Das kostenlose Pflegepaket stellt eine wichtige Säule der Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dar.
- kostenlose Pflegebox ab Pflegegrad 1 erhalten
- bedarfsgerecht bestellen, keine Zusatzkosten
- frei Haus Lieferung nach Hause

Es bietet nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern ermöglicht auch den Zugang zu essenziellen Hilfsmitteln, die den Pflegealltag erleichtern. Durch die Bereitstellung von Produkten wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen wird die Hygiene gefördert und das Infektionsrisiko reduziert. Gleichzeitig ermöglicht das Paket den pflegenden Angehörigen, sich besser auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zu konzentrieren und eine würdevolle Betreuung sicherzustellen.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Produkte, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen. Sie unterstützen pflegebedürftige Personen und tragen dazu bei, ihre Selbstständigkeit zu fördern und Beschwerden zu lindern. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln unterschieden: technischen Pflegehilfsmitteln und Verbrauchsprodukten. Technische Pflegehilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten oder Notrufsysteme, während zu den Verbrauchsprodukten unter anderem Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und FFP2-Masken zählen. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen, sofern eine entsprechende Notwendigkeit und ein anerkannter Pflegegrad vorliegen.
Arten von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen: technische Hilfsmittel und Verbrauchsmittel. Zu den technischen Hilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten, Notrufsysteme und Lagerungshilfen, die dazu dienen, die Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Verbrauchsmittel hingegen sind Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Diese Verbrauchsmittel tragen dazu bei, die Hygiene in der häuslichen Pflege zu gewährleisten und Infektionen vorzubeugen. Die Kosten für diese zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die häusliche Pflege sichergestellt ist.
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Anspruchsvoraussetzungen
Um in den Genuss eines kostenlosen Pflegepakets zu kommen, müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich gilt, dass pflegebedürftige Versicherte einen Anspruch auf diese Leistung haben, sofern sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) besitzen. Es ist unerheblich, welcher Pflegegrad vorliegt; ausschlaggebend ist lediglich, dass ein solcher vorhanden ist. Des Weiteren ist es erforderlich, dass die pflegebedürftige Person zu Hause, in der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen lebt. Auch wenn die Person zusätzliche Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, bleibt der Anspruch auf das Pflegepaket bestehen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zumindest teilweise von Angehörigen oder Freunden privat gepflegt wird. Die Einbeziehung eines ambulanten Pflegedienstes schließt den Anspruch auf das Pflegepaket nicht aus. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Pflegebedürftige, die in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, keinen Anspruch auf ein zusätzliches Pflegepaket haben, da sie bereits über das Pflegeheim mit allen notwendigen Pflegehilfsmitteln versorgt werden. Auch ambulante Pflegedienste sind verpflichtet, ihre eigenen Mittel mitzubringen und zu verwenden.
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Pflegegrad
Ein Pflegegrad ist eine grundlegende Voraussetzung, um das kostenlose Pflegepaket zu erhalten. Alle Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad, von Pflegegrad 1 bis 5, haben Anspruch auf diese Leistung. Es ist unerheblich, welcher Pflegegrad vorliegt; entscheidend ist, dass eine anerkannte Pflegebedürftigkeit besteht. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder MEDICPROOF (für Privatversicherte) im Rahmen einer Begutachtung, bei der der Grad der Selbstständigkeit und die notwendige Unterstützung im Alltag festgestellt werden.
Häusliche Pflege
Die häusliche Pflege wird durch das kostenlose Pflegepaket deutlich unterstützt. Anspruch auf dieses Paket haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen leben und von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Das Pflegepaket enthält wichtige Hygieneartikel wie Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutz und FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und das Infektionsrisiko zu minimieren. Ab 2025 beträgt der Wert des Pflegepakets bis zu 42 Euro monatlich, welcher von der Pflegekasse übernommen wird. Die Beantragung erfolgt unkompliziert bei der zuständigen Pflegekasse oder über einen Online-Anbieter, der die Abrechnung direkt übernimmt.
Leistungen und Umfang
Der Wert des Pflegepakets beträgt bis zu 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025) und wird von der Pflegekasse übernommen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Das Pflegepaket enthält eine Auswahl an Produkten, die den Pflegealltag erleichtern sollen. Zu den möglichen Inhalten gehören beispielsweise Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Die genaue Zusammenstellung kann je nach Anbieter variieren, wobei in der Regel eine bedarfsgerechte Auswahl getroffen werden kann, um den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden.
