Ratgeber · Pflegegrad 1
Pflegepaket bei Pflegegrad 1: Alle Leistungen, die Ihnen zustehen
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe — aber keineswegs leistungsfrei. Wir zeigen Ihnen das komplette Pflegepaket: von der kostenlosen Pflegebox über den Entlastungsbetrag bis zur Wohnraumanpassung.

Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
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Pflegepaket auf einen Blick
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) — für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Tagespflege. Nicht genutztes Budget ist übertragbar.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI) — Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, monatlich frei Haus geliefert.
Wohnraumanpassung (§ 40 SGB XI) — für barrierefreie Umbauten wie Haltegriffe, Treppenlift oder Bad-Umbau, je Maßnahme.
Was ist ein Pflegepaket bei Pflegegrad 1?
Der Begriff „Pflegepaket“ wird häufig mit der monatlichen Pflegebox gleichgesetzt — also dem Paket mit Verbrauchsmaterialien wie Handschuhen und Desinfektionsmittel. Tatsächlich umfasst das Leistungspaket bei Pflegegrad 1 aber deutlich mehr.
Es ist die Gesamtheit aller Ansprüche, die Ihnen ab dem Tag der Pflegegrad-Bewilligung zustehen: Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung und digitale Pflegeanwendungen. Zusammen ergibt das ein jährliches Leistungspaket von über 3.000 Euro — allein an wiederkehrenden Leistungen.
Pflegegrad 1 beschreibt eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Betroffene benötigen Unterstützung in bestimmten Bereichen, können aber vieles noch eigenständig bewältigen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) — bei einer Gesamtpunktzahl zwischen 12,5 und 27 Punkten.
„Viele unterschätzen Pflegegrad 1 — dabei stehen Betroffenen jährlich über 3.000 Euro an Leistungen zu, die oft ungenutzt verfallen.“
Fünf Leistungen, die Sie sofort nutzen können
Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf fünf konkrete Leistungsbereiche. Alle sind unabhängig voneinander beantragbar und kumulierbar:
Entlastungsbetrag
131 €/Monat für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Tagespflege oder niedrigschwellige Betreuung (§ 45b SGB XI).
Pflegebox
42 €/Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz. Monatlich frei Haus (§ 40 SGB XI).
Hausnotruf
25,50 €/Monat Zuschuss für ein Notrufsystem — Sicherheit auf Knopfdruck, besonders für Alleinlebende (§ 40 SGB XI).
Wohnraumanpassung
Bis zu 4.180 € je Maßnahme für barrierefreie Umbauten — Haltegriffe, Türverbreiterung, Badumbau, Treppenlift (§ 40 SGB XI).
Digitale Pflegeanwendungen
53 €/Monat für zertifizierte Apps und Programme, die den Pflegealltag digital unterstützen (§ 40b SGB XI).
