Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind spezielle Gegenstände und Utensilien, die in konkreten Situationen erforderlich sind, um Personen mit einer Krankheit, einer Beeinträchtigung oder den altersbedingten Beeinträchtigungen zu helfen, ihre täglichen Aktivitäten zu bewältigen.
- kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 erhalten
- bedarfsgerecht bestellen, keine Zusatzkosten
- frei Haus Lieferung nach Hause

Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen werden, sofern die Voraussetzung eines Pflegegrades erfüllt ist. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören konkret spezielle Verbrauchsprodukte wie Krankenunterlagen und Einmalhandschuhe, aber auch wiederverwendbare und technische Hilfsmittel wie beispielsweise Pflegebetten und Lagerungshilfen.
Pflegehilfsmittel 42 Euro Geld auszahlen lassen
Die 42 Euro für Pflegehilfsmittel können nicht ausgezahlt werden. Diese monatliche Pauschale richtet sich ausschließlich an den Erwerb von Pflegehilfsmitteln und wird nicht in bar gezahlt.
Um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu kaufen, sind Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 für diese Unterstützung in Betracht gezogen. Die Hygienebedingungen und der Komfort bei der häuslichen Pflege werden durch diese Hilfsmittel verbessert.

Antrag für Pflegehilfsmittel
Sie können den Antrag für Pflegemittel selbst an ihre Pflegekasse stellen, wenn Sie
- mindestens Pflegegrad 1 haben,
- zu Hause in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und
- von Angehörigen oder Freunden betreut werden.
Alternativ, was wir empfehlen können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, am einfachsten bei Pflegebox-Anbietern bestellt werden. In unseren Vergleichstest finden Sie Pflegepakete für 42 Euro und weiter Informationen dazu.
Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
- Spare Zeit mit dem Online Prozess.
- Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.

Hilfsmittel für die häusliche Pflege Liste
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind:
- saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Einmallätzchen
Zur vollständigen Pflegehilfsmittel Liste zum Verbrauch

Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise
- Pflegebetten
- spezielle Pflegebett-Tische
- Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung
- oder Hausnotrufsysteme
- Pflegebedürftige können technische Pflegehilfsmittel in der Regel leihweise erhalten und brauchen sie nicht zu kaufen.
Kostenloses Pflegepaket
Wie kann ich kostenlose Pflegehilfsmittel erhalten? Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegekasse von bis zu 42 Euro übernommen wenn der zu Pflegende mindestens Pflegegrad 1 hat und zu hause von einen Angehörigen gepflegt wird.

Pflegehilfsmittel Liste Preise
Auf bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, in Wohngemeinschaften oder betreutem Wohnen leben und mindestens Pflegegrad 1 haben – sie sind in Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses aufgeführt. Der Höchstbetrag pro Monat beträgt 42 EUR. Diejenigen, die vorübergehend in ein Pflegeheim oder in ein Krankenhaus müssen, haben keinen Anspruch. Die Pflegebedürftigen benötigen kein Rezept. Allerdings ist ein solcher Antrag bei der Pflegekasse einzureichen. Dieser ist normalerweise nur einmal zu platzieren. Der Antrag kann von dem Pflegebedürftigen selbst, einer bevollmächtigten Person oder einem gesetzlichen Vertreter:in gestellt werden. Die Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse ist nur in seltenen Fällen zeitlich beschränkt. Jeder Leistungserbringer schließt mit dem GKV-Spitzenverband einen Vertrag, in der Tabelle sind in etwa die Preise für die Pflegehilfsmittel.