Wert des Pflegepakets
Der Wert eines Pflegepakets wird durch den gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel gemäß § 40 SGB XI bestimmt. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf eine monatliche Kostenübernahme von bis zu 42 Euro (bis Dezember 2024 waren es 40 Euro) für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dieser Betrag wird von der Pflegekasse übernommen und deckt die Kosten für die in der Pflegebox enthaltenen Produkte. Die Zusammenstellung der Pflegeboxen erfolgt in der Regel so, dass der maximale Wert von 42 Euro ausgeschöpft wird, um den Pflegebedürftigen optimal zu unterstützen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Mögliche Inhalte
Das kostenlose Pflegepaket kann eine Vielzahl von Produkten enthalten, die den Alltag pflegender Angehöriger erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Händedesinfektionstücher und -mittel, die eine hygienische Pflege ermöglichen und das Risiko von Infektionen reduzieren. Auch Flächendesinfektionsmittel sind enthalten, um Oberflächen sauber zu halten. Zum Schutz von Pflegenden und Gepflegten sind zudem Fingerlinge, Mundschutz und FFP2-Masken Teil des Angebots. PE-Einmal-Lätzchen und Schutzschürzen schützen Kleidung vor Verunreinigungen, während Einmal-Saugunterlagen und saugende Bettschutzeinlagen für Hygiene im Bett sorgen.
Beantragung und Bezug
Um das Pflegepaket zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Diesen können Sie in der Regel online auf der Webseite Ihrer Pflegekasse finden oder direkt bei einem der zahlreichen Anbieter stellen. Viele Anbieter unterstützen Sie aktiv bei der Antragstellung, einige übernehmen sogar die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse. Nach der Genehmigung Ihres Antrags erfolgt die monatliche, kostenfreie Lieferung der Pflegehilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Anbieters auf Seriosität und die Qualität der Produkte, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Um das kostenlose Pflegepaket zu erhalten, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse notwendig. Dieses Antragsformular kann in der Regel online auf der Webseite der Pflegekasse heruntergeladen oder direkt über Partner, wie beispielsweise Online-Anbieter, ausgefüllt werden. Im Antrag sind alle relevanten Informationen zum Pflegebedürftigen sowie der gewünschte Versorger der Pflegehilfsmittel anzugeben. Es ist wichtig zu beachten, dass der Antragsteller einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) besitzen und zu Hause gepflegt werden muss. Nach Prüfung und Genehmigung des Antrags erfolgt die monatliche Lieferung des Pflegepakets direkt nach Hause. Die Abrechnung der Pflegehilfsmittel erfolgt im Anschluss direkt über die Pflegekasse, wodurch keine zusätzlichen Kosten für den Pflegebedürftigen entstehen.
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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Auswahl des Anbieters
Bei der Auswahl eines Anbieters für Ihr kostenloses Pflegepaket sollten Sie einige wichtige Punkte berücksichtigen. Achten Sie darauf, dass der Anbieter von Ihrer Pflegekasse zugelassen ist, um eine reibungslose Kostenübernahme zu gewährleisten. Viele Anbieter ermöglichen eine bequeme Online-Bestellung und liefern die benötigten Hilfsmittel versandkostenfrei direkt nach Hause. Vergleichen Sie die angebotenen Produkte und wählen Sie einen Anbieter, der ein breites Sortiment führt, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Einige Anbieter bieten auch die Möglichkeit, die Zusammenstellung des Pflegepakets monatlich anzupassen, um flexibel auf sich ändernde Anforderungen reagieren zu können.
Monatliche Lieferung
Nach der Antragstellung bei der Pflegekasse und der Auswahl eines Anbieters erfolgt die monatliche Lieferung der Pflegebox direkt nach Hause. Dies bietet eine erhebliche Entlastung für pflegende Angehörige, da der regelmäßige Einkauf von Pflegehilfsmitteln entfällt. Die Zusammenstellung der Box kann in der Regel monatlich angepasst werden, um den sich ändernden Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Viele Anbieter übernehmen zudem die Kommunikation mit der Pflegekasse, sodass sich die Angehörigen um möglichst wenig kümmern müssen.
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Verwendung und Pflege
Die richtige Anwendung der Pflegehilfsmittel ist entscheidend für ihre Wirksamkeit und die Sicherheit des Pflegebedürftigen. Es ist wichtig, sich mit den Produkten vertraut zu machen und die Gebrauchsanweisungen sorgfältig zu lesen. Bei der Verwendung von Desinfektionsmitteln ist auf die korrekte Einwirkzeit zu achten, um eine optimale Wirkung zu erzielen. Einmalhandschuhe sollten vor jeder pflegerischen Tätigkeit gewechselt werden, um die Übertragung von Keimen zu vermeiden. Bettschutzeinlagen sind so zu platzieren, dass sie den gefährdeten Bereich vollständig abdecken und ein Auslaufen verhindern. Zudem ist auf eine hygienische Lagerung der Hilfsmittel zu achten, um Kontaminationen zu vermeiden.