Wichtig
Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt
Folgende Leistungen stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung — nicht bei Pflegegrad 1:
- Pflegegeld — monatliche Geldleistung bei Pflege durch Angehörige (ab PG 2: 347 €)
- Pflegesachleistungen — Budget für professionelle ambulante Pflegedienste
- Kurzzeitpflege — vorübergehende stationäre Betreuung (1.854 €/Jahr)
- Verhinderungspflege — Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson (1.685 €/Jahr)
Allerdings kann der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat bei Pflegegrad 1 teilweise für Leistungen eingesetzt werden, die sonst erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen sind — etwa für Tagespflege oder niedrigschwellige Betreuungsangebote.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick
Diese Tabelle zeigt sämtliche Leistungen, auf die Sie mit Pflegegrad 1 Anspruch haben — inklusive Rechtsgrundlage und Verwendungszweck:
| Leistung | Betrag | Verwendung |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 €/Monat | Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Tagespflege, Betreuungsangebote |
| Pflegehilfsmittel (§ 40) | 42 €/Monat | Pflegebox mit Verbrauchsmaterial (Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz) |
| Digitale Pflegeanwendungen (§ 40b) | 53 €/Monat | Zertifizierte Apps und Programme für den Pflegealltag |
| Hausnotruf (§ 40) | 25,50 €/Monat | Notrufsystem mit Verbindung zur Notrufzentrale |
| Wohnraumanpassung (§ 40) | bis 4.180 € | Barrierefreie Umbauten (je Maßnahme, mehrere möglich) |
| Pflegeberatung (§ 7a) | kostenlos | Individuelle Beratung durch zertifizierte Pflegeberater |
| Wohngruppenzuschlag (§ 38a) | 224 €/Monat | Zuschlag bei Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe |
Entlastungsbetrag: Die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI) ist die zentrale Leistung bei Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden, bietet aber breite Einsatzmöglichkeiten:
- Haushaltshilfe — Unterstützung beim Putzen, Waschen, Einkaufen
- Alltagsbegleitung — Begleitung zu Terminen, Spaziergänge, Gesellschaft
- Tagespflege — Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung
- Betreuungsgruppen — Angebote für Demenzerkrankte oder Senioren
- Pflegesachleistungen — ausnahmsweise bei PG 1 über den Entlastungsbetrag nutzbar
Nicht genutztes Budget verfällt nicht sofort — es kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. So sammeln sich bis zu 1.572 Euro an, die flexibel eingesetzt werden können.

Pflegepaket vs. Pflegebox: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe werden oft verwechselt. Die Abgrenzung ist aber wichtig, damit Sie keine Leistung übersehen:
Pflegepaket
Das Gesamtpaket aller Leistungen bei einem bestimmten Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 umfasst es Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung, digitale Pflegeanwendungen und Pflegeberatung. Gesamtwert: über 3.000 €/Jahr.
Pflegebox
Ein einzelner Bestandteil des Pflegepakets: die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 €. Enthält Handschuhe, Desinfektion, Mundschutz und Bettschutz — bequem nach Hause geliefert.
Die Pflegebox ist also ein Teil des Pflegepakets — nicht das Paket selbst. Wenn Sie sich speziell für die Pflegebox interessieren, finden Sie alle Details in unserem ausführlichen Ratgeber zur Pflegebox bei Pflegegrad 1.
So nutzen Sie Ihr Pflegepaket in drei Schritten
Die einzelnen Leistungen müssen jeweils separat beantragt werden. So gehen Sie vor:
Schritt 1 — Pflegegrad sichern
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (angebunden an Ihre Krankenkasse). Der Medizinische Dienst begutachtet Sie zu Hause oder nach Aktenlage. Bei 12,5 bis 27 Punkten im NBA erhalten Sie Pflegegrad 1. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
Schritt 2 — Leistungen beantragen
Beantragen Sie die einzelnen Leistungen gezielt: Pflegebox beim Anbieter Ihrer Wahl (der übernimmt die Kassenabwicklung), Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse, Hausnotruf beim Anbieter, Wohnraumanpassung vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse. Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) als Einstieg.
Schritt 3 — Bei Verschlechterung höherstufen lassen
Verschlechtert sich der Zustand, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld (347 €), Pflegesachleistungen (796 €), Kurzzeit- und Verhinderungspflege hinzu. Ein Pflegetagebuch hilft, den veränderten Bedarf gegenüber dem MD nachzuweisen.
Tipp
Widerspruch bei zu niedrigem Pflegegrad
Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Fordern Sie vorher das vollständige Gutachten an — kostenfrei per formloser Anfrage — und gleichen Sie die Bewertung mit Ihren Alltagsbeobachtungen ab.
Häufige Fragen zum Pflegepaket bei Pflegegrad 1
„Wir dachten, bei Pflegegrad 1 gibt es fast nichts. Erst die Pflegeberatung hat uns gezeigt, dass wir Entlastungsbetrag, Pflegebox und Wohnraumanpassung kombinieren können — das hat unseren Alltag komplett verändert.“
