Die AOK bietet ein umfassendes Pflegepaket, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen.
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Ein wichtiger Bestandteil ist die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, darunter Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen, bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro (Stand Januar 2025). Zusätzlich unterstützt die AOK die Beschaffung und Finanzierung von technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise Pflegebetten und Hausnotrufsysteme, um den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern und ihre Selbstständigkeit zu fördern. Die AOK möchte es ihren Versicherten so einfach wie möglich machen: Versicherte können ihre Pflegehilfsmittel auch unkompliziert in der Drogerie erwerben und die entsprechenden Kassenbons am Monatsende zur Erstattung bei der Pflegekasse einreichen.
I. Grundlagen
Die AOK bietet als eine der größten Kranken- und Pflegekassen in Deutschland ein umfassendes Leistungsspektrum für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, ist es wichtig, die Grundlagen des AOK-Pflegepakets zu verstehen. Dazu gehören die Definition und der Leistungsumfang, die gesetzlichen Grundlagen sowie die Anspruchsvoraussetzungen. Im Kern steht die Unterstützung von Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter auf Hilfe angewiesen sind, um ihnen ein möglichst selbstständiges und würdevolles Leben zu ermöglichen.
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Definition und Leistungsumfang
Das AOK Pflegepaket ist ein umfassendes Angebot der AOK-Pflegekassen, das darauf abzielt, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag bestmöglich zu unterstützen. Der Leistungsumfang umfasst sowohl finanzielle Unterstützung als auch die Bereitstellung von Hilfsmitteln und Beratungsleistungen. Ein zentraler Bestandteil ist die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Darüber hinaus bietet die AOK Unterstützung bei der Beschaffung und Finanzierung von technischen Hilfsmitteln, wie Pflegebetten oder Rollatoren. Die genauen Leistungen und deren Umfang können je nach regionaler AOK variieren, orientieren sich jedoch stets an den gesetzlichen Bestimmungen und dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen.
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Gesetzliche Grundlagen & Anspruch
Die gesetzlichen Grundlagen für das AOK-Pflegepaket sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI verankert, insbesondere im § 40 SGB XI. Dieser Paragraph regelt den Anspruch auf Pflegehilfsmittel und deren Kostenübernahme durch die Pflegekassen. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden, Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Die AOK übernimmt im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Dieser Betrag soll die Anschaffung von beispielsweise Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen und Bettschutzeinlagen ermöglichen, die für eine hygienische und sichere Pflege unerlässlich sind.
II. Leistungen im Überblick
Die AOK bietet eine Vielzahl von Leistungen im Bereich der Pflege, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehören:
- Pflegehilfsmittel: Die AOK übernimmt die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025).
- Technische Hilfsmittel: Bei Bedarf stellt die AOK technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme zur Verfügung, wobei Versicherte einen Eigenanteil von maximal 25 Euro leisten müssen, sofern die Hilfsmittel nicht leihweise überlassen werden.
- Hausnotruf: Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für ein Hausnotrufsystem, das es Pflegebedürftigen ermöglicht, im Notfall schnell Hilfe zu rufen.
Zusätzlich zu diesen grundlegenden Leistungen bieten einige AOKs regionale Besonderheiten und spezielle Serviceangebote an. Es empfiehlt sich, die individuellen Angebote der jeweiligen AOK vor Ort zu prüfen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Pflegehilfsmittel & Technische Hilfsmittel
Die AOK bietet eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln an, um den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Pflegehilfsmittel sind Geräte und Gegenstände, die es ermöglichen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei wird zwischen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln unterschieden. Zu den technischen Hilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme, die in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt werden. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel umfassen unter anderem Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, für die die AOK-Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro übernimmt. Anspruch auf diese Leistungen haben Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden.