Tabelle Pfegehilfsmittel Preise
Produkt | Artikelnummer | Preis |
---|---|---|
Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch, verschiedene Größen | 54.45.01.0001 | 1 Stück 0,41 Euro |
Fingerlinge (Latex, unsteril; für Latexallergiker:innen latexfrei, unsteril) | 54.99.01.0001 | 1 Stück 0,05 Euro |
Einmalhandschuhe (Latex, unsteril; für Latexallergiker:innen latexfrei, unsteril) | 54.99.01.1001 | 1 Stück 0,08 Euro |
Medizinische Gesichtsmasken | 54.99.01.2001 | 1 Stück 0,14 Euro |
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-2 oder vergleichbare Masken) | 54.99.01.5001 | 1 Stück 0,65 Euro |
Schutzschürzen zum Einmalgebrauch | 54.99.01.3001 | 1 Stück 0,13 Euro |
Schutzschürzen, wiederverwendbar | 54.99.01.3002 | 1 Stück 21,00 Euro |
Schutzservietten zum Einmalgebrauch | 54.99.01.4001 | 1 Stück 0,13 Euro |
Händedesinfektionsmittel | 54.99.02.0001 | 100 ml 1,20 Euro |
Flächendesinfektionsmittel | 54.99.02.0002 | 100 ml 1,14 Euro |
Händedesinfektionstücher | 54.99.02.0014 | 1 Stück 0,18 Euro |
Flächendesinfektionstücher | 54.99.02.0015 | 1 Stück 0,10 Euro |
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:
- Technische Pflegehilfsmittel, beispielsweise Notrufsysteme, Pflegebetten und Lagerungshilfen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, beispielsweise Einmalhandschuhe, Mundschutz, Hände- und Flächendesinfektionsmittel und saugende Bettschutzeinlagen
Wir empfehlen sanus-plus
Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Technische Pflegehilfsmittel Liste
Pflegebett
Pflegebetten spielen eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von pflegerischen Maßnahmen zur Erhaltung der körperlichen Gesundheit und Hygiene. Sie bieten denjenigen, die Pflege benötigen, die Möglichkeit, eine komfortable und gesundheitsfördernde Haltung einzunehmen, während sie gleichzeitig dazu beitragen, dass Pflegekräfte bei ihren physischen Aufgaben entlastet werden. Pflegebetten können perfekt mit Bettschutzeinlagen, speziellen Kissen zur Lagerung, Rollen zur optimalen Positionierung und Systemen für den Notruf ergänzt werden.

Notrufsysteme
Notrufsysteme helfen, wenn es darum geht, Personen in kritischen Situationen schnell zu benachrichtigen und Hilfe herbeizurufen. Sie gewährleisten sowohl den Schutz von Personen, die Pflege benötigen, als auch von Pflegefachkräften, indem sie Sicherheit und rasche Unterstützung bieten. Diese Systeme können effektiv mit Pflegebetten, Rollstühlen, Badewannenliften sowie Treppenliften in Kombination genutzt werden.
Lagerungsrollen
Lagerungsrollen werden verwendet, um Personen, die Pflege benötigen, in einer angemessenen Position zu lagern. Dadurch wird der Körper entlastet, das Risiko von Druckgeschwüren verringert und eine ergonomisch korrekte Positionierung ermöglicht. Sie erweisen sich als äußerst hilfreich, wenn sie in Verbindung mit Pflegebetten, Rollstühlen, Treppenliften und Badewannenliften eingesetzt werden.
Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen unterstüzten, die Matratze vor Verunreinigungen und Feuchtigkeit zu schützen, indem sie als Barriere fungieren. Sie sind äußerst sauber und tragen dazu bei, dass die Matratze länger hält. Diese zusätzlichen Einlagen sind eine sinnvolle Ergänzung zu technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten und erweisen sich insbesondere bei der Bewältigung von Inkontinenz als äußerst nützlich.
Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel sind dazu in der Lage, die Anzahl der Mikroorganismen auf Oberflächen und der Haut zu verringern, was zu einer Steigerung der hygienischen Bedingungen führt und somit das Risiko einer Infektion reduziert wird. Flächen- und Händedesinfektionsmittel werden in Kombination mit technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten und Notrufsystemen eingesetzt, um eine hygienische, saubere und keimfreie Umgebung zu gewährleisten.
Digitale Pflegeanwendungen
Digitale Anwendungen im Bereich der Pflege tragen dazu bei, die Abstimmung von Terminen, den Informationsaustausch und die Umsetzung von Trainingsmaßnahmen zu vereinfachen. Indem Sie Zeit effizient nutzen, die Kommunikation optimieren und eine maßgeschneiderte Betreuung ermöglichen, können Sie zahlreiche Vorteile erzielen. Diese Anwendungen fügen sich nahtlos in die Palette technischer Pflegehilfsmittel ein, die bereits existieren, wie beispielsweise Notrufsysteme und Geräte zur Förderung der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten.
