Pflegegeld 2024/2025 Tabelle

Tabelle Pflegegeld: monatliches Pflegegeld 2024

PflegegradPflegegeld
Pflegegrad 1Beratungsanspruch halbjährig
Pflegegrad 2332,00 €
Pflegegrad 3573,00 €
Pflegegrad 4765,00 €
Pflegegrad 5947,00 €

Was ist Pflegegeld?

Wenn eine Person pflegebedürftig ist, hat sie in Deutschland Anspruch auf Pflegeleistungen. Wenn der Betroffene in erster Linie keine Unterstützung eines Pflegedienstes oder eines Pflegeheims annimmt, sondern von einem nichtprofessionellen Pflegenden zu Hause umsorgt wird, bekommt er diesen. Dies liegt gesetzlich in § 37 SGB XI.

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Wer bekommt das Pflegegeld?

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt, nicht an die Person, die die Pflege für die pflegebedürftige Person erbringt. Bei Genehmigung wird das Pflegegeld rückwirkend von den Pflegekassen mit der ersten Überweisung ab dem Tag der Antragstellung im Vormonat gezahlt, falls zutreffend.

Alternativen zum Pflegegeld

Zwei weitere Arten der Pflege sind neben der häuslichen Betreuung durch Angehörige oder Ehrenamtler zu wählen: entweder in einem Pflegeheim (vollstationäre Pflege) oder zu Hause durch einen professionellen Pflegedienst (Ambulanzpflege). Unabhängig davon, welche Option der Betroffene auswählt: Die Pflegeversicherung gewährt ihm/ihr finanzielle Unterstützung. Nur das Geld für die Leistung, die ebenfalls ausgewählt wurde, wird ausgezahlt. Diejenigen, die beispielsweise vollstationär betreut werden, haben nicht mehr Anspruch auf das Pflegegeld. Es ist jedoch möglich, die Pflege von Angehörigen mit der ambulanten Pflege eines Pflegedienstes zu kombinieren. Dem Begünstigten von Pflegegeld stehen außerdem einige weitere Leistungen zur Verfügung. Dazu noch weiter unten.

Bedingungen und Vorraussetzungen

Menschen, deren Selbstständigkeit so stark eingeschränkt ist, dass sie einen Pflegegrad 2 oder höher haben, erhalten Pflegegeld. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) besucht den/die Betroffene(n) zu Hause und überprüft dort die Pflegebedürftigkeit. Dies ist der Grund dafür. Für diesen Zweck werden die sechs Bewertungsmodule des New Assessment Assessment (NBA) verwendet.

So können Sie kein direktes Pflegegeld beantragen. Bei der (an die Krankenkasse angeschlossenen) Pflegekasse haben Sie jedoch die Möglichkeit, einen Pflegegradtest für Sie (bzw. den Betroffenen) zu beantragen. Dann bestimmen die Gutachter, welche Pflegestufe in Frage kommt. Der Anspruch auf Pflegegeld (mit Pflegegrad 2 oder höher) besteht, wenn die Punktzahl mindestens 27 Punkte beträgt.

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Für den Betroffenen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss eine häusliche Betreuung sein.
  • Für die Pflege ist ein Angehöriger oder ein Ehrenamtler kostenlos zuständig.
  • Die Betreuung muss auf angemessene Weise und in einer angemessenen Umgebung stattfinden.

Zusätzliche Leistungen des Pflegegeldes: Ab Juli 2025 geminsamer Jahresbetrag

Im Zuge des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) von 2023 werden die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege miteinander verglichen. Das Ziel besteht darin, die Vorschriften zu vereinfachen und Hindernisse zu beseitigen. Zum 1. Juli 2025 wird insbesondere ein neuer Absatz § 42a SGB XI wirksam. Die neuen Vorschriften gelten bereits seit dem 1. Januar 2024 für Pflegebedürftige, die 25 Jahre oder jünger sind und einen Pflegegrad von 4 oder 5 haben. HIER finden Sie Details dazu.)

Weitere Leistungen zum Pflegegeld:

Entlastungsbetrag

Außerdem erhalten alle Personen, die Anspruch auf Pflegegeld haben, einen Entlastungsbeitrag von 125 Euro. Unterstützungs- und Entlastungsleistungen wie Putz- und Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter (z. B. für Einkäufe) oder Betreuungsgruppen zur Förderung der körperlichen oder geistigen Aktivität können damit unterstützt werden.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel (der Pflegeversicherung) und medizinische Hilfsmittel (der Krankenversicherung) sind ebenfalls für alle verfügbar, die Pflegegeld bekommen. Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis bzw. Hilfsmittelkatalog aufgeführt sind, sind neben der monatlichen Pauschale für Pflegehilfsmittel (also für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel) in Höhe von 40 Euro ebenfalls erhältlich.

