Ratgeber · Pflegehilfsmittel
Pflegebox: Kostenlose Pflegehilfsmittel jeden Monat nach Hause
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. All das bezahlt die Pflegekasse – bis zu 42 € im Monat, als fertig gepackte Pflegebox direkt an Ihre Haustür. Wie Sie die Box bekommen, was drin ist und worauf es bei der Auswahl ankommt: Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
- Spare Zeit mit dem Online Prozess.
- Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.

monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI – komplett von der Pflegekasse bezahlt.
Anspruch ab Pflegegrad 1 – jeder, der zu Hause gepflegt wird, kann eine Pflegebox erhalten.
pro Jahr frei Haus geliefert – monatlich, versandkostenfrei, direkt an Ihre Haustür.
Was ist eine Pflegebox?
Eine Pflegebox ist ein monatliches Paket mit sogenannten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Gemeint sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt und aufgebraucht werden: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Die Rechtsgrundlage bildet § 40 Abs. 2 SGB XI.
Das Besondere: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig – bis zu 42 € im Monat (Stand 2025/2026). Für Sie oder Ihre Angehörigen entstehen keine Zuzahlungen. Viele Anbieter kümmern sich auch gleich um die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse, sodass Ihnen kein bürokratischer Aufwand entsteht.
Gesetzliche Grundlage: § 40 SGB XI
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben nach § 40 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse erstattet bis zu 42 € monatlich – unabhängig davon, ob ein Angehöriger, ein Freund oder ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt.
Entscheidend ist allein, dass die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet. In vollstationären Einrichtungen besteht kein Anspruch, da die Einrichtung diese Materialien selbst stellt.

Was enthält die Pflegebox?
Der Inhalt einer Pflegebox richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die meisten Anbieter lassen Sie die Zusammenstellung selbst wählen. Typisch sind diese Produktgruppen:
Einmalhandschuhe
Schützen vor direktem Kontakt mit Körperflüssigkeiten und reduzieren das Infektionsrisiko – in Latex, Nitril oder Vinyl erhältlich.
Desinfektionsmittel
Hände- und Flächendesinfektion für eine hygienische Pflegeumgebung – wirksam gegen Bakterien, Viren und Pilze.
Bettschutzeinlagen
Saugfähige Einmal-Unterlagen schützen Matratze und Bettwäsche vor Feuchtigkeit und erleichtern die nächtliche Pflege.
Mundschutz & Schutzschürzen
Mund-Nasen-Schutz (auch FFP2) und Einmalschürzen bieten zusätzlichen Schutz bei der körpernahen Pflege.
| Produkt | Zweck | Typische Menge/Monat |
|---|---|---|
| Einmalhandschuhe (Nitril/Latex) | Infektionsschutz bei körpernaher Pflege | 100 Stück |
| Händedesinfektionsmittel | Keimreduktion vor und nach Pflegetätigkeiten | 500 ml |
| Flächendesinfektionsmittel | Hygienische Reinigung von Oberflächen | 500 ml |
| Bettschutzeinlagen (Einmal) | Matratzenschutz bei Inkontinenz | 20 Stück |
| Mundschutz / FFP2-Masken | Schutz vor Tröpfcheninfektionen | 10–50 Stück |
| Schutzschürzen (Einmal) | Kleidungsschutz bei der Pflege | 10 Stück |
Gut zu wissen
Die Pflegebox ist individuell zusammenstellbar
Sie müssen keine vorgefertigte Box akzeptieren. Die meisten Anbieter lassen Sie den Inhalt frei nach Ihrem Bedarf zusammenstellen – solange der Gesamtwert 42 € pro Monat nicht übersteigt. Ändert sich Ihr Bedarf, passen Sie die Zusammenstellung einfach an. Das ist auch wichtig, denn der Pflegealltag verändert sich: Mal brauchen Sie mehr Bettschutz, mal mehr Handschuhe.
Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox?
Der Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist an drei Voraussetzungen geknüpft:
- Pflegegrad vorhanden: Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad – mindestens Pflegegrad 1.
- Häusliche Pflege: Die Pflege findet zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft statt – nicht in einer vollstationären Einrichtung.
- Pflege durch Privatpersonen: Mindestens ein Teil der Pflege wird durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn erbracht. Auch bei ergänzender Versorgung durch einen Pflegedienst besteht der Anspruch.
Sind diese Bedingungen erfüllt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Verbrauchshilfsmittel bis zu 42 € pro Monat. Dieser Betrag steht Ihnen zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen zu – er wird nicht mit Pflegegeld, Sachleistungen oder dem Entlastungsbetrag (131 €/Monat) verrechnet.
Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
- Spare Zeit mit dem Online Prozess.
- Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.