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Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Hausnotruf & Weitere Leistungen
Ein Hausnotruf bietet eine wichtige zusätzliche Sicherheit für pflegebedürftige Menschen, insbesondere für diejenigen, die alleine leben. Im Falle eines Notfalls, wie beispielsweise einem Sturz, ermöglicht das System einen schnellen Hilferuf. Die AOK kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für ein solches Hausnotrufsystem übernehmen. Neben dem Hausnotruf gibt es oft weitere spezielle Leistungen und Services der AOK, die darauf abzielen, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern und besser zu unterstützen.
III. Antragstellung
Die Antragstellung für das AOK Pflegepaket ist ein entscheidender Schritt, um die notwendige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu erhalten. Um das Pflegepaket zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört in der Regel das Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt und richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Sobald der Pflegegrad festgestellt wurde, kann der Antrag auf das AOK Pflegepaket gestellt werden. Hierfür sind in der Regel bestimmte Unterlagen erforderlich, wie beispielsweise der Bescheid über den Pflegegrad, ein Ausweisdokument des Pflegebedürftigen und gegebenenfalls weitere Nachweise über die Pflegesituation. Die genauen Anforderungen und der Ablauf der Antragsstellung können je nach regionaler AOK variieren, daher ist es ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen AOK über die spezifischen Bedingungen zu informieren.
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Voraussetzungen & Pflegegrade
Die AOK bietet finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, wobei die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen an bestimmte Voraussetzungen und den festgestellten Pflegegrad gebunden ist. Ein anerkannter Pflegegrad ist essenziell, um Leistungen wie die Pflegehilfsmittelpauschale oder andere Zuschüsse zu erhalten. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei Grad 1 eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Grad 5 eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung darstellt. Die Höhe der finanziellen Unterstützung variiert je nach Pflegegrad und kann beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse für Wohnraumanpassungen umfassen.
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Antragsstellung bei der AOK & Unterlagen
Die Antragstellung bei der AOK ist in der Regel unkompliziert. Oftmals übernehmen Leistungserbringer wie Sanitätshäuser oder Apotheken die Antragstellung für Sie. Sie können den Antrag aber auch selbst formlos stellen, indem Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Versichertennummer angeben sowie die Art der benötigten Pflegehilfsmittel. Einige AOKs bieten zudem spezifische Antragsformulare an, die online oder in den Geschäftsstellen erhältlich sind. Es ist wichtig zu wissen, dass Bewohner von Pflegeeinrichtungen in der Regel von der Einrichtung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln versorgt werden.
IV. Kosten und Abrechnung
Die AOK übernimmt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die Kosten für Pflegehilfsmittel. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernommen. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben. Technische Hilfsmittel, wie Pflegebetten, werden ebenfalls von der AOK bezahlt. Versicherte haben hier einen Eigenanteil von 10%, maximal jedoch 25 Euro zu leisten. Entfällt die Leihgabe, fallen keine Kosten an.
Höhe der Pauschale & Zuzahlungen
Die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel beträgt seit Januar 2025 bis zu 42 Euro. Dieser Betrag steht Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zu, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden. Die AOK übernimmt im Rahmen des Pflegepakets die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz bis zu diesem Betrag. In der Regel fallen keine zusätzlichen Zuzahlungen an, solange die Kosten für die ausgewählten Pflegehilfsmittel die Pauschale nicht übersteigen. Bei bestimmten technischen Hilfsmitteln kann ein Eigenanteil von 10 Prozent entstehen, wobei der maximale Eigenanteil 25 Euro nicht übersteigt. Dieser Eigenanteil entfällt jedoch, wenn die Hilfsmittel leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Abrechnungsprozess
Die Abrechnung der AOK Pflegebox gestaltet sich in der Regel unkompliziert. Anbieter von Pflegeboxen übernehmen oft die gesamte Abwicklung mit der AOK, sodass sich die Kunden nicht um Formalitäten kümmern müssen. Nach der Genehmigung des Antrags erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem Anbieter und der AOK. Kunden erhalten monatlich ihre Pflegebox und müssen sich in der Regel nicht um die Kostenerstattung kümmern, da die Abrechnung direkt mit der AOK erfolgt.
