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Pflegegrad 2
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Inhaltsverzeichnis
Erhebliche Beeinträchtigung #
Bei einem Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Einschränkung der Selbständigkeit vor. Er wird zuerkannt, wenn Ihre Pflegebedürftigkeit mit 27 bis unter 47,5 Punkten bewertet wird. Mit diesem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Im Mittelpunkt der Pflegebedürftigkeitseinschätzung steht die Frage, wie weit Ihre Selbständigkeit eingeschränkt ist. Der Umfang der benötigten Pflege ist nicht mehr das entscheidende Kriterium. Vielmehr ist die fachliche Einschätzung des Gutachters ausschlaggebend für die Zuordnung eines Pflegegrads.
Erklärung der Begriffe:
- Pflegegrad: Er beschreibt den Grad der Unterstützung, die eine Person benötigt.
- Pflegebedürftigkeitseinschätzung: Das ist die Bewertung, die durchgeführt wird, um den Pflegegrad zu bestimmen. Selbständigkeit: Es geht darum, inwieweit eine Person ihren Alltag selbstständig bewältigen kann.
- Pflegeversicherung: Die deutsche Institution, die Leistungen für pflegebedürftige Personen übernimmt.
Welche Hilfestellungen kann man bekommen? #
Folgende Hilfestellungen können mit Pflegegrad 1 genutzt werden
- Versorung mit Pflege-Hilfsmitteln
- Pflegekurse
- Pflegeberatung
- Entlastungsbetrag von bis zu 125 € / Monat (z.B. nutzbar für ambulanten Pflegedienst)
- Zuschuss von bis zu 25 € für den Hausnotruf
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) von bis zu 50 € / Monat
Pflegegrad 2 Leistung als Tabelle #
Leistungen | Pflegegrad 2 |
---|---|
Pflegegeld (monatlich) | 332 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) | von bis zu 40 € |
Hausnotruf (monatlich) | von bis zu 25 € |
Entlastungsbetrag (monatlich) | 125 € |
Technische Pflegehilfsmittel | Ja |
Pflegeberatung | Ja |
Pflegekurse für Angehörige | Ja |
Wohngruppenzuschuss (monatlich) | 214 € |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) (monatlich) | von bis zu 50 € |
Vollstationäre Pflege im Heim | 770 € |
Tages- oder Nachtpflege | 689 € |
Verhinderungspflege | 1612 € / Jahr |
Stand 2024