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  1. Pflegehilfe/

Pflegehilfsmittel beantragen

··3 min

Welche Unterstützungen kann ich bekommen und wie sorge ich dafür, dass die Kosten nicht explodieren? Dies ist die Frage vieler Menschen, die unerwartet einen Pflegefall bekommen. Eine Option zur Einsparung einiger Ausgaben und zur Verbesserung der Pflege ist die Anwendung von Pflegehilfsmitteln.

Wie bekomme ich Pflegehilfsmittel? #

Pflegehilfsmittel selber beantragen #

Die erste Möglichkeit ist es, die Pflegehilfsmittel selbst zu besorgen und sie anschließend an die eigene Pflegeversicherung in Rechnung zu stellen, der Nachteil liegt darin begründet, dass eine Recherche erforderlich ist, um zu ermitteln, welche Produkte tatsächlich als Pflegehilfsmittel gelte und abgrechnet werden können. Darüber hinaus muss man dann monatlich diese Abrechnung durch führen um die von bis zu 40 € von der Pflegekasse zu bekommen. Ich würde diese Vorgehensweise vermeiden.

Pflegehilfsmittel über einen Pflegebox Anbieter bestellen #

Alternativ Pflegehilfsmittel über einen Pflegebox Anbieter beziehen, auf diese Weise kann die Aufmerksamkeit auf die Pflege des Angehörigen gelenkt werden, während der mühsame Papierkram vermieden wird. Außerdem ist das ganze für die zu Pflegende Person Kosten neutral, weil der Pflegebox Anbieter die Produkte liefert und die Rechnung an die Pflegeversicherung stellt. Daher empfiehlt es sich, einen Anbieter von Pflegeboxen auszuwählen, um den Aufwand und den Stress zu vermeiden, den ich bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln ersparen würde.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse? #

Aktuelle übernimmt die Pflegekasse bei Notwendigkeit (siehe Vorraussetzungen) folgende Produkte:

Pflegehilsfmittel Nr.Produkt
54.45.01.0Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch,verschiedene Größen
54.99.01.0Fingerlinge
54.99.01.1Einmalhandschuhe
54.99.01.2Mundschutz
54.99.01.3Schutzschürzen
54.99.01.4Einmallätzchen
54.99.02.0Desinfektionsmittel

Vorraussetzung für Pflegehilfsmittel #

Welche Vorraussetzungen gibt es? #

Der zu Pflegende muss in Deutschland eine Krankenversicherung haben und es sind Pflegehilfsmittel für die Pflege notwendig, außer dem ist ein Pflegegrad von 1-5 erforderlich für den Pflegebedürftigen. Wenn der zu Pflegende muss außerdem zu Hause wohnen. Der Pflegebedürftige braucht keine ärztliche Verschreibung der erforderlichen Pflegehilfsmittel; es reicht aus, dass er zu Hause versorgt wird. Durch den Einsatz eines Pflegebox-Anbieters können die benötigten Produkte problemlos und unkompliziert geliefert werden, ohne dass man selbst Kosten tragen muss. Die Pflegekasse bietet in diesem Fall Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € pro Monat an.

Flowchart Vorraussetzungen Pflegehilfsmittel #

graph TD A{Pflegegrad 1-5 vorhanden?} -->|Ja| B{Wohnt zuhause?} --> |Ja| C[Pflegekasse zahlt von bis zu 40 € / Monat]; A-->|Nein| D[Kein Anspruch]; B-->|Nein| D[Kein Anspruch];

Zusammenfassung #

Wenn also der Pflegebedürftige in Deutschland versichert ist und über einen entsprechenden Pflegegrad verfügt, ist es insgesamt recht einfach, Pflegehilfsmittel zu bekommen. Die Bestellung der Produkte ist über einen Pflegebox-Anbieter ohne zusätzliche Ausgaben möglich. In diesem Fall leistet die Pflegekasse einen Beitrag von bis zu 40 € zu den Ausgaben. Dies erleichtert die Versorgung mit den notwendigen Hilfsmitteln. Es macht daher Sinn Pflegebedürftige und ihre Familienangehörigen über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren.