Pflegebox KNAPPSCHAFT
Pflegehilfsmittel tragen dazu bei, dass die Versicherten eine selbstständigere Lebensweise und die Pflege erleichtert werden. Monatlich zahlt die KNAPPSCHAFT bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch gedacht sind, wenn Pflegebedürftigkeit besteht und es muss sich um Produkte handeln, die für die private Pflege zu Hause notwendig sind.
Hierzu zählen etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Technische Pflegehilfsmittel umfassen Vorrichtungen wie Pflegebetten. Wir stellen Ihnen diese vorübergehend zur Verfügung. Auch die Anpassung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung übernehmen wir.
Als Versicherter können Sie frei wählen, welchen Pflegehilfsmittel Anbieter Sie nutzen möchten.
Sie benötigen ein Pflegehilfsmittel
✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage. Und ich kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmittel versorgen zu lassen.
✔ Die KNAPPSCHAFT
Hat bestehende Verträge mit Anbieter von Leistungen. Dadurch ist Ihre optimale Versorgung gewährleistet.
✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl. Und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Und Versorgt Sie mit den Pflegehilfsmitteln
Die KNAPPSCHAFT Krankenversicherung zählt zu den mittelgroßen Krankenkassen und hat über 1,4 Millionen Versicherte. Um circa 180 000 pflegebedürftige Personen kümmert sich die zuständige Pflegeversicherung. Die KNAPPSCHAFT ist ein vertrauenswürdiger Partner für ihre Mitglieder und bietet ihnen einen hervorragenden Service. Dabei stehen die Menschen selbst im Mittelpunkt. Auf diese Weise können auch im Alter pflegebedürftige Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen (Stand 2025).
Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel
Die Knappschaft bietet Ihnen ein monatliches Budget von 42 Euro für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Sie können beispielsweise Mundschutzmasken, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel oder saugfähige Bettschutzeinlagen erwerben. Übrigens ist Ihr Budget immer dasselbe, unabhängig davon, ob Sie einen leichten oder schweren Pflegegrad haben.
Vorrausetzungen
- Die Pflege wird von Verwandten, Freunden oder ambulanten Pflegediensten übernommen.
- Die Betreuung erfolgt im häuslichen Umfeld des pflegebedürftigen Menschen oder in einer Wohngemeinschaft.
- Ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme wurde der Pflegekasse vorgelegt. Darüber hinaus kann der pflegebedürftige Mensch Belege über die Art und Menge der erforderlichen Pflegehilfsmittel vorlegen.
Wie erhalten Sie Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch gedacht sind, bekommen Sie von zugelassenen Vertragspartnern wie Pflegebox-Anbietern, Apotheken und Sanitätshäusern. Sie können auch selbst in Drogeriemärkten einkaufen und die Quittungen bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung einreichen.
Die KNAPPSCHAFT gibt gerne die Kontaktdaten von Vertragspartnern in Ihrer Nähe weiter. Diese Dienstleister bieten Antragsformulare an und rechnen, wenn gewünscht, die Kosten nach der Genehmigung direkt mit der KNAPPSCHAFT Pflegekasse ab.
Sie legen selbst fest, wer Sie mit den für Ihre Pflege notwendigen Produkten beliefert, indem Sie den Anbieter Ihrer Wahl kontaktieren und einen entsprechenden Vertrag abschließen.
Beantragen, um jeden Monat Pflegehilfsmittel zu erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
- Spare Zeit mit dem Online Prozess.
- Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.
Wer sind die Vertragspartner der KNAPPSCHAFT?
Die KNAPPSCHAFT hat nicht mit allen Leistungserbringern Verträge. Die Partner, wie zum Beispiel Pflegebox Anbieter, Sanitätshäuser oder Apotheken, müssen bestimmte Vorgaben einhalten. Aus diesem Grund erfolgt ihre Prüfung regelmäßig durch sogenannte Präqualifizierungsstellen. Danach bekommen wir für den entsprechenden Leistungserbringer ein Zertifikat. Dieses bestätigt unsere Eignung. Hilfsmittel werden so hergestellt, dass sie funktional und zweckdienlich sind. Sie werden an Sie weitergegeben und bei Bedarf angepasst.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der KNAPPSCHAFT: https://www.knappschaft.de/pflege/haeusliche-pflege-leistungen/pflegehilfsmittel/pflegehilfsmittel.html