Pflegehilfsmittel: Beantragen & erhalten

Bei Pflegehilfsmitteln geht es um materielle Artikel und Geräte, die den Patienten bei der häuslichen Betreuung unterstützen und ihren Komfort steigern. Einige Pflegeprodukte erlauben es dem Patienten, sein Leben selbst zu bestimmen.

Das kann sowohl technische Hilfsgeräte wie Lagerungshilfen, Pflegebetten oder Notrufsysteme als auch Verbrauchsmaterialien wie Einlegesohlen oder Einweghandschuhe umfassen. Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Pflegehilfsmittel, aber nur die von den Pflegeversicherungen aufgeführten Produkte werden erstattet. Dies ist ein positiver Aspekt. In anderen Fällen trägt der Versicherte die Ausgaben persönlich.

Die Selbstbeteiligung für technische Pflegehilfsmittel für Personen ab 18 Jahren beträgt 10 %, darf aber 25,00 Euro pro Pflegehilfsmittel nicht übersteigen. In der Regel werden größere technische Hilfsmittel leihweise angeboten und sind somit preiswert.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Sachmittel zur Pflege, die aus hygienischen Gründen und aufgrund ihrer Beschaffenheit nur einmal verwendet werden sollten, sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu gehören Schürzen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände oder Flächen sowie Betteinlagen zum Schutz.

Gemäß § 40 SGB XI besteht gemäß dem Sozialgesetzbuch ein gesetzlicher Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40,00 € pro Monat, wenn Sie selbst oder ein Angehöriger einen Pflegegrad von 1 oder höher aufweisen. Im Allgemeinen übernimmt die Pflegekasse in diesem Fall die entstehenden Ausgaben ohne Anstand.

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Wenn Sie sich für einen Anbieter von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch entschieden haben, bekommen Sie die monatliche Lieferung der Pflegehilfsmittel direkt an Ihre gewünschte Adresse. Der Anbieter übernimmt die anderen Aufgaben für Sie und vereinbart mit der Pflegekasse eine Kostenpauschale von höchstens 40,00 €. Als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger sollten Sie stets überprüfen, ob Sie Pflegehilfsmittel erhalten, die Sie tatsächlich brauchen. Vielleicht bekommen Sie Pflegehilfsmittel, die Sie nicht mehr verwenden können, und dafür fehlen Ihnen im Pflegealltag andere, die Sie wahrscheinlichererweise benötigen. Dann haben Sie die Möglichkeit, diese entweder auf Ihrem eigenen Online-Kundenkonto beim Anbieter zu ändern oder eine andere Zusammenstellung für die nächste Lieferung telefonisch zu veranlassen.

Technische Plfegehilfsmittel

Die pflegebedürftige Person muss zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel einen Eigenanteil von zehn Prozent zuzahlen, aber höchstens 25,00 €. Meistens werden technische Pflegehilfsmittel, die größer und kostspieliger sind, ausleihweise bereitgestellt. Bei ärztlicher Verschreibung von Rollstühlen oder Gehhilfen tragen die Kranken- bzw. Pflegekassen die entstandenen Ausgaben. Bei vorhandenen Pflegegrad ist der kostenlose Hausnotruf in der Basisversion besonders für ältere Menschen zu empfehlen. Das Hautnotruf-technische Pflegehilfsmittel sorgt für Sicherheit im Alltag sowohl für den betroffenen Pflegebedürftigen als auch für die Angehörigen. Hilfe kann mit dem Pflegehilfsmittel per Knopfdruck angefordert werden, wenn es zu einem Notfall kommt. Erfahren Sie mehr über Notrufsysteme für Senioren.

Kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen

Eine Einstufung eines Pflegegrads ist erforderlich, um zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und eine gewünschte Kostenübernahme zu beantragen. Um die kostenlosen Pflegehilfsmittel der gesetzlichen Pflegehilfe beantragen und nutzen zu können, muss man sich bei der Pflegekasse bewerben. Der Pflegeleistungsantrag für Pflegehilfsmittel muss bei der Pflegekasse binnen drei Wochen nach Eingang des Antrags beschlossen werden. Bei Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes an der Leistungsentscheidung wird dieser Zeitraum um fünf Wochen verlängert. Wenn die Frist nicht eingehalten werden kann, muss die Pflegekasse dem Antragsteller schriftlich mitteilen und begründet erklären. Nach Ablauf der Frist gilt die beantragte Pflegeleistung als genehmigt, wenn die Krankenkasse diese Mitteilung nicht erhalten hat. Von der Antragsstellung bei den Pflegekassen über das Genehmigungsverfahren bis zur Kostenerstattungsabrechnung übernehmen sogenannte Leistungserbringer für Sie alle Aufgaben. Auf diese Weise können Sie häufig Schwierigkeiten und Bürokratie bei den Krankenkassen vermeiden und sich mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Pflegealltag nehmen.

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Die Differenzierung von Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln

Bei vielen Menschen, insbesondere bei pflegenden Angehörigen, wird Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel oft als gleichwertig betrachtet. Pflegebedürftige Personen können auf Rollstühle, Gehilfen oder Inkontinenzmittel angewiesen sein. Diese zählen jedoch zu den Hilfsmitteln. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis der Produktgruppen 01 bis 38 des GKV, dem Spitzenverband der Krankenkassen, aufgeführt und detaillierter beschrieben. Im Gegensatz dazu ist die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zuständig, während die Krankenkasse für Hilfsmittel die Aufgabenstellung und die Betreuung übernimmt. Daher müssen die Pflegehilfsmittel, die durch das Gesetz gefördert werden, insbesondere bei der Pflegekasse beantragt werden.

Gutachten und Antrag: Der Weg zu Pflegehilfsmitteln

Im Zuge der Pflegebegutachtung müssen der Medizinische Dienst oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachterinnen und Gutachter konkrete Empfehlungen zur Pflegehilfsmittel- und Hilfsmittelversorgung abgeben. Diese Empfehlungen können als Antrag auf diese Leistungen betrachtet werden, wenn die Person, die Pflege benötigt, zustimmt. Gleichzeitig bestätigt die Empfehlung der einzelnen Gutachter, dass eine Pflegehilfsmittelversorgung oder eine Versorgung mit bestimmten pflegerelevanten Pflegehilfsmitteln von der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich sind.

Im Rahmen ihrer Leistungserbringung und Beratungseinsätze können Pflegefachkräfte auch spezifische Empfehlungen zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln abgeben, wenn ein Pflegebedürftiger einen Antrag stellt. Auf diese Weise wird verhindert, dass eine zusätzliche fachliche Überprüfung der Notwendigkeit eines MDK für eine Pflege- oder Krankenkasse durchgeführt wird. Diese Optionen sollen das Antragsverfahren vereinfachen, damit die Versicherten wichtige Pflegehilfsmittel zur Förderung ihrer Selbstständigkeit schneller und unkomplizierter bekommen können. Bei der Beratung für das Durchsetzen Ihrer Interessen bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln können Leistungserbringer, die über das Internet zu finden sind, für Sie die Antragsstellung für Pflegehilfsmittel übernehmen.

Pflegehilfsmittel online bestellen

Online Pflegehilfsmittel zu bestellen ist für viele Menschen, die mit Digitaltechnologie vertraut sind, in der Regel für Jüngere, problemlos möglich. Einige ältere Leute haben jedoch Schwierigkeiten mit dem Internet und sind wenig zuversichtlich. Auch die Frage der Datensicherheit ist in den Köpfen häufig wichtiger. Daher ist es nicht immer einfach, Pflegehilfsmittel von einem Online-Anbieter zu bestellen und wichtige persönliche Daten zu teilen. In unserem Pflegebox-Anbietervergleich finden Sie daher eine Liste zertifizierter Leistungserbringer für die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dort können Sie Ihre bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel online bestellen und den Anbietern vertrauen. Damit können Sie sich sicher sein, dass die Pflegehilfsmittel nicht nur von renommierten Anbietern, sondern auch von großen Unternehmen angeboten werden.

