Pflegebox: Pflegehilfsmittel für zu Hause

Über 3 Millionen Menschen, die pflegebedürftig sind, werden hauptsächlich von ihren Familienmitgliedern zu Hause versorgt. Für jeden kann dies eine belastende Lage sein. Mit der Pflegebox kann den Angehörigen geholfen werden, ihren Alltag zu erleichtern. Dazu wird jeden Monat dem Pflegebedürftigen erforderliche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch per Paket versendet.

Es ist grundsätzlich erforderlich, dass ein Pflegebedürftiger mit Pflegehilfsmitteln benötigt, sodass Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 42 Euro pro Monat von der Pflegekasse gewährt wird. Dies erfordert einen angemessenen Bedarf und eine individuelle Notwendigkeit.

Unsere Pflegeboxen Vergleich findest du hier.

Die Produkte in der Pflegebox

Die Pflegebox beinhaltet die erforderlichen Pflegehilfsmittel, die für die Pflege zu Hause zum täglichen Verbrauch benötigt werden.

  • Bettschutzeinlagen zur Einmalnutzung 
  • Einmalhandschuhe
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionstücher
  • Händedesinfektion
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Schutzservietten

Es besteht auch die Option, dass Sie wiederverwendbare und waschbare Bettschutzeinlagen erhalten.

Wir beantworten Ihre Fragen

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Artikel, die den Zweck haben, die Pflege zu Hause zu erleichtern.

Fallen für mich Kosten an?

Die Pflegehilfsmittel in Ihrer Pflegebox sind für dich kostenlos, wenn du eine Pflegestufe besitzen und zu Hause wohnst. Ihre Pflegekasse übernimmt die Ausgaben schon ab Pflegegrad 1.

Wer hat Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel?

Gemäß § 40 des Sozialgesetzbuches (SGB XI) haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Monat, wenn:

  • Pflegebedürftige Personen haben eine anerkannte Pflegegrad
  • Pflegebedürftige in der Wohnungen oder Wohngemeinschaften betreut werden

Wie oft bekomme ich die Pflegebox?

In der Regel monatlich, je nach Anbieter können Sie die Lieferung pausieren oder den Lieferintervall ändern, z.B. alle 2 Monate oder 3 Monate.

Haben privat Versicherte Anspruch auf Pflegehilfsmitteln?

Außerdem haben Personen mit einem Pflegegrad, die privat versichert sind, Anspruch auf Pflegehilfsmittel ohne Zuzahlung.