Eine Pflegemittelbox ist eine speziell zusammengestellte Sammlung von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen erleichtern soll.
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Sie enthält Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben in der Regel Anspruch auf eine solche Box, wobei die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden können.
I. Grundlagen
Die Pflegemittelbox ist eine speziell zusammengestellte Sammlung von Produkten, die darauf abzielen, die häusliche Pflege zu vereinfachen und sicherer zu gestalten. Sie beinhaltet typischerweise Artikel wie Einmalhandschuhe zum Schutz vor Infektionen, Desinfektionsmittel zur Aufrechterhaltung der Hygiene, Bettschutzeinlagen zum Schutz der Matratze, Mundschutzmasken zum Schutz vor Krankheitserregern, sowie Schutzschürzen und Fingerlinge für diverse Pflegetätigkeiten. Diese Hilfsmittel sind essenziell, um den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern, indem sie eine saubere und hygienische Umgebung gewährleisten.
Definition und Anspruch
Um eine Pflegemittelbox zu erhalten, muss ein Anspruch bestehen. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) geregelt. Demnach haben alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen betreut werden, einen Anspruch auf die Versorgung mit kostenlosen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen und betragen bis zu 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025).
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Gesetzliche Basis
Die gesetzliche Grundlage für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln findet sich im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI). Demnach haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen Privatpersonen betreut werden, Anspruch auf eine monatliche Kostenübernahme von bis zu 42 Euro für bestimmte Pflegehilfsmittel. Zu diesen Hilfsmitteln zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Ziel dieser Regelung ist es, die häusliche Pflege zu unterstützen und die Hygienebedingungen zu verbessern.
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II. Inhalt
Die Pflegemittelbox enthält eine Vielzahl von Produkten, die speziell darauf ausgerichtet sind, die häusliche Pflege zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, medizinischer Mundschutz und saugende Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel dienen dazu, die Hygiene zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Ebenfalls enthalten sein können Schutzschürzen, Einmallätzchen und Fingerlinge, die zusätzlichen Schutz und Komfort bieten. Die genaue Zusammensetzung der Box kann je nach Anbieter und individuellem Bedarf variieren, wobei die Kosten in der Regel von der Pflegekasse übernommen werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt.
Hygiene & Schutz
Im Bereich Hygiene und Schutz enthält die Pflegemittelbox wichtige Produkte, die dazu beitragen, die Ausbreitung von Keimen zu minimieren und sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Pflegekraft zu schützen. Dazu gehören Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel und Einmalhandschuhe. Desinfektionsmittel gibt es sowohl als gebrauchsfertige, alkoholfreie Lösungen als auch als Tücher für die schnelle Anwendung. Einmalhandschuhe aus Vinyl, Nitril oder Latex schützen effektiv vor der Übertragung von Krankheiten und Infektionen und sind in verschiedenen Größen erhältlich. Ergänzend dazu sind medizinischer Mundschutz und FFP2-Masken enthalten, die das Risiko einer Tröpfcheninfektion reduzieren und vor Viren schützen. Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalgebrauch und wiederverwendbar, bieten zusätzlichen Schutz bei Inkontinenz, während Einmalschutzschürzen und Schutzservietten die Kleidung vor Verunreinigungen schützen. Fingerlinge bieten präzisen Schutz bei speziellen Pflegeaktivitäten.
Inkontinenzprodukte
Für Menschen mit Inkontinenz sind saugende Bettschutzeinlagen ein wesentlicher Bestandteil der Pflegemittelbox. Diese Einlagen nehmen Flüssigkeiten zuverlässig auf und schützen Matratzen und Möbel vor Verunreinigungen. Einmal-Bettschutzeinlagen bieten eine praktische und hygienische Lösung, während wiederverwendbare Varianten eine nachhaltigere Option darstellen. Ergänzend dazu können Schutzschürzen und -servietten die Kleidung vor Nässe und Flecken schützen, was besonders bei der Nahrungsaufnahme oder anderen pflegerischen Tätigkeiten von Vorteil ist. Diese Produkte tragen dazu bei, den Alltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen angenehmer und hygienischer zu gestalten.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel sind ein wichtiger Bestandteil einer jeden Pflegemittelbox, da sie eine Schlüsselrolle bei der Aufrechterhaltung der Hygiene spielen. Sie sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich, darunter flüssige Händedesinfektionsmittel, Händedesinfektionstücher und Flächendesinfektionsmittel. Händedesinfektionsmittel gibt es als gebrauchsfertige, alkoholfreie Lösungen oder als alkoholhaltige Gele, die zur hygienischen Händedesinfektion und Händewaschung dienen. Flächendesinfektionsmittel sind als gebrauchsfertige Sprüh- oder Wischlösungen erhältlich und eignen sich zur Desinfektion von Oberflächen in verschiedenen Bereichen. Die regelmäßige und korrekte Anwendung von Desinfektionsmitteln hilft, die Ausbreitung von Keimen und Infektionen zu verhindern und ein sauberes und sicheres Umfeld für den Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
III. Beantragung
Die Beantragung einer Pflegemittelbox gestaltet sich in der Regel unkompliziert. Grundvoraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) der zu pflegenden Person sowie die Durchführung der Pflege in häuslicher Umgebung. Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Zahlreiche Anbieter von Pflegemittelboxen unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei diesem Prozess, indem sie beispielsweise die komplette Antragsstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen. Nach Bewilligung des Antrags erfolgt die Lieferung der Box in regelmäßigen Abständen, meist monatlich, direkt nach Hause. Die Kostenübernahme für die Pflegemittel erfolgt gemäß § 40 SGB XI durch die Pflegekasse und ist auf einen Betrag von bis zu 42 Euro pro Monat begrenzt (Stand Januar 2025).
Voraussetzungen
Um eine Pflegemittelbox beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wichtige Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad von mindestens 1. Dieser Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine vergleichbare Institution festgestellt. Außerdem muss die Pflege in einem häuslichen Umfeld stattfinden, sei es zu Hause, in einer betreuten Wohnsituation oder durch pflegende Angehörige. Personen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, haben in der Regel keinen Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale. Abschließend ist ein formeller Antrag bei der Pflegekasse erforderlich, um die Pflegemittelbox regelmäßig beziehen zu können. Die Kosten werden im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale von der Pflegekasse übernommen.
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Antragstellung
Die Antragstellung für eine Pflegemittelbox ist unkompliziert. In der Regel füllen Sie ein Antragsformular online aus, unterschreiben es und reichen es ein. Viele Anbieter übernehmen dann die Formalitäten mit der Pflegekasse. Nach Bestätigung durch die Pflegekasse wird die Pflegebox direkt zu Ihnen nach Hause versandt. Einige Anbieter bieten auch an, die Pflegebox individuell zusammenzustellen. Wichtig ist, dass Sie oder Ihr Angehöriger einen Pflegegrad (1 bis 5) besitzen und zu Hause von mindestens einer Privatperson betreut werden. Die Kosten werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da Patienten mit einem eingestuften Pflegegrad einen grundsätzlichen Anspruch haben.
Kostenübernahme
Die Kosten für eine Pflegemittelbox werden üblicherweise von der Pflegekasse übernommen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Anspruchsberechtigte mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben laut § 40 SGB XI Anspruch auf eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Pauschale beläuft sich auf bis zu 40 Euro und deckt die Kosten für Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen ab. Um die Kostenerstattung zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegekasse notwendig. Viele Anbieter von Pflegemittelboxen unterstützen bei der Antragsstellung und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse, wodurch für den Pflegebedürftigen oder dessen Angehörige kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
IV. Vorteile
Die Nutzung einer Pflegemittelbox bietet zahlreiche Vorteile. Sie ermöglicht eine bequeme Lieferung der benötigten Produkte direkt nach Hause, was Zeit und Aufwand spart. Zudem kann die Zusammenstellung der Box bedarfsorientiert erfolgen, um den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Dies trägt dazu bei, den Alltag für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige gleichermaßen zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern.
Bequeme Lieferung
Die bequeme Lieferung der Pflegemittelbox direkt nach Hause ist ein wesentlicher Vorteil für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Viele Anbieter übernehmen den Versand, sodass man sich keine Sorgen um den Transport der benötigten Hilfsmittel machen muss. Die regelmäßige Zusendung stellt sicher, dass stets ausreichend Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen vorhanden sind, ohne dass regelmäßig Einkäufe erledigt werden müssen. Dieser Service spart Zeit und Mühe, was besonders im anspruchsvollen Pflegealltag eine große Entlastung darstellt. Außerdem kann die Lieferung an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden, um sicherzustellen, dass die richtigen Produkte in der benötigten Menge vorhanden sind.
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Zeitersparnis
Die Nutzung einer Pflegemittelbox spart Zeit, da die benötigten Produkte regelmäßig und direkt nach Hause geliefert werden. Dies entlastet pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, da der Aufwand für den Einkauf und die Beschaffung der Hilfsmittel entfällt. Stattdessen kann die gewonnene Zeit für die eigentliche Pflege und Betreuung genutzt werden, was die Lebensqualität aller Beteiligten verbessert. Zudem übernehmen viele Anbieter die Kommunikation mit der Pflegekasse, was zusätzlich Zeit und Aufwand spart.
