Ratgeber · Pflegegrade

Pflegegrade — Der große Überblick

Fünf Pflegegrade, 100 Punkte, sechs Lebensbereiche — und am Ende steht eine Zahl, die über Monate hinweg den Alltag bestimmt. Dieser Ratgeber erklärt, was Pflegegrade sind, wie der Medizinische Dienst einstuft, welche Leistungen je Pflegegrad zustehen und wie Sie den Antrag richtig stellen.

Pflegebedürftige Person mit Pflegerin — Alltagsbetreuung bei eingestuftem Pflegegrad

Pflegegrade auf einen Blick

Von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Seit 2017 haben die Pflegegrade die alten Pflegestufen abgelöst.

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) misst die Selbstständigkeit auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten — bewertet in sechs Modulen des Alltagslebens.

Monatliches Pflegegeld je nach Pflegegrad (Stand 2025, gilt 2026) bei häuslicher Pflege durch Angehörige. PG 1 erhält kein Pflegegeld.

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade bilden das Fundament der deutschen Pflegeversicherung. Sie geben an, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen durch Krankheit, Alter oder Behinderung eingeschränkt ist — und bestimmen damit den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XI. Maßgeblich ist § 14 SGB XI: Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingt auf Hilfe angewiesen ist, voraussichtlich für mindestens sechs Monate.

Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen, die vor allem den zeitlichen Pflegeaufwand in Minuten erfassten. Seit dem 1. Januar 2017 hat das Pflegestärkungsgesetz II die Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Der entscheidende Unterschied: Nicht mehr die aufgewendete Pflegezeit zählt, sondern die verbliebene Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Das bezieht auch Menschen mit Demenz und kognitiven Einschränkungen deutlich besser ein.

Die 5 Pflegegrade im Überblick

Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade richtet sich nach dem Punktwert, den der Medizinische Dienst (MD) in der Begutachtung ermittelt. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse.

PflegegradNBA-PunkteBeeinträchtigung der SelbstständigkeitPflegegeld / Monat
Pflegegrad 112,5 bis unter 27Geringe Beeinträchtigungkein Anspruch
Pflegegrad 227 bis unter 47,5Erhebliche Beeinträchtigung347 €
Pflegegrad 347,5 bis unter 70Schwere Beeinträchtigung599 €
Pflegegrad 470 bis unter 90Schwerste Beeinträchtigung800 €
Pflegegrad 590 bis 100Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen990 €
Pflegegrad-Übersicht mit NBA-Punktbereich und monatlichem Pflegegeld (Stand 2025, gilt auch 2026).

Unterhalb von 12,5 Punkten liegt keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vor — der Antrag wird dann abgelehnt. Pflegegrad 1 markiert also den niedrigsten anerkannten Unterstützungsbedarf, Pflegegrad 5 den höchsten. Ein Härtefall innerhalb von Pflegegrad 5 kann angenommen werden, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand entsteht, der die Möglichkeiten eines regulären PG 5 überschreitet.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten durch Medicproof. Ein Gutachter besucht die betroffene Person im häuslichen Umfeld und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen — den sogenannten Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

Jedes Modul hat eine festgelegte Gewichtung. Aus den gewichteten Einzelpunkten ergibt sich der Gesamtpunktwert von 0 bis 100 — und damit der Pflegegrad.

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zur Pflegegrad-Einstufung

Die sechs Module der Begutachtung

ModulBereichGewichtung
1Mobilität (Fortbewegung, Aufstehen, Treppensteigen)10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % *
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 % *
4Selbstversorgung (Körperpflege, Essen, Anziehen)40 %
5Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte15 %
* Aus Modul 2 und 3 fließt nur der höhere Einzelwert in die Gesamtbewertung ein — mit 15 % Gewichtung.

Mit 40 % Gewichtung ist das Modul Selbstversorgung das Herzstück der Bewertung. Hier geht es um alltägliche Handlungen: Sich waschen, kleiden, ernähren, zur Toilette gehen. Bereiche, in denen die Einschränkung oft am sichtbarsten ist — und gleichzeitig am häufigsten zu gering eingeschätzt wird, weil Angehörige schon stillschweigend Hilfe leisten.