V. AOK-Besonderheiten
Die AOK bietet eine Vielzahl von Leistungen und Services, die speziell auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem spezifische Beratungsangebote, die auf die individuellen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eingehen. Viele AOKs bieten zudem spezielle Pflegekurse an, die das notwendige Wissen und praktische Fähigkeiten für die häusliche Pflege vermitteln. Auch im Bereich der digitalen Angebote ist die AOK gut aufgestellt und bietet beispielsweise Online-Beratungen oder Apps zur Unterstützung im Pflegealltag an. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen AOK nach den regionalen Besonderheiten und zusätzlichen Angeboten zu erkundigen.
AOK-spezifische Angebote & Services
Die AOK bietet eine Vielzahl von spezifischen Angeboten und Services, die auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem die AOK-Pflegebox, die wichtige Pflegehilfsmittel für den täglichen Gebrauch enthält. Des Weiteren bietet die AOK eine umfassende Pflegeberatung an, die sowohl telefonisch als auch persönlich in den AOK-Kundencentern in Anspruch genommen werden kann. Ein weiteres Highlight ist der AOK-Pflegenavigator, der es ermöglicht, gezielt nach passenden Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen oder Pflegeheimen in der Nähe zu suchen. Auch im Bereich der digitalen Angebote ist die AOK gut aufgestellt und bietet beispielsweise Online-Pflegekurse an, die von zu Hause aus absolviert werden können.
Sie benötigen Pflegehilfsmittel
✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmittel versorgen zu lassen.
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Unterstützt Sie bei der Auswahl. Und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Und versorgt Sie mit den Pflegehilfsmitteln
VI. Beratung und Unterstützung
Die AOK bietet ihren Versicherten umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die Pflege. Dazu gehören individuelle Beratungsgespräche, in denen persönliche Anliegen und Bedürfnisse erörtert werden, sowie spezielle Pflegekurse für Angehörige und Interessierte. Diese Kurse vermitteln praktisches Wissen undTechniken für die häusliche Pflege. Ergänzend dazu stellt die AOK digitale Angebote wie Apps und Online-Portale bereit, die einen einfachen Zugang zu Informationen undAntragsformularen ermöglichen. Überdies steht ein flächendeckendes Netz an Geschäftsstellen zur Verfügung, um eine optimale Betreuung der Versicherten sicherzustellen.
Individuelle Beratung & Pflegekurse
Die AOK bietet ihren Versicherten eine umfassende Beratung und Unterstützung rund um das Thema Pflege. Dazu gehören individuelle Beratungsgespräche, in denen die persönliche Situation analysiert und passende Hilfsangebote aufgezeigt werden. Darüber hinaus werden spezielle Pflegekurse angeboten, die Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegekräften das nötige Wissen und praktische Fähigkeiten vermitteln, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Diese Kurse umfassen Themen wie beispielsweise die richtige Lagerung von Pflegebedürftigen, den Umgang mit Demenz oder die Vermeidung von Rückenbeschwerden beim Heben und Tragen. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu verbessern und die Pflegenden zu entlasten.
Digitale Angebote & Kontakt
sanus-plus bietet ihren Kunden ein breites Spektrum an digitalen Angeboten und Kontaktmöglichkeiten, um eine umfassende Betreuung und Unterstützung im Pflegebereich sicherzustellen. Über Online-Portale und spezielle Apps können sich Kunden unkompliziert informieren, Anträge stellen und viele Anliegen bequem von zu Hause aus erledigen. Für eine persönliche Beratung stehen qualifizierte Mitarbeiter über Hotlines und in den Beratungsstellen vor Ort zur Verfügung. Ergänzend dazu bietet sanus-plus häufig regionale Besonderheiten oder den sanus-plus Pflegenavigator, der bei der Suche nach passenden Pflegediensten und Einrichtungen in der Nähe hilft. Diese Kombination aus digitalen Services und persönlicher Betreuung ermöglicht es den Kunden, die für sie passenden Informationen und Hilfestellungen schnell und einfach zu finden.