Bedarfsorientiert
Die Zusammenstellung der Pflegemittelbox kann bedarfsorientiert erfolgen, um den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Anbieter ermöglichen oft eine flexible Anpassung der Inhalte, sodass die am meisten benötigten Artikel in ausreichender Menge vorhanden sind. Dies kann beispielsweise die Anzahl der Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen betreffen. Durch diese bedarfsgerechte Anpassung wird sichergestellt, dass die Pflege optimal unterstützt wird und keine unnötigen Produkte geliefert werden.
V. Anbieter
Bei der Auswahl eines Anbieters für Ihre Pflegemittelbox sollten Sie einige Kriterien berücksichtigen. Dazu gehören die Qualität der Produkte, die angebotenen Serviceleistungen und die Flexibilität des Anbieters. Achten Sie darauf, dass der Anbieter eine breite Palette an Produkten führt, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ein guter Kundenservice, der Ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite steht, ist ebenfalls von großer Bedeutung. Zudem sollte der Anbieter in der Lage sein, die Pflegemittelbox flexibel an Ihre Bedürfnisse anzupassen und Ihnen einen monatlichen Lieferservice anbieten.
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Unterstützt Sie bei der Auswahl. Und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Und versorgt Sie mit den Pflegehilfsmitteln
Auswahlkriterien
Bei der Auswahl eines Anbieters für die Pflegemittelbox sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Versorgung optimal und bedarfsgerecht erfolgt. Ein wichtiger Aspekt ist die Produktqualität. Es ist ratsam, auf Anbieter zu setzen, die hochwertige Markenprodukte anbieten, um die Sicherheit und Wirksamkeit der Pflegehilfsmittel zu gewährleisten. Auch die Flexibilität des Anbieters spielt eine Rolle. Idealerweise kann die Zusammenstellung der Pflegemittelbox monatlich an den individuellen Bedarf angepasst werden. Ein guter Kundenservice, der bei Fragen und Problemen schnell und unkompliziert erreichbar ist, ist ebenfalls ein wichtiges Entscheidungskriterium. Nicht zuletzt sollte auch auf die Transparenz der Kosten geachtet werden. Seriöse Anbieter informieren klar und verständlich über die Abrechnung mit der Pflegekasse und eventuelle Zuzahlungen.
Serviceleistungen
Die Auswahl des richtigen Anbieters für eine Pflegemittelbox ist entscheidend, um eine zuverlässige und bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Achten Sie auf Serviceleistungen wie eine einfache Antragsstellung, eine flexible Anpassung der Boxinhalte und eine zuverlässige Lieferung. Einige Anbieter übernehmen sogar die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse, um Ihnen den Alltag zu erleichtern. Vergleichen Sie die Angebote und wählen Sie einen Anbieter, der Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und Ihnen eine hohe Servicequalität bietet.
VI. Rechtliches & FAQ
Im Folgenden beantworten wir häufige Fragen (FAQ) rund um das Thema Pflegemittelbox, um Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Aspekte zu geben. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Versorgung von Pflegebedürftigen besser zu verstehen und informierte Entscheidungen treffen zu können.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Basis für die Pflegemittelbox bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) XI, insbesondere § 40 Abs. 2 SGB XI. Dieser Paragraph räumt Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ein. Die Pflegekasse übernimmt demnach die Kosten für diese Hilfsmittel, die der häuslichen Pflege dienen, bis zu einem monatlichen Betrag von 40 Euro (Stand 2024). Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Ziel dieser Regelung ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und die häusliche Pflege zu unterstützen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Pflegemittelbox betreffen oft den genauen Inhalt, den Anspruchsberechtigtenkreis und den Ablauf der Beantragung. Viele Interessierte fragen sich: „Welche Produkte sind in einer Pflegemittelbox enthalten?“, „Wer hat Anspruch auf eine solche Box?“ und „Wie funktioniert die Antragstellung bei der Pflegekasse?“. Auch die Kostenübernahme und die Möglichkeit einer individuellen Anpassung der Box sind wichtige Themen. Es ist ratsam, sich direkt an Anbieter zu wenden, um detaillierte Antworten auf diese Fragen zu erhalten und den Prozess der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln zu vereinfachen.
VII. Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pflegemittelbox eine wertvolle und praktische Unterstützung für die häusliche Pflege darstellt. Sie bietet eine bequeme Möglichkeit, regelmäßig benötigte Pflegehilfsmittel zu beziehen, ohne sich um den Einkauf kümmern zu müssen. Durch die Kostenübernahme der Pflegekasse entstehen keine finanziellen Belastungen, und die individuelle Anpassbarkeit der Box ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung. Die Nutzung einer Pflegemittelbox trägt somit maßgeblich zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Verbesserung der Lebensqualität Pflegebedürftiger bei.