Pflegebox DAK
Die DAK-Gesundheit Pflegekasse deckt die Ausgaben für notwendige und anerkannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Maximalbetrag von 42 Euro im Monat. Es muss Pflegebedürftigkeit bestehen und es muss sich um Produkte handeln, die für die private Pflege zu Hause notwendig sind. Die vom Pflegedienst benötigten Produkte sind bereits in der Pflegevergütung enthalten. Den Pflegebox Anbieter können Sie frei auswählen.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf notwendige, anerkannte Pflegehilfsmittel.
Darauf haben Sie Anspruch
Die folgenden Produkte sind anerkannt und werden übernommen:
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Desinfektionsmittel
Alltagsprodukte wie Wunddesinfektionsmittel, Pflaster, Körperpflegemittel, Hygieneartikel und Reinigungsmittel sind hiervon nicht umfasst.
Pflegehilsfmittel Vertragspartner garantieren:
- Abklärung des individuellen Bedarfs
- schnelle Lieferung
- ausgezeichnete Beschaffenheit der Pflegehilfsmittel
- Einweisung aller beteiligten Personen in den Gebrauch
Ihr Vorteil: Die notwendigen Produkte werden direkt nach Hause geliefert und der Vertragspartner rechnet unkompliziert mit der DAK ab.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Bitte beantragen Sie Pflegehilfsmittel über unsere Pflegehilfsmittel Vergleich Seite. Sie unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Vertragslieferanten, den Sie direkt per Webseite, per Telefon oder E-Mail erreichen können. Ihr ausgewählter Vertragslieferant besitzt die erforderlichen Antragsformulare, organisiert die Versorgung mit Ihnen und bespricht die Antragstellung sowie die Kostenübernahme direkt mit der DAK. Es ist nicht mehr notwendig, einen separaten Antrag auf Pflegehilfsmittel an die DAK zu stellen.
Beantragen, um jeden Monat Pflegehilfsmittel zu erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
- Spare Zeit mit dem Online Prozess.
- Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.
Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hilfsmittel. Sie tragen dazu bei, Behinderungen oder Krankheiten auszugleichen.
Die Pflegekasse übernimmt Pflegehilfsmittel. Sie machen den Alltag für pflegebedürftige Menschen und deren Betreuer einfacher und tragen zu einer Minderung von Beschwerden bei.
Es existieren auch die sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmittel. Dabei handelt es sich um Hilfsmittel sowie Pflegehilfsmittel. Sie tragen dazu bei, Leiden zu mildern und die Routine der Pflege zu vereinfachen. Die Kosten für doppelfunktionale Hilfsmittel werden von der Krankenkasse oder der Pflegekasse übernommen. Hierzu gehören etwa Pflegebetten oder Rollstühle. Wenn Sie krank, aber nicht pflegebedürftig sind, erhalten Sie zum Beispiel eine Verordnung für ein Hilfsmittel von der Krankenkasse.
Weiter Informationen finden Sie auf der Webseite der DAK: https://www.dak.de/dak/leistungen/hilfsmittel/pflegehilfsmittel-zum-verbrauch-bestimmt_11858