Beratung- und Pflegekurse

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, sich ohne Kosten beraten zu lassen, etwa zur Optimierung der Versorgung. Die Dienstleistungen beinhalten auch regelmäßige Beratung durch Pflegekräfte. Außerdem gibt es kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Diese Kurse haben auch den Zweck, zwischen den Mitgliedern Verbindungen aufzubauen, Fragen zu stellen und sich auszutauschen.

Zuschuss für Wohnraumanpassung

Ein einmaliger Zuschuss von bis zu 4.000 Euro kann verwendet werden, um die Wohnung den Anforderungen des Versicherten anzupassen (z. B. im Bad oder für einen Treppenlift). Ein solcher Zuschuss ist auch für die Einrichtung einer Wohngruppe oder Senioren-WG für jeden Bewohner verfügbar. Hier ist außerdem ein einmaliger Gründungszuschuss von 2.500 Euro pro Einwohner vorgesehen. Außerdem werden für die Anstellung einer Organisationskraft monatlich 214 Euro gezahlt.

Was verändert wird:

  • Der gemeinsame Jahresbetrag für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege wird ab dem 1. Juli 2025 3.539 Euro betragen. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, den gesamten Kalenderleistungsbetrag für beide Pflegeformen flexibel zu verwenden. Daher werden die vorherigen Übergangsregelungen ab Juli 2025 aufgehoben.
  • Der Pflegegrad 2 bleibt weiterhin die Mindestvoraussetzung.
  • Beide Pflegeformen haben jetzt eine Höchstdauer von acht Wochen (im Jahr). Der Zeitraum der häufigen Fortzahlung des Pflegegelds ist ebenfalls zu berücksichtigen. Daher stehen nun Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  • In der Verhinderungspflege wird die sechsmonatige Vorpflegezeit nicht mehr benötigt. So kann ab dem 1. Juli 2025 auch eine vorübergehende Verhinderungspflege durchgeführt werden.
  • Das Bundesgesundheitsministerium erklärt: „Begleitet wird dies durch Informations- und Transparenzregelungen, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, jederzeit im Blick zu behalten, in welcher Höhe Leistungen über den Gemeinsamen Jahresbetrag abgerechnet werden, ohne dass sie diese Informationen gesondert anfordern müssen.“ „Dies ermöglicht es den Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen, das Leistungsrecht und den Leistungsbezug besser nachvollziehbar zu machen.“

Sie suchen aktuelle Informationen zum Pflegegeld 2024/2025? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Artikel finden Sie eine klare und verständliche Übersicht über die aktuellen und die voraussichtlichen Sätze des Pflegegeldes, das Ihnen zusteht, wenn Sie zu Hause gepflegt werden. Die finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung ist ein wichtiges Fundament, um die häusliche Pflege zu ermöglichen und zu erleichtern. Wir geben Ihnen nicht nur die relevanten Zahlen, sondern erklären auch, wer Anspruch hat, wie Sie das Pflegegeld beantragen und welche weiteren Leistungen Ihnen helfen können. So navigieren Sie sicher durch die Welt der Pflegeleistungen.

Was ist Pflegegeld und wer hat Anspruch?

Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Leistung der sozialen Pflegeversicherung. Sie richtet sich an pflegebedürftige Personen, die in ihrem eigenen Zuhause oder bei Angehörigen leben und dort von privaten Pflegepersonen (wie Familienmitgliedern, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern) versorgt werden. Der Zweck des Pflegegeldes ist es, die Eigenverantwortung der pflegebedürftigen Person zu stärken und die häusliche Pflege zu unterstützen. Das Besondere: Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung. Es kann zur Anerkennung der Leistungen der Pflegeperson verwendet werden oder flexibel für weitere Bedürfnisse rund um die Pflege eingesetzt werden.

Anspruch auf Pflegegeld haben grundsätzlich alle in Deutschland Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5, sofern die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Personen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld im klassischen Sinne, sondern andere Unterstützungsleistungen (wie den Entlastungsbetrag). Die Feststellung des Pflegegrads erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen anderen unabhängigen Gutachter im Auftrag der Pflegekasse. Wichtig zu wissen: Bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim entfällt der Anspruch auf Pflegegeld, da die Pflege dort bereits über Pflegesachleistungen oder Eigenanteile finanziert wird.

