Pflegehilfsmittel beantragen — so geht's wirklich
Die Pflegekasse zahlt 42 € pro Monat für Verbrauchshilfsmittel — wenn du sie richtig beantragst. In dieser Anleitung führe ich dich durch alle Schritte, von der Anbieterwahl bis zur ersten Lieferung, inklusive der Tricks, die Pflegekassen-Mitarbeiter:innen am Telefon nicht immer von selbst erwähnen.
Jenny
Redaktion · Pflege & Familie

Vom Pflegegrad bis zur ersten Box-Lieferung — der komplette Workflow.
Maximale Bearbeitungszeit — danach gilt die Genehmigungsfiktion (§ 18 Abs. 3b SGB XI).
Entschädigung bei verspäteter Bearbeitung durch die Pflegekasse.
So beantragst du Schritt für Schritt
Der Antrag ist deutlich einfacher als viele Pflegekassen-Formulare suggerieren — wenn du den Anbieter den Großteil der Arbeit machen lässt.
Pflegegrad nachweisen
Du brauchst einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5). Bescheid der Pflegekasse genügt — kopiert oder als PDF. Hast du noch keinen, beginne mit dem Pflegegrad-Antrag.
Anbieter wählen
Wähle einen der getesteten Pflegebox-Anbieter. Unser Testsieger Sanus-Plus erleichtert den Antrag, weil das Portal den ganzen Workflow online abbildet.
Antrag stellen
Der Anbieter sendet dir das Antragsformular (oft schon vorausgefüllt) und stellt den Antrag bei deiner Pflegekasse. Du musst nichts selbst zur Kasse schicken.
Genehmigung abwarten
5 bis 15 Arbeitstage Bearbeitungszeit. Wenn keine Antwort kommt, gilt nach 25 Arbeitstagen die Genehmigungsfiktion — die Box wird trotzdem geliefert.
Box wird geliefert
Ab der ersten Lieferung kommt die Box monatlich (oder im gewählten Intervall) automatisch zu dir nach Hause oder an deine Wunschadresse.
Die Genehmigungsfiktion ist dein Joker
Viele Pflegende wissen nicht, dass die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden muss — sonst gilt der Antrag als genehmigt. Diese Frist beginnt mit dem Eingang deines Antrags. Tipp — Antrag per Einschreiben oder mit Eingangsbestätigung schicken, damit du das Datum dokumentieren kannst. Wenn nach 25 Arbeitstagen nichts kommt, fordere die Box trotzdem an — der Anbieter darf liefern.
Häufige Fragen
Muss ich selbst zur Pflegekasse?
Nein — der von dir gewählte Anbieter übernimmt den Antrag. Du gibst deine Pflegekassen-Daten an, der Rest läuft direkt zwischen Anbieter und Kasse.
Was ist die Genehmigungsfiktion?
Wenn die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung keinen Bescheid erteilt, gilt der Antrag als genehmigt (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Du hast dann Anspruch auf die Leistung und sogar auf 70 € Entschädigung pro begonnener Woche Verzögerung — sofern die Kasse den Verzug selbst zu vertreten hat.
Was, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?
Bei anerkanntem Pflegegrad ist eine Ablehnung extrem selten. Falls es doch passiert, hast du einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Bei begründetem Widerspruch wird die Entscheidung neu geprüft.
Kann ich rückwirkend beantragen?
Leistungen werden ab Antragstellung bewilligt, nicht rückwirkend. Stelle den Antrag also so früh wie möglich nach der Pflegegrad-Anerkennung.
Was, wenn der Pflegegrad-Antrag noch läuft?
Du kannst die Pflegebox erst nach Anerkennung beantragen. Aber: Stelle parallel zum Pflegegrad-Antrag schon das Pflegetagebuch und vorbereitende Unterlagen zusammen. Mehr dazu in unserem Pflegegrade-Ratgeber.
Pflegebox jetzt beantragen
Mit unserem Antragsformular läuft der Antrag direkt zu deiner Pflegekasse — wir machen die Arbeit für dich.