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Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt

Der Weg zum Pflegegrad führt über vier klar abgegrenzte Schritte. Wichtig ist vor allem der Zeitpunkt des Antrags: Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Zögern kostet bares Geld.

Schritt 1

Antrag stellen

Formlos per Telefon, E-Mail oder Brief an die Pflegekasse (sitzt bei der Krankenkasse). Das offizielle Antragsformular wird Ihnen dann zugeschickt. Das Datum der ersten Meldung zählt — ab dann laufen Fristen und Leistungsanspruch.

Schritt 2

Begutachtung vorbereiten

Über zwei Wochen ein Pflegetagebuch führen: Was wird unterstützt, wie oft, wie lange? Arztberichte, Medikationspläne und Entlassbriefe bereitlegen. Angehörige sollten beim Termin dabei sein.

Schritt 3

MD-Begutachtung

Ein Gutachter kommt ins häusliche Umfeld (oder ins Krankenhaus / Pflegeheim) und bewertet die sechs Module. Typische Dauer: 60 bis 90 Minuten. Schildern Sie realistisch, nicht „tapfer“.

Schritt 4

Bescheid & Widerspruch

Die Pflegekasse stellt den Bescheid zu. Gutachten kostenfrei anfordern. Bei zu niedriger Einstufung innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen — mit Bezug auf konkrete Modul-Bewertungen.

Gut zu wissen

25 Arbeitstage Frist — 70 € Entschädigung pro Woche

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über den Pflegegrad entscheiden. Verstreicht diese Frist aus Gründen, die die Pflegekasse zu vertreten hat, stehen Ihnen 70 € Entschädigung pro begonnener Woche zu (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Der Anspruch besteht automatisch — Sie müssen ihn aber schriftlich geltend machen. Tipp: Datum der Antragstellung unbedingt dokumentieren.

Welche Leistungen je Pflegegrad?

Ab Pflegegrad 1 haben Betroffene Anspruch auf Grundleistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Pflegeberatung. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistung, Tages- und Nachtpflege sowie das Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu.

Leistung (monatlich)PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages- / Nachtpflege (§ 41 SGB XI)721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegebox (§ 40 SGB XI)42 €42 €42 €42 €42 €
Leistungsbeträge der Pflegekasse je Pflegegrad, Stand 2025 (gilt auch 2026). Jahresbudgets wie Verhinderungspflege (1.685 €/Jahr) und Kurzzeitpflege (1.854 €/Jahr) sind seit 1.7.2025 als gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € flexibel kombinierbar.

Pflegegeld

Bei Pflege durch Angehörige. 347 € bis 990 € monatlich ab Pflegegrad 2, nicht zweckgebunden, frei verwendbar.

Pflegesachleistung

Bei ambulantem Pflegedienst. Ab PG 2: 796 € bis 2.299 € je Monat, Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Entlastungsbetrag

131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote — zweckgebunden, aber flexibel.

Pflegebox

42 € pro Monat ab Pflegegrad 1 für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel nach § 40 SGB XI — komplett kostenfrei.

Pflegende Angehörige führt Pflegetagebuch zur Vorbereitung der MD-Begutachtung

„Bei der Begutachtung habe ich gelernt: Ehrlich sein heißt nicht, tapfer zu sein. Wer sagt ‚Das schaffe ich schon noch irgendwie‘ verschenkt Punkte — und damit Leistungen, die Mutter und mir den Alltag spürbar erleichtert hätten.“

Sabine M., pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) seit drei Jahren zu Hause

Häufige Fragen zu Pflegegraden

Fazit — Pflegegrade sind der Schlüssel

Pflegegrade entscheiden darüber, welche Leistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen monatlich zustehen — vom 42 € Pflegebox-Budget ab PG 1 bis zu 2.299 € Pflegesachleistung bei PG 5. Je genauer Sie den Alltag dokumentieren, je besser Sie die Begutachtung vorbereiten und je realistischer Sie den tatsächlichen Hilfebedarf schildern, desto fairer fällt die Einstufung aus. Stellen Sie den Antrag früh, führen Sie mindestens zwei Wochen ein Pflegetagebuch, nutzen Sie kostenfreie Pflegeberatung — und lassen Sie sich bei Ablehnung nicht entmutigen: Ein Widerspruch kostet nichts und führt oft zur Höherstufung.