Pflegegeld 2024/2025 Tabelle: Aktuelle Sätze und Ausblick

Hier finden Sie die monatlichen Beträge des Pflegegeldes, gestaffelt nach dem jeweiligen Pflegegrad, für das Jahr 2024 sowie die voraussichtlichen Erhöhungen für 2025. Diese Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die finanzielle Unterstützung, mit der Sie rechnen können.

PflegegradPflegegeld ab 01.01.2024 (monatlich)Pflegegeld ab 01.01.2025 (monatlich, voraussichtlich)
10,00 € (kein Pflegegeldanspruch, aber Anspruch auf andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag von 125 €)0,00 €
2332,00 €344,00 €
3572,00 €593,00 €
4764,00 €791,00 €
5946,00 €979,00 €

Wichtiger Hinweis zu 2025: Die hier aufgeführten Beträge für 2025 basieren auf aktuellen Gesetzesentwürfen und Planungen (Stand Ende 2024). Es handelt sich um voraussichtliche Werte, die sich theoretisch noch geringfügig ändern könnten, auch wenn dies eher unwahrscheinlich ist. Wir bemühen uns, diese Tabelle stets aktuell zu halten. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte immer an Ihre zuständige Pflegekasse.

Der geplante Anstieg des Pflegegeldes ab Januar 2025 ist eine wichtige Anpassung, die dazu beitragen soll, die finanzielle Last für pflegende Angehörige etwas zu mindern und den Wert ihrer unverzichtbaren Arbeit anzuerkennen. Dieses zusätzliche Geld kann gezielt eingesetzt werden, um die Qualität der häuslichen Pflege weiter zu verbessern – sei es durch die Finanzierung zusätzlicher Betreuungsstunden, die Anschaffung weiterer Hilfsmittel oder einfach zur Entlastung der Familie im Alltag. Nutzen Sie diese finanzielle Unterstützung bewusst, um die bestmögliche Lebensqualität für den Pflegebedürftigen sicherzustellen und die Belastung der Pflegenden zu reduzieren.

Zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Neben dem Pflegegeld bietet die Pflegeversicherung ein breites Spektrum weiterer Leistungen, die kombiniert oder alternativ in Anspruch genommen werden können. Diese dienen dazu, die Pflegebedürftigkeit bestmöglich zu versorgen und pflegende Angehörige zu entlasten.

  • Pflegesachleistungen: Direkte Finanzierung von Leistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden (z.B. Körperpflege, Anziehen, Hilfe im Haushalt).
  • Kombinationsleistung: Eine flexible Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen (siehe separaten Abschnitt unten).
  • Entlastungsbetrag: Monatlich 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, z.B. für Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder Betreuungsgruppen. Dieser Betrag kann angespart werden.
  • Kurzzeitpflege: Unterstützung bei vorübergehender Notwendigkeit einer vollstationären Pflege (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Krisen).
  • Verhinderungspflege: Finanzielle Mittel, wenn die private Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen vorübergehend ausfällt.
  • Teilstationäre Pflege: Leistungen für die Tages- oder Nachtpflege in einer Einrichtung.
  • Hilfsmittel und Wohnraumanpassung: Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett, Rollator) und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds (z.B. Umbau Bad, Rampen).
  • Zuschüsse zur vollstationären Pflege: Leistungen für die Unterbringung und Pflege in einem Pflegeheim.

Wie Sie Pflegegeld beantragen

Der erste Schritt zum Erhalt von Pflegegeld ist der Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Diese ist meist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Sie können den Antrag formlos stellen, idealerweise schriftlich per Post oder E-Mail, um einen Nachweis zu haben. Viele Pflegekassen bieten auf ihrer Webseite auch ein Antragsformular zum Download an, das Sie nutzen können.

Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder einen anderen unabhängigen Gutachter mit der Prüfung der Pflegebedürftigkeit. Für die Begutachtung werden Sie oder die pflegebedürftige Person kontaktiert, um einen Termin zu Hause zu vereinbaren. Bei diesem Termin wird der individuelle Bedarf an Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) anhand eines standardisierten Verfahrens ermittelt. Basierend auf diesem Gutachten legt die Pflegekasse den Pflegegrad fest und entscheidet über die Leistungen.

Um die Begutachtung bestmöglich vorzubereiten, kann es hilfreich sein, Unterlagen bereitzuhalten und ein Pflegetagebuch zu führen:

  • Medizinische Berichte, Arztbriefe oder Krankenhausentlassungsberichte.
  • Liste der aktuellen Medikamente.
  • Ein Pflegetagebuch, das detailliert den Hilfebedarf im Alltag dokumentiert (wann, wie oft, bei welcher Tätigkeit wird Unterstützung benötigt?).
  • Informationen über bereits genutzte Hilfsmittel.

