Pflegebox KNAPPSCHAFT
Pflegehilfsmittel tragen dazu bei, dass die Versicherten eine selbstständigere Lebensweise und die Pflege erleichtert werden. Monatlich zahlt die KNAPPSCHAFT bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch gedacht sind, wenn Pflegebedürftigkeit besteht und es muss sich um Produkte handeln, die für die private Pflege zu Hause notwendig sind.
Hierzu zählen etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Technische Pflegehilfsmittel umfassen Vorrichtungen wie Pflegebetten. Wir stellen Ihnen diese vorübergehend zur Verfügung. Auch die Anpassung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung übernehmen wir.
Als Versicherter können Sie frei wählen, welchen Pflegehilfsmittel Anbieter Sie nutzen möchten.

Sie benötigen ein Pflegehilfsmittel
✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage. Und ich kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmittel versorgen zu lassen.
✔ Die KNAPPSCHAFT
Hat bestehende Verträge mit Anbieter von Leistungen. Dadurch ist Ihre optimale Versorgung gewährleistet.
✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl. Und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Und Versorgt Sie mit den Pflegehilfsmitteln
Die KNAPPSCHAFT Krankenversicherung zählt zu den mittelgroßen Krankenkassen und hat über 1,4 Millionen Versicherte. Um circa 180 000 pflegebedürftige Personen kümmert sich die zuständige Pflegeversicherung. Die KNAPPSCHAFT ist ein vertrauenswürdiger Partner für ihre Mitglieder und bietet ihnen einen hervorragenden Service. Dabei stehen die Menschen selbst im Mittelpunkt. Auf diese Weise können auch im Alter pflegebedürftige Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen (Stand 2025).
Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel
Die Knappschaft bietet Ihnen ein monatliches Budget von 42 Euro für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Sie können beispielsweise Mundschutzmasken, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel oder saugfähige Bettschutzeinlagen erwerben. Übrigens ist Ihr Budget immer dasselbe, unabhängig davon, ob Sie einen leichten oder schweren Pflegegrad haben.
Vorrausetzungen
- Die Pflege wird von Verwandten, Freunden oder ambulanten Pflegediensten übernommen.
- Die Betreuung erfolgt im häuslichen Umfeld des pflegebedürftigen Menschen oder in einer Wohngemeinschaft.
- Ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme wurde der Pflegekasse vorgelegt. Darüber hinaus kann der pflegebedürftige Mensch Belege über die Art und Menge der erforderlichen Pflegehilfsmittel vorlegen.
Wie erhalten Sie Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch gedacht sind, bekommen Sie von zugelassenen Vertragspartnern wie Pflegebox-Anbietern, Apotheken und Sanitätshäusern. Sie können auch selbst in Drogeriemärkten einkaufen und die Quittungen bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung einreichen.
Die KNAPPSCHAFT gibt gerne die Kontaktdaten von Vertragspartnern in Ihrer Nähe weiter. Diese Dienstleister bieten Antragsformulare an und rechnen, wenn gewünscht, die Kosten nach der Genehmigung direkt mit der KNAPPSCHAFT Pflegekasse ab.
Sie legen selbst fest, wer Sie mit den für Ihre Pflege notwendigen Produkten beliefert, indem Sie den Anbieter Ihrer Wahl kontaktieren und einen entsprechenden Vertrag abschließen.
Beantragen, um jeden Monat Pflegehilfsmittel zu erhalten
- Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
- Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
- Spare Zeit mit dem Online Prozess.
- Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.

Wer sind die Vertragspartner der KNAPPSCHAFT?
Die KNAPPSCHAFT hat nicht mit allen Leistungserbringern Verträge. Die Partner, wie zum Beispiel Pflegebox Anbieter, Sanitätshäuser oder Apotheken, müssen bestimmte Vorgaben einhalten. Aus diesem Grund erfolgt ihre Prüfung regelmäßig durch sogenannte Präqualifizierungsstellen. Danach bekommen wir für den entsprechenden Leistungserbringer ein Zertifikat. Dieses bestätigt unsere Eignung. Hilfsmittel werden so hergestellt, dass sie funktional und zweckdienlich sind. Sie werden an Sie weitergegeben und bei Bedarf angepasst.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der KNAPPSCHAFT: https://www.knappschaft.de/pflege/haeusliche-pflege-leistungen/pflegehilfsmittel/pflegehilfsmittel.html
Pflegebox KNAPPSCHAFT: Ihr umfassender Ratgeber für 2024
Für Versicherte der KNAPPSCHAFT, die häusliche Pflege benötigen, ist die Pflegebox eine wertvolle Unterstützung. Sie liefert monatlich wichtige Verbrauchsprodukte direkt nach Hause und erleichtert so den Pflegealltag für Betroffene und ihre Angehörigen. Doch was genau beinhaltet die Pflegebox KNAPPSCHAFT, wer hat Anspruch und wie beantragen Sie diese wichtige Leistung? In diesem umfassenden Ratgeber für 2024 beantworten wir all Ihre Fragen und geben hilfreiche Tipps.
