Ratgeber · Pflegehilfsmittel
42 € Unterstützung: Deine kostenlose Pflegebox jeden Monat
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegeverbrauchshilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat – komplett kostenfrei. Was genau sich dahinter verbirgt, welche Produkte enthalten sind und wie du deine Pflegebox bestellst, erfährst du hier.

Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
- Spare Zeit mit dem Online Prozess.
- Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.

Auf einen Blick
monatlich für Pflegeverbrauchshilfsmittel – von der Pflegekasse bezahlt, für dich kostenfrei.
Bereits ab Pflegegrad 1 hast du Anspruch – unabhängig davon, ob du Pflegegeld beziehst.
pro Jahr – das sind die 42 € über 12 Monate. Viele Pflegebedürftige rufen diesen Betrag nicht ab.
Was steckt hinter der 42-€-Unterstützung?
Die sogenannte 42-Euro-Unterstützung ist der umgangssprachliche Begriff für einen gesetzlichen Anspruch nach § 40 SGB XI. Offiziell heißen die Produkte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – auch Pflegeverbrauchshilfsmittel genannt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 € pro Monat.
Diese Hilfsmittel unterstützen die häusliche Pflege und schützen sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Pflegenden vor Infektionen und Verunreinigungen. Du kannst die Produkte entweder einzeln in der Apotheke besorgen oder – deutlich bequemer – als fertig zusammengestellte Pflegebox direkt nach Hause liefern lassen.
Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) von 40 € auf 42 € angehoben. Er gilt für alle Pflegegrade – auch für Pflegegrad 1, bei dem es ansonsten kein Pflegegeld gibt.
Was enthält eine Pflegebox?
Eine Pflegebox enthält Verbrauchsprodukte für den Pflegealltag. Du stellst sie nach deinem individuellen Bedarf zusammen – solange der Gesamtwert 42 € pro Monat nicht überschreitet. Typische Produkte:
- Einmalhandschuhe – Schutz bei Körperpflege und Wundversorgung
- Händedesinfektionsmittel – Keimreduktion vor und nach der Pflege
- Flächendesinfektionsmittel – Hygiene im Wohnbereich
- Mundschutz – Schutz vor Tröpfcheninfektionen
- Bettschutzeinlagen (saugend) – Matratzenschutz bei Inkontinenz
- Schutzschürzen – Kleidungsschutz bei pflegerischen Tätigkeiten