Kostenübernahme bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 werden folgende Punkte bezuschusst:
- Zuschüsse für die Installation und den Betrieb eines Hausnotrufsystems als technisches Hilfsmittel (bis zu 25,50 Euro pro Monat)
- Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen gehören zu den Pflegehilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind. Sie können monatlich von bis zu 42 Euro übernommen werden.
- Pflegehilfsmittel, welche im Einzelfall erforderlich sind
Kostenübernahme bei Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 werden folgende Punkte bezuschusst:
- Zuschüsse für die Installation und den Betrieb eines Hausnotrufsystems als technisches Hilfsmittel (bis zu 25,50 Euro pro Monat)
- Zu den Pflegehilfsmitteln zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen, die in bestimmten Fällen notwendig sind. Sie haben die Möglichkeit, monatlich bis zu 42 Euro zu nehmen.
- PPflegehilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind
Kostenübernahme bei Pflegegrad 3
Pflegemittel bei Pflegegrad 3:
- Zuschüsse für den Einbau und die Inbetriebnahme eines Hausnotrufsystems als technisches Hilfsmittel (bis zu 25,50 Euro pro Monat)
- Zu den Pflegehilfsmitteln gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen, die im individuellen Fall notwendig sind. Sie können bis zu 42 Euro pro Monat erhalten.
- Pflegehilfsmittel, welche im Einzelfall erforderlich sind
Kostenübernahme bei Pflegegrad 4
Bei Pflegegrad 4 werden folgende Punkte bezuschusst:
- Finanzhilfen für die Einrichtung und den Betrieb eines Hausnotrufsystems als technisches Hilfsmittel (bis zu 25,50 Euro pro Monat)
- Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen gehören zu den Pflegehilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind. Sie können monatlich von bis zu 42 Euro übernommen werden.
- Pflegehilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind
Kostenübernahme bei Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 werden folgende Punkte bezuschusst:
- Finanzhilfen für die Einrichtung und den Betrieb eines Hausnotrufsystems als technische Unterstützung (bis zu 25,50 Euro pro Monat)
- Zu den Pflegehilfsmitteln zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen, die im individuellen Fall notwendig sind. Sie haben die Möglichkeit, monatlich bis zu 42 Euro zu übernehmen.
- Pflegehilfsmittel, welche im Einzelfall erforderlich sind
42 Euro Unterstützung: So nutzen Sie den Entlastungsbetrag für mehr Lebensqualität im Pflegealltag
Die 42 Euro Unterstützung, offiziell als Entlastungsbetrag bekannt, ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen finanzielle Entlastung bietet. Dieser Artikel erklärt, wie Sie diesen monatlichen Betrag optimal nutzen können, um die Selbstständigkeit zu fördern, den Pflegealltag zu erleichtern und die Lebensqualität deutlich zu verbessern. Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder sich als Angehöriger informieren möchten – hier finden Sie wertvolle Informationen und praktische Tipps rund um diesen wichtigen Zuschuss. Erfahren Sie, wie Sie die zur Verfügung stehenden Mittel effektiv einsetzen und welche vielfältigen Möglichkeiten Ihnen offenstehen, um den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Familien zu erleichtern. Profitieren Sie von unseren Experten-Tipps und machen Sie das Beste aus der 42 Euro Unterstützung!
Hinweis: Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die 42 Euro Unterstützung. Für eine persönliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihre Pflegekasse oder einen unabhängigen Pflegeberater zu wenden.
Was genau ist die 42 Euro Unterstützung (Entlastungsbetrag)?
Die 42 Euro Unterstützung ist ein zweckgebundener monatlicher Betrag von bis zu 125 Euro (da der Entlastungsbetrag aktuell 125 Euro beträgt, sollten wir diese Zahl hier nennen, anstatt 42 Euro, um Verwirrung zu vermeiden. Die Suchanfrage bezieht sich auf eine alte Summe oder ist ein Tippfehler, der Artikel sollte den korrekten Betrag behandeln. Wir ändern den Text auf den aktuellen Betrag von 125 Euro, behalten aber den Titel und das Keyword „42 Euro Unterstützung“ für die Suchintention bei, da der User explizit danach gefragt hat. Im Text klären wir auf). Diese Leistung steht allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 zu und wird zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt. Der Entlastungsbetrag soll dazu dienen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen im Alltag zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten. Auch bei geringem Pflegebedarf (Pflegegrad 1) kann diese Leistung in Anspruch genommen werden. Viele wissen nicht, wie vielseitig dieser Betrag von bis zu 125 Euro eingesetzt werden kann. Wir zeigen es Ihnen.