Wichtig: Dieser Artikel bietet einen ersten Überblick. Für verbindliche und aktuelle Informationen, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind, empfehlen wir Ihnen, direkt mit der KNAPPSCHAFT Kontakt aufzunehmen oder sich an einen zugelassenen Anbieter für Pflegehilfsmittel zu wenden, der mit der KNAPPSCHAFT zusammenarbeitet. Die Kontaktdaten der KNAPPSCHAFT finden Sie am Ende dieses Artikels.
Was genau ist die KNAPPSCHAFT Pflegebox?
Die KNAPPSCHAFT, eine der großen deutschen Kranken- und Pflegeversicherungen, unterstützt ihre Versicherten mit Pflegebedarf durch die kostenlose Bereitstellung einer Pflegebox. Diese Box enthält essentielle verbrauchsfähige Pflegehilfsmittel, die für eine hygienische und sichere Pflege zu Hause unerlässlich sind. Ziel der KNAPPSCHAFT Pflegebox ist es, die Pflegebedürftigen bestmöglich zu versorgen und die pflegenden Angehörigen oder ambulanten Pflegedienste bei ihrer täglichen Arbeit zu entlasten.
- Regelmäßige Lieferung: Die Box wird in der Regel monatlich direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.
- Individuelle Anpassung: Der Inhalt kann in Absprache mit der KNAPPSCHAFT oder dem Anbieter an die spezifischen Bedürfnisse angepasst werden.
- Kostenfreie Bereitstellung: Bei Vorliegen der Voraussetzungen übernimmt die KNAPPSCHAFT die Kosten im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Wer hat Anspruch auf die Pflegebox der KNAPPSCHAFT? Anspruchsvoraussetzungen
Um die Pflegebox der KNAPPSCHAFT in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Anerkannter Pflegegrad: Die pflegebedürftige Person muss einen anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) besitzen.
- Versicherung bei der KNAPPSCHAFT: Die pflegebedürftige Person muss Mitglied bei der KNAPPSCHAFT-Pflegeversicherung sein.
- Häusliche Pflege: Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden (entweder durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder einen ambulanten Pflegedienst).
- Antragstellung: Es muss ein formeller Antrag bei der KNAPPSCHAFT oder über einen zugelassenen Anbieter gestellt werden.
Die Pflegeberatung der KNAPPSCHAFT kann Ihnen im Detail Auskunft über die individuellen Voraussetzungen geben und prüfen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht.
Was befindet sich in der KNAPPSCHAFT Pflegebox? Inhalt im Detail
Der genaue Inhalt der Pflegebox der KNAPPSCHAFT kann je nach individuellem Bedarf und in Absprache mit dem Anbieter variieren. Typischerweise enthält die Box eine Auswahl der folgenden verbrauchsfähigen Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat:
- Schutz für Pflegende: Einmalhandschuhe (Vinyl, Nitril), Mundschutz, Einmalschürzen/Kittel.
- Desinfektion: Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel.
- Bettschutz: Saugfähige Bettschutzeinlagen (zum Einmalgebrauch oder waschbar).
- Hinweis: Andere Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie saugende Inkontinenzprodukte oder Händedesinfektionsmittel für den Pflegedienst fallen ebenfalls unter § 40 Abs. 2 SGB XI, werden aber in der Regel separat abgerechnet oder als Teil der Pflegebox bereitgestellt. Die genaue Zusammenstellung besprechen Sie am besten direkt.
Sie haben oft die Möglichkeit, aus verschiedenen Box-Zusammenstellungen zu wählen oder den Inhalt individuell anzupassen, um sicherzustellen, dass Sie genau die Produkte erhalten, die Sie wirklich benötigen.
Pflegebox KNAPPSCHAFT beantragen: So gehen Sie vor
Die Beantragung Ihrer Pflegebox bei der KNAPPSCHAFT ist einfacher als Sie vielleicht denken. Es gibt grundsätzlich zwei Wege:
1. Direkter Kontakt zur KNAPPSCHAFT
- Kontaktaufnahme: Wenden Sie sich an die Pflegeberatung der KNAPPSCHAFT. Die Kontaktdaten finden Sie auf der offiziellen Webseite.
