Ratgeber · Pflegebox

Pflegebox ändern: Inhalt anpassen & Anbieter wechseln

Deine Pflegebox passt nicht mehr? Kein Problem — du kannst jederzeit einzelne Produkte austauschen oder den Anbieter komplett wechseln. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie es geht.

Alte und neue Pflegebox nebeneinander — der Wechsel ist unkompliziert

Pflegebox ändern auf einen Blick

42 €/Monat

Maximale Kostenübernahme durch die Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI — für Pflegegrad 1 bis 5.

Jederzeit

Inhalt und Zusammenstellung lassen sich monatlich anpassen — ohne Mehrkosten oder Aufpreis.

Kein Risiko

Auch der Anbieterwechsel ist unkompliziert — Verträge sind in der Regel monatlich kündbar.


Warum du deine Pflegebox ändern solltest

Die Pflegebox wird einmal beantragt — und dann monatlich geliefert. Doch Pflegesituationen verändern sich. Was am Anfang passt, ist nach ein paar Monaten vielleicht nicht mehr optimal. Die gute Nachricht: Du hast jederzeit das Recht, Inhalt und Anbieter anzupassen.

Veränderter Bedarf

Manche Hilfsmittel werden mehr gebraucht, andere weniger — z. B. mehr Bettschutzeinlagen oder weniger Mundschutz.

Neue Präferenzen

Du möchtest andere Produkte testen — z. B. Nitril- statt Vinylhandschuhe oder ein anderes Desinfektionsmittel.

Unzufrieden mit dem Anbieter

Produktqualität, Liefertreue oder Kundenservice stimmen nicht? Ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich.


Pflegebox-Inhalt anpassen — in 3 Schritten

Die Zusammenstellung deiner Pflegebox lässt sich unkompliziert ändern. Die meisten Anbieter ermöglichen Anpassungen online, telefonisch oder per E-Mail.

1. Anbieter kontaktieren

Melde dich bei deinem aktuellen Anbieter — per Hotline, E-Mail oder im Online-Kundenportal. Die Kontaktdaten findest du auf der Website des Anbieters oder in den Unterlagen zu deiner Pflegebox.

2. Neue Zusammenstellung wählen

Erkläre, welche Artikel du mehr oder weniger brauchst — oder welche neuen Produkte du ausprobieren möchtest. Die meisten Anbieter haben eine übersichtliche Produktliste, aus der du frei wählen kannst.

3. Änderung bestätigen lassen

Lass dir die neue Zusammenstellung schriftlich bestätigen und kläre, ab wann die geänderte Box geliefert wird. In der Regel gelten die Änderungen ab der nächsten Monatslieferung.

Angehörige sortiert Pflegehilfsmittel am Küchentisch

Gut zu wissen: Fristen beachten

Die meisten Anbieter haben eine monatliche Änderungsfrist — oft bis zum 15. des Vormonats. Wenn du rechtzeitig Bescheid gibst, erhältst du die neue Zusammenstellung bereits mit der nächsten Lieferung.


Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten

  • Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
  • Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
  • Spare Zeit mit dem Online Prozess.
  • Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.
Sanus tablet

Pflegebox-Anbieter wechseln — so funktioniert es

Manchmal reicht eine Anpassung der Inhalte nicht aus — du möchtest den Anbieter komplett wechseln. Das ist dein gutes Recht und in der Praxis unkompliziert. Dein Anspruch auf bis zu 42 € monatlich gemäß § 40 SGB XI bleibt dabei vollständig bestehen.

SchrittWas zu tun ist
1. Alten Vertrag kündigenInformiere deinen aktuellen Anbieter schriftlich. Pflegebox-Verträge sind in der Regel monatlich kündbar — prüfe aber sicherheitshalber deine Vertragsunterlagen.
2. Neuen Anbieter auswählenVergleiche Produktauswahl, Liefertreue, Kundenservice und Bewertungen. Achte auf die Möglichkeit zur individuellen Zusammenstellung.
3. Neue Box beantragenFülle den Antrag beim neuen Anbieter aus — oft direkt online möglich. Der neue Anbieter übernimmt die Kommunikation mit deiner Pflegekasse.
Drei Schritte zum Anbieterwechsel — dein Anspruch auf 42 € monatlich bleibt bestehen.
Tochter und Seniorin beantragen gemeinsam eine neue Pflegebox am Laptop

Tipp

Keine Versorgungslücke riskieren

Stimme Kündigung beim alten und Beantragung beim neuen Anbieter zeitlich gut ab. Idealerweise beantragst du die neue Box, bevor die Kündigung greift — so entsteht kein Monat ohne Lieferung.

„Dein Anspruch auf Pflegehilfsmittel gemäß § 40 SGB XI bleibt beim Wechsel bestehen — du verlierst weder Budget noch Leistung.“


Welche Produkte stehen zur Auswahl?

Die Pflegebox enthält Verbrauchshilfsmittel für die häusliche Pflege. Du kannst Menge und Art der Produkte innerhalb des monatlichen Budgets von 42 € frei kombinieren:

Einmalhandschuhe

Vinyl, Nitril oder Latex — in verschiedenen Größen. Schützen bei der Körperpflege und beim Verbandswechsel.

Desinfektionsmittel

Für Hände und Flächen — als Flüssigkeit, Gel oder praktische Tücher für unterwegs.

Bettschutzeinlagen

Saugende Einlagen für das Pflegebett — als Einwegvariante oder waschbar. Schützen Matratze und Bettwäsche.

Mundschutz & Schutzschürzen

Medizinischer Mundschutz, FFP2-Masken und Schutzschürzen — für zusätzlichen Infektionsschutz bei der Pflege.


Worauf du beim neuen Anbieter achten solltest

Nicht jeder Pflegebox-Anbieter ist gleich. Achte bei der Auswahl auf diese Punkte:

  • Produktauswahl: Bietet der Anbieter genügend Varianten (Handschuhgrößen, Materialien, Desinfektionsmittel-Typen)?
  • Flexibilität: Kannst du die Box monatlich anpassen oder bist du an eine feste Zusammenstellung gebunden?
  • Abwicklung: Übernimmt der Anbieter die Kommunikation mit der Pflegekasse vollständig?
  • Lieferung: Kommt die Box zuverlässig und versandkostenfrei nach Hause?
  • Kundenservice: Ist der Support gut erreichbar — per Telefon, E-Mail oder Online-Portal?
Geöffnete Pflegebox mit Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen auf einem Tisch

Gesetzliche Grundlage: § 40 SGB XI

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist im § 40 SGB XI geregelt. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden, erhalten monatlich Verbrauchshilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse — unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.

Wichtig: Betrag seit 2025 gestiegen

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die monatliche Pauschale 42 Euro (zuvor 40 Euro). Die Erhöhung erfolgte im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) und gilt auch 2026.


Häufige Fragen zum Ändern der Pflegebox