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Pflegehilfsmittel · 42 €

Pflegehilfsmittel 42 € — die monatliche Leistung der Pflegekasse

Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat sind der gesetzliche Anspruch für jeden Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad. Hier erklären wir, was das genau abdeckt und wo die Grenzen liegen.

Portrait von Jannik — Gründer, Redaktion & Technik

Jannik

Gründer · Redaktion · Technik

Ein älterer Herr sitzt lächelnd in einem Sessel und hält eine Pflegebox mit verschiedenen Pflegeartikeln.
42

monatlicher Anspruch — Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

PG 1–5

alle Pflegegrade, einheitlicher Anspruch

PG54

Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis


Was ist mit den 42 € abgedeckt?

Die 42 € decken Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — also Einwegprodukte und einige wiederverwendbare Bettschutzeinlagen.

  • Einmalhandschuhe (alle Größen)
  • Bettschutzeinlagen — Einmal & wiederverwendbar
  • Desinfektionsmittel (Hände + Flächen)
  • Mundschutz, Fingerlinge, Schutzschürzen
  • Einmallätzchen

Was die 42 € NICHT abdecken

  • Technische Pflegehilfsmittel — Pflegebett, Rollstuhl: über separaten Antrag, 10 % Zuzahlung
  • Hausnotruf — eigener Topf, 25,50 € pro Monat
  • Inkontinenzwindeln (Pants) — Krankenversicherung § 33
  • Wundauflagen — Hausarzt-Rezept, Krankenversicherung
  • Hauspflegekräfte — Pflegegeld oder Sachleistung, nicht § 40

Wie du die 42 € optimal nutzt

  • Individuelle Box-Zusammenstellung bei modernen Anbietern wählen
  • Tatsächlichen Verbrauch 2 Wochen beobachten, dann konfigurieren
  • Lieferintervall anpassen, wenn 42 € deinen Bedarf nicht voll abdecken
  • Ergänzungen über Entlastungsbetrag (131 €/Monat) bei anerkannten Anbietern

Häufige Fragen

Bekomme ich die 42 € auch wenn ich keine Box bestelle?

Nein — die 42 € sind Sachleistung, kein Geld. Du musst sie über einen Pflegebox-Anbieter abrechnen lassen. Alternative — Selbstbeschaffung mit Quittungen einreichen, dann gibt's Erstattung bis 42 €/Monat.

Reichen 42 € bei intensiver Pflege?

Bei PG 1–2 meist ja, bei PG 3+ oft nicht. Tipp — bei höherem Verbrauch zusätzlich aus dem Entlastungsbetrag (131 €/Monat) bei anerkannten Anbietern Pflegeprodukte beziehen, oder selbst zukaufen über Apotheke/Drogerie.

Wer kontrolliert die 42-€-Abrechnung?

Die Pflegekasse. Sie sieht alle Abrechnungen der Anbieter und prüft stichprobenartig. Tatsächliche Missbrauchsfälle sind selten.