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Pflegegrad 3
Inhaltsverzeichnis
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit #
Pflegestufe 3 bedeutet „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, Pflegestufe 3 erhält man, wenn die Einschränkung der Selbstständigkeit mit 47,5 bis unter 70 Punkten bewertet wird. Mit dieser Pflegestufe können Sie Leistungen der Pflegeversicherung für Langzeitpflege beantragen.
Bei der Pflegebedarfsbewertung wird der Grad der Selbstständigkeit einer Person bewertet. Früher spielte die Menge der benötigten Pflege eine wichtige Rolle, aber heutzutage ist dies nicht mehr entscheidend. Die Pflegeversicherung entscheidet über die Pflegestufe auf Basis der Bewertung.
Welche Hilfestellungen kann man bekommen? #
Folgende Hilfestellungen können mit Pflegegrad 1 genutzt werden
- Versorung mit Pflege-Hilfsmitteln
- Pflegekurse
- Pflegeberatung
- Entlastungsbetrag von bis zu 125 € / Monat (z.B. nutzbar für ambulanten Pflegedienst)
- Zuschuss von bis zu 25 € für den Hausnotruf
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) von bis zu 50 € / Monat
Im Vergleich zu Pflegegrad 2 ist beim Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, der Tages/Nachtpflege und bei den Leistungen für die stationäre Pflege (Pflegeheim), mit Pflegegrad 3 höhere Ansprüche.
Pflegegrad 3 Leistung als Tabelle #
Leistungen | Pflegegrad 3 |
---|---|
Pflegegeld (monatlich) | 573 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | von bis zu 40 € |
Hausnotruf (monatlich) | von bis zu 25 € |
Entlastungsbetrag (monatlich) | 125 € |
Technische Pflegehilfsmittel | Ja |
Pflegeberatung | Ja |
Pflegekurse für Angehörige | Ja |
Wohngruppenzuschuss (monatlich) | 214 € |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) (monatlich) | von bis zu 50 € |
Vollstationäre Pflege im Heim | 1262 € |
Tages- oder Nachtpflege | 689 € |
Verhinderungspflege | 1612 € / Jahr |
Kurzzeitpflege | 1774 € / Jahr |
Pflegesachleistungen | 1432 € / Monat |
Stand 2024 |