Vorteile für das Bestellen von Pflegehilfsmitteln online

Ein wichtiger Vorteil bei der Online-Bestellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist die zügige Abwicklung und die zusätzlichen Dienstleistungen. Nachdem Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der Krankenkasse gestellt haben, um die Pflegebedürftigkeit zu überprüfen, wie zum Beispiel das Vorliegen eines beliebigen Pflegegrades, können Sie das Pflegepaket online als zuzahlungsfreie Pflegebox bestellen. Da der Onlineanbieter die Versandkosten in der Pflegehilfsmittelzusammenstellung der Pflegebox bereits miteinbezieht, ist die Lieferung an Ihre gewünschte Adresse kostenlos. Darüber hinaus erhalten Sie weitere kostenlose Dienstleistungen und damit Mehrwerte gegenüber der eigenen Abwicklung mit einem örtlichen Sanitätshaus. Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern. Telefonischer Support ist ein wichtiger Service, den ein Online-Anbieter bereitstellt. In der Regel haben Sie von Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten die Möglichkeit, Ihre Anliegen in der Pflegebox bei ausgebildeten Mitarbeitern einzureichen. Zum Beispiel können Sie die Pflegehilfsmittel bei der nächsten Lieferung an Ihre Bedürfnisse anpassen. Sie können auch eine Pausierung oder eine vollständige Beendigung bequem kontrollieren. Dabei werden Ihnen die Pflegehilfsmittel, die für die Pflege wichtig sind und zum Verbrauch bestimmt sind, immer ununterbrochen an Ihre angegebene Wunschadresse geliefert. Daher haben Sie keine Angst oder Befürchtung, einen Pflegebox-Anbieter aus unserem Vergleich zu wählen .

Was sind Pflegehilfsmittel?

Der Begriff Pflegehilfsmittel umfasst Geräte und Materialien, welche für die häusliche Pflege benötigt werden, die Symptome der Betroffenen lindern oder den Patienten helfen, so lange wie möglich zuhase den Alltag zu bewältigen. Es wird zwischen Verbrauchsmaterialien und technischen Hilfsmitteln unterteilt. Wir haben die Pflegehilfsmittel auf dieser Seite zusammengefasst.

Technische Pflegehilfsmittel werden in verschiedene Produktgruppen unterschieden. Diese Produktgruppen gehören zur Hilfsmittelliste des GKV Spitzenverbands und sind wie folgt aufgeführt:

  • Produktgruppe 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege wie Pflegebetten, Pflegezubehör, Pflegestühle, Toilettenstühle
  • Produktgruppe 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene wie Urinflaschen, Bettschutzunterlagen, Waschsysteme
  • Produktgruppe 52: Pflegehilfsmittel für ein selbstständiges Leben und Mobilität wie Rollatoren und Rollstühle
  • Produktgruppe 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden wie Lagerungskissen Patienten müssen nur eine Zuzahlung von 10 % oder maximal 25 Euro leisten. Je nach Pflegegrad übernehmen die Pflegekassen oft die Kosten für diese Geräte vollständig.
  • Produktgruppe 54: Zum Verbrauch bestimmt, an den Versicherten anzuwendende Pflegehilfsmittel z.B. Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch), Einmallätzchen, Mundschutz, …

Verbrauchsmaterialien werden für die tägliche Pflege benötigt und können aus hygienischen Gründen in der Regel nur einmal verwendet werden. Dazu gehören:

Verbrauchsmaterialien werden in der Regel von der Pflegekasse von bis zu 40 € pro Monat übernommen.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Personen die als pflegebedürftig eingestuft sind und eine Pflegestufe (Pflegegrad) haben, die Pflegehilfsmittel sollen beitragen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern und den Alltag der pflegebedürftigen Person zu unterstützen.

Checkliste

  • Pflegegrad 1-5 vorhanden
  • zu Hause oder im häuslichen Umfeld

Weitere Bedingungen sind nicht erforderlich.

Offizielle Informationen

Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/pflegehilfsmittel