Pflegebox beantragen – in drei Schritten
Die Beantragung einer Pflegebox ist unkompliziert. Die meisten Anbieter übernehmen die Abwicklung mit der Pflegekasse für Sie.
Schritt 1
Anbieter auswählen & Box zusammenstellen
Wählen Sie einen Pflegebox-Anbieter und stellen Sie den Inhalt nach Ihrem Bedarf zusammen. Achten Sie auf Produktqualität, Flexibilität und Kundenservice.
Schritt 2
Antrag ausfüllen & absenden
Füllen Sie das Antragsformular aus – online oder auf Papier. Der Anbieter reicht den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein und kümmert sich um die Genehmigung.
Schritt 3
Monatlich Pflegebox erhalten
Nach der Genehmigung erhalten Sie Ihre Pflegebox monatlich versandkostenfrei nach Hause. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Die Vorteile der Pflegebox
Eine Pflegebox nimmt Ihnen im Pflegealltag eine ganze Reihe von Aufgaben ab – und spart dabei auch noch Geld. Diese vier Vorteile machen den Unterschied:
Komplett kostenfrei
Die Pflegekasse übernimmt 42 €/Monat. Im Jahr sind das über 500 € an Handschuhen, Desinfektion und Bettschutz, die Sie nicht selbst bezahlen müssen.
Zeitersparnis
Kein Einkauf in Apotheke oder Drogerie nötig. Die Pflegebox kommt monatlich frei Haus – so bleibt mehr Zeit für die eigentliche Pflege.
Kein Papierkram
Der Anbieter übernimmt die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse – von der Antragstellung bis zur monatlichen Abrechnung.
Bedarfsgerecht
Inhalt jederzeit anpassbar. Wenn sich der Pflegebedarf ändert, stellen Sie die Box einfach um – ohne neuen Antrag.
„42 Euro klingt nach wenig – aber über ein Jahr sind das über 500 Euro an Handschuhen, Desinfektion und Bettschutz, die wir sonst selbst hätten zahlen müssen. Und das Beste: Der Anbieter hat alles mit der Pflegekasse geregelt, wir mussten nichts weiter tun.“
Sabine M., pflegt ihren Vater (Pflegegrad 2) seit anderthalb Jahren zu Hause
Pflegebox und andere Leistungen – was steht Ihnen zusätzlich zu?
Die 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nur eine von vielen Leistungen der Pflegeversicherung. Diese weiteren Bausteine sollten Sie kennen – sie werden oft übersehen:

| Leistung | Betrag | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegebox / Pflegehilfsmittel (§ 40) | 42 €/Monat | Pflegegrad 1–5, häusliche Pflege |
| Pflegegeld (§ 37) | 347–990 €/Monat | Pflegegrad 2–5, Pflege durch Angehörige |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 €/Monat | Pflegegrad 1–5 |
| Verhinderungspflege (§ 39) | 1.685 €/Jahr | Pflegegrad 2–5 |
| Kurzzeitpflege (§ 42) | 1.854 €/Jahr | Pflegegrad 2–5 |
| Wohnumfeldverbesserung (§ 40) | 4.180 € je Maßnahme | Pflegegrad 1–5 |
Nicht vergessen
Entlastungsbetrag: 131 € zusätzlich jeden Monat
Neben der Pflegebox steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zu (§ 45b SGB XI). Dieser kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden – etwa Tagespflege, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Nicht verbrauchte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden.
Häufige Fragen zur Pflegebox
Auf den Punkt gebracht
Fazit
Die Pflegebox ist eine der unkompliziertesten Leistungen der Pflegeversicherung – und trotzdem nutzen sie längst nicht alle Berechtigten. Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden, steht Ihnen die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln im Wert von 42 € zu. Kostenfrei, ohne Rezept, direkt an die Haustür.
Der Antrag ist in wenigen Minuten erledigt, die Abwicklung übernimmt der Anbieter. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag von 131 €/Monat und den weiteren Pflegeleistungen ergibt sich eine spürbare Entlastung – finanziell und organisatorisch. Nutzen Sie Ihren Anspruch.