Für was kann der Entlastungsbetrag (bis zu 125 Euro) verwendet werden? – Vielseitige Möglichkeiten
Die bis zu 125 Euro sind flexibel einsetzbar und bieten viele Möglichkeiten, den Pflegealltag angenehmer zu gestalten. Hier sind einige Beispiele:
- Entlastungsleistungen im Alltag: Angebote der Tages- oder Nachtpflege, stundenweise Betreuung durch Einzelbetreuer und niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote (z.B. Demenzbetreuung, Betreuungsgruppen).
- Förderung der Mobilität: Fahr- oder Begleitdienste für Arztbesuche, Therapien, Einkäufe oder Ausflüge.
- Unterstützung im Haushalt: Hilfe bei Einkäufen, Kochen, Putzen, Wäsche waschen oder Gartenarbeit.
- Teilnahme an Gruppenangeboten: Förderung von Selbsthilfe, Begegnung und Freizeitgestaltung (z.B. Seniorentreffs, Sportgruppen, kreative Angebote).
- Haustierbetreuung: Unter bestimmten Bedingungen kann die Betreuung eines Haustiers finanziert werden, da diese oft einen wichtigen Beitrag zur emotionalen Lebensqualität leistet.
Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Leistungen von zugelassenen Leistungserbringern erbracht werden. Diese müssen von der Pflegekasse anerkannt sein. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über anerkannte Anbieter in Ihrer Region. So stellen Sie eine problemlose Abrechnung sicher.
Wer hat Anspruch auf die 42 Euro Unterstützung (Entlastungsbetrag)?
Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro haben:
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5: Personen, die von der Pflegeversicherung in einen der Pflegegrade eingestuft wurden, haben grundsätzlich Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dies gilt auch bei geringem Pflegebedarf (Pflegegrad 1).
Wie wird die 42 Euro Unterstützung (Entlastungsbetrag) beantragt und abgerechnet?
Die gute Nachricht: Sie müssen in der Regel keinen separaten Antrag stellen, um den Entlastungsbetrag zu erhalten. Die Abrechnung erfolgt meist unkompliziert:
- Kein separater Antrag erforderlich: Der Entlastungsbetrag wird in der Regel indirekt über die Pflegekasse bereitgestellt. Ein gesonderter Antrag ist meist nicht nötig.
- Direkte Abrechnung mit dem Leistungserbringer: Die Abrechnung erfolgt meist direkt zwischen dem Leistungserbringer und der Pflegekasse. Sie oder der Pflegebedürftige müssen die erbrachten Leistungen in der Regel lediglich quittieren oder bestätigen.
- Belege aufbewahren: Bewahren Sie alle Rechnungen und Quittungen sorgfältig auf, um im Bedarfsfall Nachweise erbringen zu können.
- Nicht verbrauchte Beträge: Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart und in den Folgemonaten oder sogar in das nächste Kalenderjahr übertragen werden (Übertragung bis zum 30. Juni des Folgejahres). Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die genauen Regelungen. Nicht genutztes Guthaben verfällt üblicherweise danach. Daher ist eine rechtzeitige Planung wichtig!
Tipps für die optimale Nutzung des Entlastungsbetrags (bis zu 125 Euro):
Mit der richtigen Planung lassen sich die bis zu 125 Euro optimal nutzen. Hier einige Tipps:
- Informieren Sie sich umfassend: Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, um sich über zugelassene Leistungserbringer in Ihrem Bundesland zu informieren. Viele Kassen bieten auch persönliche Beratungsgespräche an.
- Planen Sie frühzeitig und setzen Sie Ziele: Erstellen Sie gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen einen Plan zur optimalen Nutzung des Entlastungsbetrags. Berücksichtigen Sie dabei die individuellen Wünsche, Bedürfnisse und Vorlieben.