Wichtige Tipps für Pflegebedürftige und Angehörige

  • Frühzeitig handeln: Stellen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen so früh wie möglich, idealerweise sobald sich der Pflegebedarf abzeichnet. Leistungen werden in der Regel ab dem Antragsmonat gewährt.
  • Vorbereitung auf die Begutachtung: Nutzen Sie ein Pflegetagebuch und stellen Sie sicher, dass bei der Begutachtung eine Person anwesend ist, die den Pflegebedarf genau schildern kann (oft die Hauptpflegeperson).
  • Beratungsangebote nutzen: Die Pflegekassen und unabhängige Pflegeberatungsstellen (wie der Compass Pflegeberatung der PKV oder lokale Pflegestützpunkte) bieten kostenlose und wertvolle Beratung. Nutzen Sie diese unbedingt!
  • Kombinationsleistung prüfen: Oft ist eine Kombination aus Pflegegeld (für die Laienpflege) und Pflegesachleistungen (für professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst) die optimale Lösung. Informieren Sie sich über den Kombinationsanspruch.
  • Entlastungsbetrag nutzen & ansparen: Die 125 Euro Entlastungsbetrag können für viele hilfreiche Dienste eingesetzt werden und verfallen nicht sofort. Sie können über einen längeren Zeitraum angespart werden, um z.B. eine Urlaubsvertretung zu finanzieren.
  • Anpassung des Wohnraums: Prüfen Sie, ob Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z.B. Badumbau, Treppenlift) in Frage kommen. Das kann die Pflege zu Hause erheblich erleichtern und die Selbstständigkeit fördern.
  • Informiert bleiben: Die Regelungen in der Pflegeversicherung können sich ändern. Abonnieren Sie unseren Blog oder Newsletter, um keine wichtigen Updates zu verpassen.

Pflegeboxen und weitere Unterstützung im Alltag

Neben dem Pflegegeld und anderen finanziellen Hilfen gibt es praktische Unterstützungsangebote, die den Pflegealltag erleichtern. Dazu gehören auch die sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die Sie monatlich im Wert von bis zu 40 Euro erhalten können (unabhängig vom Pflegegeld). Viele Anbieter stellen daraus Pflegeboxen zusammen. Diese enthalten notwendige Artikel wie Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzunterlagen oder Mundschutz – direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Das spart Zeit, Nerven und den Gang ins Sanitätshaus. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder direkt bei Anbietern, wie Sie diese Leistung beantragen und die passende Pflegebox für Ihre Bedürfnisse erhalten. Oft übernehmen die Anbieter die Abwicklung direkt mit der Pflegekasse.

Kombination von Pflegegeld & Sachleistungen: Flexibilität nutzen

Ein oft unterschätzter Vorteil ist der Kombinationsanspruch. Sie müssen sich nicht starr zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen entscheiden. Sie können beides kombinieren! Wenn Sie beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst für bestimmte Leistungen (Sachleistungen) in Anspruch nehmen, aber nicht den vollen Sachleistungsbetrag ausschöpfen, erhalten Sie den verbleibenden prozentualen Anteil des Sachleistungsanspruchs als Pflegegeld ausgezahlt. Dies ermöglicht eine sehr individuelle Gestaltung der Pflege: Professionelle Hilfe dort, wo sie am nötigsten ist, und finanzielle Flexibilität für die Unterstützung durch Angehörige oder andere Bedürfnisse. Lassen Sie sich hierzu unbedingt beraten, um die für Ihre Situation optimale Lösung zu finden und die Leistungen voll auszuschöpfen.

Fazit: Pflegegeld 2024/2025 als wichtiger Baustein

Das Pflegegeld ist ein zentraler Baustein zur Sicherstellung der häuslichen Pflege in Deutschland. Die aktuellen Beträge für 2024 und die geplante Erhöhung für 2025 bieten eine wichtige finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre engagierten Angehörigen. Informieren Sie sich detailliert, beantragen Sie die Leistungen frühzeitig und nutzen Sie die vielfältigen zusätzlichen Angebote der Pflegeversicherung – vom Entlastungsbetrag über Hilfsmittel bis hin zur Beratung. Eine gute Information und Vernetzung mit den richtigen Stellen kann den Pflegealltag erheblich erleichtern.

Wir hoffen, diese Übersicht zum Pflegegeld 2024/2025 hat Ihnen weitergeholfen. Bei individuellen Fragen oder komplexen Situationen ist die persönliche Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen unabhängigen Pflegestützpunkt immer der beste Weg. Bleiben Sie auf unserem Blog informiert über die neuesten Entwicklungen im Bereich Pflege und Gesundheit!