Ratgeber · Pflegegeld

Pflegegeld-Tabelle nach Pflegegrad

Wer Angehörige zu Hause pflegt, hat Anspruch auf monatliches Pflegegeld. Wie viel es ab Pflegegrad 2 gibt, wer es bekommt, wie sich Pflegegeld und Pflegesachleistung unterscheiden – und welche Neuerungen seit der PUEG-Anpassung gelten: alle Beträge auf einen Blick.

Pflegende Tochter beim Lesen des Pflegekassen-Bescheids am Küchentisch mit ihrer Mutter

Pflegegeld auf einen Blick

347 – 990 €

Monatliches Pflegegeld je nach Pflegegrad bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen (§ 37 SGB XI).

ab Pflegegrad 2

Pflegegeld gibt es nur ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 erhält stattdessen andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag.

zur freien Verfügung

Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden. Die pflegebedürftige Person erhält es direkt und entscheidet selbst über die Verwendung.

Pflegegeld-Tabelle: Beträge pro Pflegegrad

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Seit der PUEG-Anpassung (+4,5 % zum 1. Januar 2025) gelten folgende monatliche Beträge – sie bleiben bis zur nächsten Anpassung in Kraft:

PflegegradMonatliches Pflegegeld
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €
Pflegegeld nach § 37 SGB XI bei häuslicher Pflege. Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld, aber Anspruch auf Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €/Monat).

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung nach § 37 SGB XI. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt – nicht an die Pflegeperson. Voraussetzung ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet und durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer sichergestellt wird.

Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden: Die pflegebedürftige Person kann selbst entscheiden, wie sie es einsetzt – etwa als Anerkennung für die Pflegeperson, für zusätzliche Betreuungsstunden oder für kleine Erleichterungen im Alltag.

Bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst gibt es stattdessen die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Beides lässt sich flexibel kombinieren – dazu unten mehr.

Haushalts- und Pflegebudget planen

Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung?

Die Pflegeversicherung bietet drei Wege, die häusliche Pflege zu finanzieren. Welcher passt, hängt davon ab, wer pflegt – Angehörige, ein Pflegedienst oder beide gemeinsam.

Pflegegeld

Bei Pflege durch Angehörige. 347 € bis 990 € monatlich, frei verwendbar. Wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen.

PG2 347 € · PG3 599 € · PG4 800 € · PG5 990 €

Pflegesachleistung

Bei ambulantem Pflegedienst. Höchstbetrag je nach Pflegegrad, Abrechnung direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.

PG2 796 € · PG3 1.497 € · PG4 1.859 € · PG5 2.299 €

Kombinationsleistung

Beides zusammen. Wird die Pflegesachleistung nur teilweise genutzt, wird der Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt – maximal flexibel.

Bindungsfrist: 6 Monate an die gewählte Aufteilung.

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Neu seit 1.7.2025

Gemeinsames Jahresbudget: 3.539 € flexibel einsetzbar

Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden zum 1. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € (§ 42a SGB XI) zusammengelegt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können das Gesamtbudget flexibel zwischen den beiden Leistungen aufteilen – je nachdem, ob die Hauptpflegeperson ausfällt (Verhinderungspflege) oder eine vorübergehende stationäre Unterbringung nötig ist (Kurzzeitpflege). Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege entfällt.

Anpassung des Pflegegeldes seit der PUEG-Reform

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde das Pflegegeld zum 1. Januar 2025 um +4,5 % angehoben. Das war die erste Regelanpassung seit mehreren Jahren – und sie gilt bis zur nächsten gesetzlichen Anpassung fort.

Die Erhöhung gleicht gestiegene Lebenshaltungs- und Pflegekosten teilweise aus. Im Vergleich zum vorherigen Stand bedeutet das:

  • Pflegegrad 2: 332 € → 347 € (+15 €)
  • Pflegegrad 3: 573 € → 599 € (+26 €)
  • Pflegegrad 4: 765 € → 800 € (+35 €)
  • Pflegegrad 5: 947 € → 990 € (+43 €)

Parallel dazu wurden auch Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag (jetzt 131 €/Monat) und Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 €/Monat) angepasst. Ein neuer Erhöhungstermin steht aktuell nicht fest – gesetzlich vorgesehen ist die nächste Dynamisierung im Rahmen weiterer Pflegereformen.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Fazit: Pflegegeld ist mehr als nur eine Zahl

Das Pflegegeld ist das finanzielle Rückgrat der häuslichen Pflege – 347 € bis 990 € im Monat, je nach Pflegegrad, frei verwendbar. Wer Angehörige pflegt, sollte den Antrag möglichst früh stellen (Leistungsbeginn ist der Monat der Antragstellung) und prüfen, ob sich eine Kombination mit Pflegesachleistung lohnt.

Zusätzlich zum Pflegegeld stehen Ihnen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €/Monat), der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und seit Juli 2025 das gemeinsame Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (3.539 €) zu. Wer alle Leistungen konsequent nutzt, verschafft sich spürbar Luft im Pflegealltag.