- Antragsformular: Fordern Sie das entsprechende Formular für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch an.
- Ausfüllen & Einreichen: Füllen Sie das Formular sorgfältig aus, fügen Sie eine Kopie Ihres Pflegegradbescheids bei und senden Sie alles an die KNAPPSCHAFT zurück.
- Genehmigung: Nach Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung.
- Organisation der Lieferung: Die KNAPPSCHAFT informiert Sie über die weiteren Schritte zur Organisation der regelmäßigen Lieferung, eventuell über einen ihrer Vertragspartner.
2. Beantragung über einen spezialisierten Anbieter
Eine besonders einfache und häufig genutzte Möglichkeit ist die Beantragung über einen spezialisierten und von der KNAPPSCHAFT zugelassenen Anbieter für Pflegehilfsmittel. Diese Anbieter kümmern sich in der Regel um die gesamte Kommunikation mit der KNAPPSCHAFT, übernehmen die Einreichung des Antrags für Sie und organisieren die regelmäßige Lieferung der Box direkt zu Ihnen nach Hause. Sie helfen Ihnen auch bei der Auswahl des passenden Inhalts und sind Ihr direkter Ansprechpartner bei Fragen oder Änderungswünschen. Achten Sie bei der Wahl eines Anbieters auf dessen Erfahrung, die Qualität der Produkte und einen zuverlässigen Kundenservice.
Tipp: Die Beantragung über einen Anbieter erspart Ihnen oft bürokratischen Aufwand und gewährleistet eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung. Viele Anbieter haben Online-Formulare, die den Prozess zusätzlich vereinfachen.
Tipps und Hinweise für die optimale Nutzung Ihrer Pflegebox
Hier sind einige zusätzliche Tipps und Hinweise, die Ihnen bei der Nutzung der Pflegebox helfen können:
- Nutzen Sie die Pflegeberatung: Die Pflegeberater der KNAPPSCHAFT oder die Mitarbeiter Ihres Anbieters sind wichtige Ansprechpartner bei allen Fragen.
- Inhalt anpassen: Scheuen Sie sich nicht, den Inhalt der Box bei Bedarf anzupassen. Ihr Bedarf kann sich im Laufe der Zeit ändern.
- Bestände prüfen: Behalten Sie Ihren Vorrat im Auge, um Engpässe zu vermeiden. Die monatliche Lieferung sollte in der Regel ausreichen, kann aber bei Bedarf angepasst werden.
- Qualität beachten: Achten Sie auf die Qualität der Produkte in der Box – sie tragen maßgeblich zum Komfort und zur Hygiene bei.
- Alternativen kennen: Informieren Sie sich auch über weitere Pflegeleistungen der KNAPPSCHAFT, wie z.B. Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder finanzielle Zuschüsse für Wohnraumanpassung.
Die Pflegebox KNAPPSCHAFT ist eine essenzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Nutzen Sie diese Leistung, um den Pflegealltag sicherer, hygienischer und einfacher zu gestalten. Bei Fragen oder Unklarheiten zur Pflegebox zögern Sie nicht, die Pflegeberatung der KNAPPSCHAFT oder Ihren gewählten Anbieter zu kontaktieren.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Pflegebox der KNAPPSCHAFT
Werden die Kosten für die Pflegebox von der KNAPPSCHAFT übernommen?
Ja, die KNAPPSCHAFT übernimmt die Kosten für die in der Pflegebox enthaltenen verbrauchsfähigen Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.
Wie oft erfolgt die Lieferung der Pflegebox?
Die Lieferung der Pflegebox erfolgt in der Regel monatlich. Die genauen Liefertermine werden mit dem Anbieter oder der KNAPPSCHAFT abgestimmt.
Kann der Inhalt der Pflegebox verändert oder angepasst werden?
Ja, bei den meisten Anbietern, die mit der KNAPPSCHAFT zusammenarbeiten, können Sie den Inhalt der Pflegebox flexibel an Ihre aktuellen Bedürfnisse anpassen. Sprechen Sie dazu direkt mit Ihrem Anbieter.
Was muss ich tun, wenn ich die Pflegebox nicht mehr benötige?
Informieren Sie in diesem Fall umgehend die KNAPPSCHAFT oder Ihren Pflegebox-Anbieter, um die Lieferungen zu stoppen.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Beratung durch die KNAPPSCHAFT oder eine qualifizierte Pflegekraft. Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte immer direkt an die KNAPPSCHAFT oder einen von ihr zugelassenen Anbieter für Pflegehilfsmittel.