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Pflegegrad 4

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Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit #

Falls die Unterstützung für die grundlegende Pflege rund um die Uhr erforderlich ist, spricht man von einer schweren Pflegebedürftigkeit.

Es wird erforderlich, regelmäßig in der Woche Unterstützung bei den häuslichen Pflichten in Anspruch zu nehmen.

Im Durchschnitt eines Tages sollte man mindestens fünf Stunden pro Woche einsetzen, wobei allein drei Stunden für die Grundpflege eingeplant werden sollten.

Die übermäßige Pflegeintensität wird deutlich, sobald sechs Stunden täglich und davon mindestens dreimal während der Nacht Unterstützung bei den grundlegenden Bedürfnissen wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Bewegung benötigt. Bei Pflegebedürftigen in Pflegeheimen muss auch die kontinuierliche medizinische Behandlungspflege berücksichtigt werden.

Die Grundpflege kann auch im Kollektiv, zur Mitternachtsstunde des Pflegebedürftigen gewährleistet werden. Zumindest bei einer Pflegeaktivität während des Tages und in den nächtlichen Stunden sollte neben einer fachkundigen Pflegekraft auch eine zusätzliche Betreuungsperson eingesetzt werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Person in der Pflegebranche arbeitet, sie könnte beispielsweise ein Familienmitglied sein.

Pflegegrad 4 Leistung als Tabelle #

LeistungenPflegegrad 4
Pflegegeld (monatlich)765 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)von bis zu 40 €
Hausnotruf (monatlich)von bis zu 25 €
Entlastungsbetrag (monatlich)125 €
Technische PflegehilfsmittelJa
PflegeberatungJa
Pflegekurse für AngehörigeJa
Wohngruppenzuschuss (monatlich)214 €
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) (monatlich)von bis zu 50 €
Vollstationäre Pflege im Heim1262 €
Tages- oder Nachtpflege689 €
Verhinderungspflege1612 € / Jahr
Kurzzeitpflege1774 € / Jahr
Pflegesachleistungen1778 € / Monat
Stand 2024