Die wichtigsten Produkte im Detail
Diese vier Produktgruppen machen den Großteil jeder Pflegebox aus. Du kannst sie flexibel kombinieren:
Einmalhandschuhe
In Latex, Nitril oder Vinyl erhältlich. Schützen bei Körperpflege, Wundversorgung und Medikamentengabe zuverlässig vor Keimen.
Desinfektionsmittel
Hände- und Flächendesinfektion in einem Paket. Unverzichtbar für die Hygiene im Pflegealltag – besonders bei offenen Wunden.
Mundschutz
Schutz vor Tröpfcheninfektionen – wichtig, wenn Pflegende oder Pflegebedürftige erkältet oder immungeschwächt sind.
Bettschutzeinlagen
Saugende Einmalunterlagen schützen die Matratze bei Inkontinenz – in verschiedenen Größen und Saugstärken verfügbar.
Wer hat Anspruch auf die 42 €?
Die Voraussetzungen sind bewusst niedrig gehalten. Du hast Anspruch auf die monatliche Pflegebox, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Du hast einen anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5)
- Du wirst zu Hause gepflegt – nicht vollstationär in einem Pflegeheim
- Die Pflege wird von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt
Der Anspruch besteht zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegekasse – du musst dich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegebox entscheiden. Beides geht gleichzeitig.
Monatliche Leistungen nach Pflegegrad
Die Pflegebox (42 €) steht dir unabhängig vom Pflegegrad in gleicher Höhe zu. So ordnet sie sich in die anderen Leistungen ein:
| Pflegegrad | Pflegegeld (§ 37) | Pflegebox (§ 40) | Entlastungsbetrag (§ 45b) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | 42 € | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 42 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 42 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 42 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 42 € | 131 € |
Nicht verwechseln
42 € Pflegebox ≠ 131 € Entlastungsbetrag
Im Netz werden diese beiden Leistungen oft verwechselt. Der Unterschied ist wichtig:
Die 42 € (§ 40 SGB XI) sind ausschließlich für Pflegeverbrauchshilfsmittel gedacht – also Handschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die Produkte kommen als fertige Pflegebox zu dir nach Hause.
Der Entlastungsbetrag von 131 € (§ 45b SGB XI) ist dagegen für Betreuungs- und Entlastungsangebote vorgesehen – zum Beispiel Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Tages- und Nachtpflege. Nicht verbrauchte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden (bis 30. Juni).
Beide Leistungen stehen dir gleichzeitig zu. Du kannst also jeden Monat eine Pflegebox für 42 € beziehen und zusätzlich den Entlastungsbetrag von 131 € für Betreuungsangebote nutzen.
So bestellst du deine Pflegebox – in 3 Schritten
Die Bestellung einer Pflegebox ist unkompliziert. Bei den meisten Anbietern dauert der gesamte Vorgang keine fünf Minuten:
Schritt 1
Anbieter auswählen
Vergleiche verschiedene Pflegebox-Anbieter und wähle den, der am besten zu deinem Bedarf passt. Achte auf kostenlose Lieferung und flexible Zusammenstellung.
Schritt 2
Box zusammenstellen
Stelle deine Pflegebox individuell zusammen – Handschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen nach deinem tatsächlichen Bedarf.
Schritt 3
Genehmigung & Lieferung
Der Anbieter übernimmt die Abrechnung mit deiner Pflegekasse. Nach der Genehmigung wird die Box monatlich kostenfrei zu dir nach Hause geliefert.
„Ich wusste gar nicht, dass mir die Pflegebox zusteht. Die Bestellung hat keine fünf Minuten gedauert – und seitdem kommt sie jeden Monat zuverlässig nach Hause.“
– Angehörige, Pflegegrad 2
Pflegebox vs. technische Pflegehilfsmittel
Die 42 € decken nur Verbrauchshilfsmittel ab. Daneben gibt es technische Pflegehilfsmittel – das sind Geräte, die leihweise oder gegen Zuzahlung bereitgestellt werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig oder bezuschusst sie. Dazu gehören:
Pflegebett
Höhenverstellbar, mit Seitengittern und Aufrichthilfe. Wird leihweise von der Pflegekasse gestellt und bei Bedarf ausgetauscht.
Hausnotrufsystem
Monatliche Grundgebühr von 25,50 € wird ab Pflegegrad 1 übernommen. Einmalige Anschlusskosten bis 10,49 €.
Lagerungshilfen
Lagerungsrollen und -kissen verhindern Druckgeschwüre und sorgen für eine ergonomische Positionierung im Pflegebett.
Die vollständige Pflegehilfsmittel-Liste findest du in unserem separaten Ratgeber.
Weitere Leistungen, die du kennen solltest
Die Pflegebox ist nur eine von mehreren Leistungen, die dir als pflegebedürftige Person oder pflegenden Angehörigen zustehen. Hier die wichtigsten im Überblick:
| Leistung | Betrag | Rechtsgrundlage | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Pflegebox | 42 €/Monat | § 40 SGB XI | Ab PG 1, keine Zuzahlung |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat | § 45b SGB XI | Ab PG 1, zweckgebunden |
| Pflegegeld | 347–990 €/Monat | § 37 SGB XI | Ab PG 2, frei verwendbar |
| Verhinderungspflege | 1.685 €/Jahr | § 39 SGB XI | Ab PG 2, für Ersatzpflege |
| Kurzzeitpflege | 1.854 €/Jahr | § 42 SGB XI | Ab PG 2, zeitlich begrenzt |
| Wohnraumanpassung | 4.180 €/Maßnahme | § 40 SGB XI | Ab PG 1, Einmalzuschuss |