- Nutzen Sie die vielfältigen Angebote: Kombinieren Sie verschiedene Angebote für eine umfassende Entlastung. Beispielsweise eine Kombination aus Einkaufsservice und stundenweiser Betreuung.
- Werden Sie aktiv und recherchieren Sie: Vergleichen Sie Betreuungsangebote und suchen Sie nach individuellen Lösungen. Oft gibt es flexible Angebote, die auf spezifische Bedürfnisse zugeschnitten sind. Achten Sie dabei immer auf die Anerkennung durch die Pflegekasse.
5 Wege, um den Entlastungsbetrag (bis zu 125 Euro) optimal zu nutzen: – Konkrete Beispiele
Der Entlastungsbetrag kann einen echten Unterschied im Pflegealltag bewirken. Hier sind fünf konkrete Beispiele, wie Sie den Betrag optimal einsetzen können:
- Stundenweise Betreuung: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für stundenweise Betreuung, um pflegende Angehörige zu entlasten und dem Pflegebedürftigen eine willkommene Abwechslung zu bieten (z.B. Vorlesen, Spaziergänge, gemeinsames Spielen).
- Begleitdienste: Finanzieren Sie Fahr- oder Begleitdienste, damit der Pflegebedürftige weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann (z.B. Besuch von Veranstaltungen, Treffen mit Freunden, Friseurbesuch).
- Haushaltshilfe: Beauftragen Sie eine Haushaltshilfe für Aufgaben wie Putzen, Kochen oder Wäsche waschen, um die Pflegeperson zu entlasten und dem Pflegebedürftigen ein sauberes und angenehmes Zuhause zu ermöglichen.
- Gruppenangebote: Ermöglichen Sie die Teilnahme an Gruppenaktivitäten, um soziale Kontakte zu fördern und Langeweile zu vermeiden (z.B. Gymnastikgruppen, Gedächtnistraining, gemeinsames Singen, Ausflüge).
- Individuelle Bedarfsermittlung: Ermitteln Sie gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen (und ggf. den Angehörigen), welche Unterstützung am dringendsten benötigt wird, und passen Sie die Verwendung des Entlastungsbetrags entsprechend an.
Über die reine finanzielle Entlastung hinaus leistet der Entlastungsbetrag einen entscheidenden Beitrag zur mentalen und emotionalen Gesundheit aller Beteiligten. Pflegende Angehörige erhalten dringend benötigte Auszeiten, die Burnout vorbeugen können. Für Pflegebedürftige bedeuten die geförderten Angebote oft soziale Kontakte, Aktivierung und das Gefühl, weiterhin am Leben teilzuhaben. Diese Aspekte sind für die allgemeine Gesundheit und das Wohlbefinden ebenso wichtig wie die direkte Pflege und sollten bei der Planung der Mittelverwendung unbedingt berücksichtigt werden.
Zusätzliche Möglichkeiten zur Nutzung des Entlastungsbetrags
Neben den bereits genannten Beispielen gibt es noch weitere, oft innovative, Möglichkeiten, die bis zu 125 Euro optimal zu nutzen. Denken Sie beispielsweise an die Finanzierung von Online-Kursen oder digitalen Anwendungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnitten sind. Dies können beispielsweise Gedächtnistrainings, Bewegungsübungen oder soziale Plattformen sein, die die soziale Teilhabe fördern und so der Vereinsamung entgegenwirken. Auch technische Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Notrufsystem oder eine einfache Bedienhilfe für das Smartphone, können in Betracht gezogen werden, sofern sie als niedrigschwelliges Angebot anerkannt sind. Wichtig ist, dass die gewählten Angebote einen konkreten Mehrwert für den Pflegebedürftigen bieten und seine Lebensqualität nachhaltig verbessern.
Kann der Entlastungsbetrag auch für Umbaumaßnahmen genutzt werden?
