Ratgeber · Pflegehilfsmittel
Pflegebox bei Pflegegrad 1: Kostenlose Hilfsmittel für den Pflegealltag
Auch mit Pflegegrad 1 steht Ihnen eine kostenlose Pflegebox im Wert von bis zu 42 Euro monatlich zu. Wir zeigen, was drin ist, wer sie bekommt und wie Sie sie in drei Schritten beantragen.

Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
- Spare Zeit mit dem Online Prozess.
- Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.

Pflegebox auf einen Blick
42 €/Monat
Gesetzlicher Anspruch auf Pflegeverbrauchshilfsmittel nach § 40 SGB XI — ab Pflegegrad 1, vollständig von der Pflegekasse übernommen.
131 €/Monat
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) — zusätzlich zur Pflegebox, für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Tagespflege.
504 €/Jahr
Gesamtwert der Pflegebox über zwölf Monate — Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutz, die Sie nicht selbst kaufen müssen.
Was ist eine Pflegebox?
Die Pflegebox ist ein monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch — zusammengestellt für die häusliche Pflege. Sie enthält Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die den Pflegealltag hygienisch und sicher machen.
Das Ziel: Keime fernhalten, pflegende Angehörige schützen und dafür sorgen, dass wichtige Verbrauchsmaterialien nie ausgehen — ohne dass eigene Kosten entstehen.
„Die Pflegebox ist oft der einfachste erste Schritt in die Welt der Pflegeleistungen — und wird trotzdem von vielen übersehen.“
Voraussetzungen: Steht mir die Pflegebox zu?
Die Bedingungen sind denkbar einfach. Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox haben Sie, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
Anerkannter Pflegegrad
Bereits ab Pflegegrad 1 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — auch ohne Pflegegeld.
Häusliche Pflege
Sie leben zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft — nicht in einem Pflegeheim mit vollstationärer Versorgung.
Pflege durch Dritte
Sie werden von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt.
Mehr braucht es nicht. Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab — Sie zahlen keinen Cent dazu.
Was ist in der Pflegebox?
Der genaue Inhalt variiert je nach Anbieter, umfasst aber typischerweise diese Verbrauchsmaterialien:
- Einmalhandschuhe — in verschiedenen Größen (Latex, Nitril oder Vinyl)
- Händedesinfektionsmittel — für die Hygiene vor und nach der Pflege
- Flächendesinfektionsmittel — für Oberflächen und Pflegeutensilien
- Mundschutz — zum Schutz bei engen Pflegesituationen
- Bettschutzeinlagen — saugende Einweg-Unterlagen
- Schutzschürzen — Einweg-Schürzen für die Körperpflege
Die meisten Anbieter ermöglichen eine individuelle Zusammenstellung — Sie passen die Box an Ihren tatsächlichen Bedarf an.

Gut zu wissen
Die Pflegebox kostet Sie nichts
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegeverbrauchshilfsmittel bis zu 42 Euro pro Monat (§ 40 SGB XI). Der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab. Dieses Budget kommt zusätzlich zu anderen Leistungen — neben dem Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und dem Zuschuss für den Hausnotruf.
Pflegegrad 1: Alle Leistungen im Überblick
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe — aber keineswegs leistungsfrei. Diese Leistungen stehen Ihnen zu:
| Leistung | Betrag | Zweck |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 €/Monat | Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Tagespflege |
| Pflegehilfsmittel (§ 40) | 42 €/Monat | Pflegebox mit Verbrauchsmaterial |
| Hausnotruf (§ 40) | 25,50 €/Monat | Sicherheit für Alleinlebende |
| Wohnraumanpassung (§ 40) | bis 4.180 € | Bad-Umbau, Treppenlift, Haltegriffe |
| Digitale Pflegeanwendungen (§ 40b) | 53 €/Monat | Apps und Programme zur Unterstützung im Pflegealltag |
Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt
Um keine falschen Erwartungen zu wecken: Folgende Leistungen stehen erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung:
- Pflegegeld — monatliche Geldleistung bei Pflege durch Angehörige (ab PG 2: 347 €)
- Pflegesachleistungen — Budget für professionelle ambulante Pflegedienste
- Kurzzeitpflege — vorübergehende stationäre Betreuung (1.854 €/Jahr)
- Verhinderungspflege — Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson (1.685 €/Jahr)
Tipp
Der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat kann teilweise für Leistungen genutzt werden, die eigentlich erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen sind — etwa für Tagespflege oder niedrigschwellige Betreuungsangebote. Nicht genutztes Budget kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Pflegebox beantragen: So geht’s in 3 Schritten
Der Weg zur kostenlosen Pflegebox ist überraschend unkompliziert:
Schritt 1 — Anbieter wählen
Vergleichen Sie Anbieter hinsichtlich Boxinhalt, Flexibilität und Kundenbewertungen. Achten Sie darauf, dass die Zusammenstellung individuell anpassbar ist.
Schritt 2 — Formular ausfüllen
Online oder telefonisch: Sie geben Ihre Daten und die der pflegebedürftigen Person an und willigen in die Antragstellung bei der Pflegekasse ein.
Schritt 3 — Lieferung erhalten
Sobald die Pflegekasse den Antrag genehmigt hat (der Anbieter kümmert sich um die Abwicklung), wird die Box monatlich frei Haus geliefert.
Darum lohnt sich die Pflegebox bei Pflegegrad 1
Auch wenn der Unterstützungsbedarf bei Pflegegrad 1 noch gering ist — die Pflegebox macht einen spürbaren Unterschied:
Hygiene gesichert
Zuverlässiger Infektionsschutz für Pflegende und Gepflegte — mit professionellem Verbrauchsmaterial.
504 € gespart
Bis zu 504 Euro pro Jahr an Verbrauchsmaterial, das Sie nicht selbst bezahlen müssen.
Bequem geliefert
Monatlich direkt an Ihre Haustür — kein Einkauf, keine Schlepperei, nichts vergessen.
Selbstständigkeit
Ihr Zuhause bleibt ein sicherer Pflegeort — die nötigen Materialien sind immer griffbereit.
„42 Euro im Monat klingt wenig — aber über ein Jahr sind das 504 Euro an Handschuhen, Desinfektion und Bettschutz, die wir sonst selbst hätten kaufen müssen.“
Claudia R., pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) seit zwei Jahren zu Hause
Worauf Sie bei der Anbieter-Wahl achten sollten
- Beratungspflicht: Seit Juli 2024 müssen Anbieter vor der Beantragung eine Beratung durch Fachkräfte anbieten — nutzen Sie das!
- Keine unaufgeforderte Kontaktaufnahme: Seriöse Anbieter kontaktieren Sie nicht von sich aus. Die Initiative sollte immer von Ihnen ausgehen.
- Individuelle Anpassung: Gute Anbieter lassen Sie die Box-Inhalte nach Ihrem Bedarf zusammenstellen — nicht umgekehrt.
- Transparenz: Prüfen Sie, ob der Anbieter offen über Abrechnungswege und Kassenzulassung informiert.