Richtige Anwendung
Die Anwendung der Pflegehilfsmittel ist abhängig von dem jeweiligen Produkt. Einmalhandschuhe und Schutzschürzen dienen dem Schutz des Pflegenden vor Kontamination und werden vor pflegerischen Tätigkeiten angezogen. Händedesinfektionsmittel wird vor und nach dem Kontakt mit dem Pflegebedürftigen verwendet, um die Übertragung von Keimen zu minimieren. Flächendesinfektionsmittel wird zur Reinigung und Desinfektion von Oberflächen genutzt, um eine hygienische Umgebung zu gewährleisten. Bettschutzeinlagen werden verwendet, um Matratzen vor Verunreinigungen zu schützen. Mundschutz und FFP2-Masken dienen dem Schutz vor Tröpfcheninfektionen und werden insbesondere bei Erkältungskrankheiten eingesetzt. Es ist wichtig, die Gebrauchsanweisungen der jeweiligen Produkte zu beachten, um eine korrekte und effektive Anwendung sicherzustellen.
Hygiene und Sicherheit
Die korrekte Anwendung von Desinfektionsmitteln ist entscheidend, um Keime effektiv abzutöten. Achten Sie darauf, sowohl Hände als auch Flächen vor und nach der Pflege gründlich zu reinigen. Einmalhandschuhe sollten vor der Verwendung auf Beschädigungen geprüft und nach Gebrauch entsorgt werden. Bettschutzeinlagen sind so zu platzieren, dass sie optimalen Schutz bieten, und Mundschutze müssen Mund und Nase vollständig bedecken, um die Übertragung von Krankheitserregern zu minimieren. Die korrekte Anwendung dieser Hilfsmittel trägt wesentlich zur Sicherheit und Hygiene bei der Pflege bei.
Anbieter und Vergleich
Bei der Auswahl eines Anbieters für Ihr kostenloses Pflegepaket haben Sie mehrere Optionen. Online-Anbieter sind eine bequeme Wahl, da sie eine breite Palette von Produkten anbieten und die Pflegebox direkt nach Hause liefern. Viele dieser Anbieter haben sich auf die Zusammenstellung von Pflegehilfsmitteln spezialisiert und bieten eine einfacheOnline-Bestellung und monatliche Lieferung an. Alternativ können Sie auch Apotheken und Sanitätshäuser in Ihrer Nähe in Betracht ziehen. Diese bieten oft eine persönliche Beratung und ermöglichen es Ihnen, die Produkte vor dem Kauf anzusehen. Es ist ratsam, die verschiedenen Anbieter zu vergleichen, um das beste Angebot und die passenden Produkte für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Achten Sie dabei auf die Qualität der Produkte, den Preis und den angebotenen Service.
Online-Anbieter
Viele Online-Anbieter bieten die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel bequem von zu Hause aus zu bestellen. Diese Anbieter haben in der Regel Verträge mit den Pflegekassen und übernehmen die Abwicklung des Antrags sowie die Abrechnung. Die bestellten Pflegehilfsmittel werden dann in einem monatlichen Rhythmus versandkostenfrei direkt nach Hause geliefert. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Zusammenstellung des Pflegepakets oft individuell angepasst werden kann, um den spezifischen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden.
Apotheken und Sanitätshäuser
Apotheken und Sanitätshäuser sind ebenfalls wichtige Anlaufstellen, wenn es um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch geht. Um herauszufinden, welche lokalen Anbieter diese Leistung anbieten, ist es ratsam, sich bei der eigenen Pflegekasse zu erkundigen. Wenn eine Apotheke oder ein Sanitätshaus einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat, kann die Abrechnung der Kosten direkt erfolgen. Privatversicherte bekommen die Kosten normalerweise im Nachhinein erstattet. Oftmals müssen die benötigten Pflegehilfsmittel jedoch monatlich vor Ort abgeholt werden.
Sie benötigen Pflegehilfsmittel
✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmittel versorgen zu lassen.
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Hat bestehende Verträge mit Anbieter von Leistungen. Dadurch ist Ihre optimale Versorgung gewährleistet.
✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl. Und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Und versorgt Sie mit den Pflegehilfsmitteln
Finanzierung
Die Kosten für das Pflegepaket werden von der Pflegekasse übernommen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird. Gemäß § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten, um die häusliche Pflege zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Abrechnung in der Regel direkt zwischen dem Anbieter des Pflegepakets und der Pflegekasse erfolgt, wodurch der administrative Aufwand für die Pflegebedürftigen und ihre Familien minimiert wird.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegekasse übernommen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt ist. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Diese Kostenübernahme erfolgt im Rahmen des § 40 SGB XI und soll die häusliche Pflege erleichtern und die notwendige Hygiene sicherstellen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das kostenlose Pflegepaket eine erhebliche Bedeutung für die häusliche Pflege hat. Es stellt eine unbürokratische finanzielle Entlastung dar und ermöglicht es pflegenden Angehörigen, die notwendigen Hygieneartikel und Schutzmaterialien für eine qualitativ hochwertige Pflege zu beschaffen. Durch die monatliche Bereitstellung dieser Hilfsmittel wird nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen gefördert, sondern auch die wichtige Arbeit der pflegenden Angehörigen gewürdigt und unterstützt.