Ratgeber · Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel für zu Hause: die monatliche Pflegebox einfach erklärt
Rund drei Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt — meist von Angehörigen. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse übernimmt jeden Monat bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wer anspruchsberechtigt ist, was drin sein sollte und wie der Antrag läuft — kompakt erklärt.

Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
- Spare Zeit mit dem Online Prozess.
- Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.

Pflegehilfsmittel auf einen Blick
Monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI — ab Pflegegrad 1, komplett kostenfrei.
Entlastungsbetrag pro Monat (§ 45b SGB XI) — ergänzend nutzbar für Alltagshelfer, Betreuung oder haushaltsnahe Dienste.
Schon mit Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch auf die monatliche Pflegebox — auch für privat Versicherte.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel sind alltägliche Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern — für pflegende Angehörige ebenso wie für die pflegebedürftige Person selbst. Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Kategorien: technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollator) und Hilfsmittel zum Verbrauch, die nach einmaliger Nutzung entsorgt werden. Genau diese Verbrauchshilfsmittel landen monatlich in der Pflegebox.
Die rechtliche Grundlage steht in § 40 Absatz 2 SGB XI. Danach erstattet die Pflegekasse bis zu 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel — ohne Zuzahlung, ohne Rezept und ohne bürokratischen Aufwand, sobald der Antrag einmal gestellt ist.
Das steckt in einer typischen Pflegebox
Der Inhalt lässt sich individuell zusammenstellen — je nach Pflegesituation. Diese vier Produktgruppen sind in fast jeder Box enthalten:
Hygieneprodukte
Einmalhandschuhe in verschiedenen Größen und Mundschutz — die Basis jeder Pflegesituation, die direkten Körperkontakt erfordert.
Desinfektion
Hände- und Flächendesinfektion sowie Desinfektionstücher — wichtig zur Infektionsprophylaxe, besonders nach Wundversorgung oder Toilettengang.
Bettschutz
Saugfähige Einmal-Bettschutzeinlagen — alternativ waschbare Mehrweg-Varianten. Schützen Matratze und Bettwäsche zuverlässig.
Schutzkleidung
Einmal-Schutzschürzen und Schutzservietten für den sicheren Umgang bei der Grundpflege und beim Anreichen von Mahlzeiten.
Individuell statt „von der Stange“
Die meisten Anbieter lassen Sie den Inhalt selbst zusammenstellen. Wird zum Beispiel kein Bettschutz benötigt, können Sie stattdessen mehr Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel wählen — innerhalb des 42-€-Budgets bleibt der Wechsel unkompliziert.
Der Versand ist in der Regel monatlich und frei Haus. Viele Boxen lassen sich pausieren oder auf einen 2- oder 3-Monats-Rhythmus umstellen, wenn gerade weniger gebraucht wird — das vermeidet Überbestände im Schrank.

Gut zu wissen
42 € sind eine Pauschale — nicht zwingend der Marktpreis
Der Betrag von 42 € monatlich ist eine gesetzliche Obergrenze. Seriöse Anbieter stellen ihre Boxen so zusammen, dass dieses Budget vollständig in Ware fließt — ohne versteckte Aufpreise, Zuzahlungen oder Abonnementfallen. Prüfen Sie deshalb beim Vergleich nicht den Preis (der ist für Sie ohnehin 0 €), sondern Menge, Markenqualität und Flexibilität beim Wechsel des Inhalts.
Wer hat Anspruch auf die Pflegebox?
Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Ob die Pflege durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder in Kombination beider Wege erfolgt, spielt keine Rolle. Auch privat Versicherte haben denselben Anspruch — die private Pflegepflichtversicherung erstattet den Betrag analog.
Keinen Anspruch auf die monatliche Pauschale nach § 40 SGB XI haben Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen — dort werden Verbrauchshilfsmittel über den Pflegesatz abgerechnet.
Leistungen bei häuslicher Pflege im Überblick
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegebox | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | 42 € | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 42 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 42 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 42 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 42 € | 131 € |
So beantragen Sie die Pflegebox
Der Weg zur kostenfreien Pflegebox ist unkompliziert — in der Regel dauert das Ganze keine zehn Minuten. Das liegt daran, dass die meisten Anbieter den Antrag direkt für Sie bei der Pflegekasse einreichen.
- Anbieter wählen — achten Sie auf freie Produktauswahl und transparenten Inhalt.
- Formular ausfüllen — Pflegegrad, Anschrift und Krankenkasse genügen.
- Unterschrift per Post oder digital — der Anbieter reicht alles weiter.
- Erste Lieferung nach Bewilligung — danach automatisch jeden Monat.

Stimmen aus der Praxis
„Für uns war die Pflegebox der erste spürbare Entlastungseffekt nach dem Pflegegrad-Bescheid. Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz kommen seitdem automatisch ins Haus — ich muss nichts mehr planen, nichts mehr vorstrecken. Über das Jahr gerechnet sind das rund 500 €, die in unserem Haushalt bleiben.“
Monika S., pflegt ihren Mann (Pflegegrad 3) seit 18 Monaten zu Hause
