Zum Hauptinhalt springen
  1. Pflegewissen/
  2. Pflegegrade/

Pflegegrad 1

··1 min

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit #

Im Gegensatz zu den Pflegestufen ist es seit der Umstellung auf Pflegegrade einfacher geworden, als pflegebedürftig eingestuft zu werden und Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Konkret werden Personen in den Pflegegrad 1 eingestuft, wenn sie eine „leichte Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ aufweisen. Die Umstellung auf Pflegegrade erkennt an, dass auch Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Wie bei allen Pflegegraden entscheidet ein Gutachter anhand eines Punktesystems, ob Pflegebedarf besteht oder nicht.

Welche Hilfestellungen kann man bekommen? #

Folgende Hilfestellungen können mit Pflegegrad 1 genutzt werden

  • Versorung mit Pflege-Hilfsmitteln
  • Pflegekurse
  • Pflegeberatung
  • Entlastungsbetrag von bis zu 125 € / Monat (z.B. nutzbar für ambulanten Pflegedienst)
  • Zuschuss von bis zu 25 € für den Hausnotruf

Pflegegrad 1 Leistung als Tabelle #

LeistungenPflegegrad 1
Pflegegeld (monatlich)-
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich)von bis zu 40 €
Hausnotruf (monatlich)von bis zu 25 €
Entlastungsbetrag (monatlich)125 €
Technische PflegehilfsmittelJa
PflegeberatungJa
Pflegekurse für AngehörigeJa
Wohngruppenzuschuss (monatlich)214 €
DiPA (monatlich)von bis zu 50 €