von Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte) bis Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte).

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die ersten Schritte nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit

Diese vier Schritte sollten Sie in der angegebenen Reihenfolge gehen. Sie sind zeitkritisch: Leistungen werden erst ab dem Tag des Antrags rückwirkend gewährt – nicht ab dem Tag, an dem die Pflegebedürftigkeit tatsächlich eingetreten ist.

Schritt 1

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Ein formloser Antrag genügt – ein Anruf bei der Pflegekasse reicht aus. Stellen Sie ihn frühzeitig: Das Datum entscheidet über den Leistungsbeginn.

Schritt 2

Pflegetagebuch führen

Dokumentieren Sie über mehrere Wochen lückenlos den täglichen Hilfebedarf – inklusive nächtlicher Unruhe, Stürze und Orientierungsprobleme.

Schritt 3

Begutachtung vorbereiten

Halten Sie Arztbriefe, Medikamentenpläne und das Pflegetagebuch bereit. Seien Sie als Angehöriger beim Termin anwesend.

Schritt 4

Bescheid prüfen

Innerhalb eines Monats können Sie Widerspruch einlegen, wenn Sie sich unterstuft fühlen – am besten mit detaillierter Begründung.

Frist beachten

25 Arbeitstage – sonst gibt es Geld zurück

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang einen Bescheid erlassen. Versäumt sie diese Frist ohne hinreichende Begründung, steht Ihnen eine Entschädigung von 70 € pro begonnener Woche der Verzögerung zu – geregelt in § 18 Abs. 3b SGB XI.

Welche Leistungen Ihnen zustehen

Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung – sie deckt nicht alle Kosten, sondern bezuschusst die Pflege. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Diese vier Leistungen sollten Sie kennen:

Pflegegeld

Bei Pflege durch Angehörige. 347 € bis 990 € monatlich, nicht zweckgebunden, frei verwendbar.

Pflegesachleistung

Bei ambulantem Pflegedienst. Höchstbetrag je nach Pflegegrad, Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Entlastungsbetrag

125 € pro Monat ab Pflegegrad 1 für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote.

Pflegehilfsmittel

42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel nach § 40 SGB XI – komplett kostenfrei.

Pflegegeld 2025 im Überblick

Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Beträge bei häuslicher Pflege durch Angehörige:

PflegegradPflegegeld pro MonatPflegehilfsmittel
Pflegegrad 1kein Anspruch42 €
Pflegegrad 2347 €42 €
Pflegegrad 3599 €42 €
Pflegegrad 4800 €42 €
Pflegegrad 5990 €42 €
Monatliche Leistungen der Pflegekasse, Stand 2025.

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Häusliche oder stationäre Pflege?

Knapp vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Das entspricht dem Wunsch der meisten Betroffenen. Ob die häusliche Pflege auf Dauer trägt, hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit, der Belastbarkeit der Angehörigen und den baulichen Gegebenheiten der Wohnung ab.

Pflegende Tochter (mittleres Alter) mit älterer Mutter am Esstisch
Häusliche PflegeStationäre Pflege
Gewohnte Umgebungjanein
24-Stunden-Betreuungnur mit hohem Aufwandja
Belastung Angehörigerhochgering
Eigenanteilmeist niedrigdeutlich höher
Soziale Kontakteindividuellstrukturell vorhanden
Gegenüberstellung der beiden Versorgungsformen in der Praxis.

Wann stationär?

Wenn die häusliche Pflege an Grenzen stößt

Es gibt Situationen, in denen eine stationäre Unterbringung die bessere Lösung ist: bei fortgeschrittener Demenz mit Weglauftendenz, bei medizinisch aufwendiger Versorgung rund um die Uhr oder wenn pflegende Angehörige selbst erkranken. Die Entscheidung muss nicht sofort endgültig sein – viele Einrichtungen bieten Kurzzeitpflege an, die Ihnen Zeit gibt, in Ruhe zu entscheiden.


Pflegende Angehörige am Schreibtisch, Hände beim Eintragen in Notizblock

Unterstützung im Alltag organisieren

Pflegende Angehörige geraten ohne Entlastung häufig an ihre Grenzen. Die Pflegeversicherung sieht mehrere Angebote vor, die diese Belastung verteilen sollen. Vier Bausteine sollten Sie kennen:

Ambulanter Pflegedienst

Übernimmt definierte Leistungen – Körperpflege, Medikamentengabe, Behandlungspflege – zu festen Zeiten. Achten Sie auf Transparenz bei Leistungen und Eigenanteilen.

Tages- und Nachtpflege

Teilstationäre Betreuung tagsüber oder nachts in einer Einrichtung – Pflegebedürftige bleiben weiter zu Hause, Angehörige werden spürbar entlastet.

Pflegekurse für Angehörige

Kostenfrei nach § 45 SGB XI – Präsenz oder online. Sie lernen rückenschonende Transfers, Lagern, Wundmanagement und Notfallsituationen.

Pflegeberatung § 7a SGB XI

Anspruch auf kostenfreie, individuelle Beratung zu Leistungen, Versorgungsformen und Entlastungsangeboten – auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.

Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI – die unterschätzte Leistung

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 € pro Monat. Gemeint sind Produkte, die sich bei der Pflege verbrauchen oder aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können.

Typische Inhalte einer monatlichen Lieferung: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz sowie Einmal-Waschhandschuhe. Viele Anbieter stellen die Lieferung als „Pflegebox“ zusammen, monatlich frei Haus geliefert. Der Antrag ist einmalig; die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Anbieter ab. Für Sie und Ihre Angehörigen entstehen keine Kosten.

Pflegehilfsmittel verbrauch sortiment uebersicht

„Den entscheidenden Unterschied machten die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. 42 € im Monat klingt wenig – aber über ein Jahr sind das 500 € an Handschuhen, Desinfektion und Bettschutz, die wir sonst selbst hätten zahlen müssen.“

Claudia R., pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) seit zwei Jahren zu Hause

Häufige Fragen

Auf den Punkt gebracht

Fazit

Ein Pflegefall trifft Familien meist unerwartet und bedeutet in den ersten Wochen viel Organisation. Doch das Pflegesystem in Deutschland ist klar strukturiert – wer den Prozess einmal verstanden hat, kommt Schritt für Schritt zu den Leistungen, auf die ein Anspruch besteht.

Drei Dinge sind aus unserer Sicht entscheidend: den Antrag früh stellen, die Begutachtung sorgfältig vorbereiten und alle zustehenden Leistungen tatsächlich abrufen – insbesondere die häufig übersehenen 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und den Entlastungsbetrag von 125 €. Scheuen Sie sich nicht, kostenfreie Beratung anzunehmen. Sie ist genau für solche Situationen gedacht.