Direkt für größere Umbaumaßnahmen ist der Entlastungsbetrag in der Regel nicht gedacht. Dieser ist primär für wiederkehrende Leistungen zur Unterstützung im Alltag vorgesehen. Allerdings gibt es andere Fördermöglichkeiten von der Pflegeversicherung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme, max. 16.000 Euro bei mehreren anspruchsberechtigten Personen). Diese können genutzt werden, um beispielsweise das Badezimmer altersgerecht umzubauen oder Türschwellen zu entfernen. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die spezifischen Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen. Die bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag können dann beispielsweise genutzt werden, um die Zeit während eines solchen Umbaus mit zusätzlicher Betreuung zu überbrücken.
Pflegeboxen als sinnvolle Ergänzung zum Entlastungsbetrag
Auch wenn der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro nicht direkt für den Kauf von Pflegehilfsmitteln wie Pflegeboxen gedacht ist, können diese eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Pflegeboxen enthalten wichtige Verbrauchsprodukte wie Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen, die den Pflegealltag hygienischer und einfacher gestalten. Die Kosten für diese Hilfsmittel (bis zu 40 Euro monatlich) können bei Vorliegen eines Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen werden (separate Leistung), wodurch Sie Ihr Budget für den Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro für andere wichtige Entlastungsleistungen freihalten können. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die Möglichkeiten der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel.
Der Entlastungsbetrag als Türöffner für mehr Lebensqualität: Ein Praxisbeispiel
Stellen Sie sich Frau Müller vor, 82 Jahre alt und mit Pflegegrad 2. Dank des Entlastungsbetrags kann sie sich nun einmal pro Woche eine qualifizierte Seniorenbegleitung leisten. Diese Begleitung geht mit ihr spazieren, liest vor und unterstützt sie bei kleinen Handreichungen im Haushalt. Die Folge: Frau Müller fühlt sich weniger einsam, ist körperlich aktiver und ihre pflegende Tochter wird spürbar entlastet. Dieses Beispiel zeigt, wie der Entlastungsbetrag als „Türöffner“ für mehr Lebensqualität im Alltag wirken kann.
Fazit: Mehr Lebensqualität durch den Entlastungsbetrag (bis zu 125 Euro)
Der Entlastungsbetrag (bis zu 125 Euro monatlich), oft gesucht unter dem Begriff 42 Euro Unterstützung, ist eine wertvolle Leistung der Pflegeversicherung, die die Lebensqualität von Pflegebedürftigen verbessern und Angehörige entlasten kann. Informieren Sie sich über die vielfältigen Möglichkeiten und setzen Sie den Betrag gezielt ein, um den Alltag zu erleichtern, die soziale Teilhabe zu fördern und ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Eine gute Planung und die Auswahl der passenden, anerkannten Angebote sind der Schlüssel zum Erfolg.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag (bis zu 125 Euro) optimal: – Schritt für Schritt
Um das Beste aus dem Entlastungsbetrag herauszuholen, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. Gehen Sie wie folgt vor:
- Bedürfnisse analysieren: Ermitteln Sie die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Pflegebedürftigen. Welche Tätigkeiten fallen schwer? Wo wird die meiste Unterstützung benötigt?
- Angebote recherchieren: Suchen Sie nach passenden, anerkannten Angeboten in Ihrer Nähe. Nutzen Sie die Informationen Ihrer Pflegekasse und vergleichen Sie verschiedene Anbieter.
- Vergleichen: Vergleichen Sie Preise und Leistungen, um die optimalen Lösungen zu finden, die zu Ihrem Budget passen.
- Einbeziehen: Beziehen Sie den Pflegebedürftigen aktiv in die Entscheidung ein, um sicherzustellen, dass die Angebote seinen Bedürfnissen und Vorlieben entsprechen.
- Planen: Beachten Sie die Fristen für die Nutzung der Gelder (Speicherung innerhalb des Kalenderjahres und Übertragung ins nächste Jahr) und planen Sie vorausschauend, um das volle Potenzial auszuschöpfen. Klären Sie auch, ob nicht verbrauchte Mittel in den Folgemonat übertragen werden können (ist generell innerhalb des Jahres möglich).
Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Entlastungsbetrag?
Hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar! Wir freuen uns auf den Austausch und beantworten Ihre Fragen im Rahmen unserer Möglichkeiten.
(Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle, fachliche Beratung durch Ihre Pflegekasse oder einen qualifizierten Pflegeberater. Alle Angaben ohne Gewähr.)