Pflegebox AOK

Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe sind dazu gedacht, von Pflegekräften verwendet zu werden, um ihre Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Personen, die auf Pflege angewiesen sind und entweder in ihrer eigenen Wohnung leben oder in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht sind, haben die Möglichkeit, regelmäßig Pflegehilfsmitteln für den persönlichen Bedarf zu erhalten. Die Kosten werden von der Pflegekasse der AOK übernommen. Den Pflegebox Anbieter können Sie selbst auswählen.

Screenshot AOK Website Pflegehilfsmittel
Screenshot AOK Website

Pflegehilfsmittel: Für wen und was zahlt die AOK-Pflegekasse?

Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn Sie

  • mindestens Pflegegrad 1 haben,
  • zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und
  • von Angehörigen oder Freunden betreut werden.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel werden verwendet, um den täglichen Lebensablauf von Personen, die auf Pflege angewiesen sind, sowie ihren Familienangehörigen in der häuslichen Umgebung zu erleichtern. Gemeint sind damit Hilfsmittel oder andere Objekte, die ihnen dabei behilflich sind, ein Leben in größtmöglicher Selbstbestimmung zu führen.

Es gibt eine Unterscheidung zu treffen zwischen Pflegehilfsmitteln, die für den einmaligen Verbrauch gedacht sind und dazu dienen, die Pflegepersonen zu schützen, und technischen Pflegehilfsmitteln, die im Alltag unterstützend wirken sollen.

Technische Pflegehilfsmittel

Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Geräte und Utensilien, die dazu dienen, die tägliche Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Personen zu erleichtern und zu unterstützen.

Pflegebetten sind spezielle Betten, die dazu dienen, pflegebedürftigen Personen einen angemessenen Schlafplatz zu bieten. Ebenso gibt es spezielle Tische, die an Pflegebetten angebracht werden können, um den Pflegeprozess zu erleichtern. Des Weiteren können Sitzhilfen verwendet werden, um die Pflege für Pflegebedürftige zu vereinfachen. Ein weiteres Beispiel für technische Hilfsmittel sind Hausnotrufsysteme, die im Notfall Hilfe herbeirufen können. Es ist üblich, dass pflegebedürftige Personen solche technischen Pflegehilfsmittel leihweise erhalten können, anstatt sie kaufen zu müssen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind, umfassen:

Einweg-Bettschutzeinlagen, die Flüssigkeiten aufsaugen, sind für den einmaligen Gebrauch gedacht. Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel für die Hände und Oberflächen, Einmallätzchen sind ebenfalls verfügbar. Die AOK-Pflegekasse erstattet monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind. Die Kosten für technische Hilfsmittel werden von der AOK-Pflegekasse übernommen. Der Betrag, den Versicherte selbst zahlen müssen, beläuft sich auf zehn Prozent des Gesamtbetrags, wobei die Obergrenze bei maximal 25 Euro liegt. Er entfällt, wenn sie temporär zur Verfügung gestellt werden. Falls Sie technische Geräte benötigen, die nicht dazu gedacht sind, die Pflege zu erleichtern, können Sie sich vertrauensvoll an die örtliche Geschäftsstelle Ihrer AOK wenden. Die Pflegeversicherung deckt nicht die Ausgaben für Rollstühle, Hilfsmittel für das Bad, die Toilette oder das Sitzen ab, sondern diese Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen. Zu dieser Kategorie gehören auch Artikel zur Bewältigung von Inkontinenz, wie beispielsweise Einlagen oder Unterwäsche mit Netzeinsätzen.

Beantragen, um jeden Monat Pflegehilfsmittel zu erhalten

  • Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
  • Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
  • Spare Zeit mit dem Online Prozess.
  • Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.
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Hausnotruf – Sicherheit für Pflegebedürftige

Für den Fall, dass Pflegebedürftige allein leben, haben sie die Möglichkeit, mit einem Notrufsystem jederzeit Hilfe zu rufen. Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten dafür, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist kein Eigenanteil zu zahlen.

Was ist ein Notrufsystem und wie funktioniert es?

Ein Hausnotrufsystem, das eine elektronische Meldetechnik umfasst, ist an eine Hausnotrufzentrale angebunden. Durch einen Knopfdruck oder mithilfe eines Sturzsensors ist es dem pflegebedürftigen Menschen möglich, die Notrufzentrale zu erreichen und auf diese Weise rasch Hilfe zu verlangen.

Das Notrufgerät ist mit dem Telefonanschluss verbunden und verfügt über eine Freisprechanlage. Der Pflegebedürftige hat einen Funksender bei sich, entweder am Handgelenk oder als Halskette. Im Notfall kann er über einen Notrufknopf oder einen Sturzsensor Kontakt zur Hausnotrufzentrale herstellen. Je nach Situation informiert diese Verwandte, Nachbarn, den beauftragten Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Selbst wenn die Person nicht mehr reden kann, sendet die Zentrale Unterstützung. Menschen mit Pflegebedarf, die tagsüber allein zu Hause leben, können dank Notrufsystemen in ihrem vertrauten Umfeld so lange wie möglich eigenständig leben.

Finanzierung des Hausnotrufs – so hilft die AOK

Die AOK-Pflegekasse leistet eine vertraglich festgelegte monatliche Pauschalzahlung an den Anbieter des Hausnotrufsystems, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Pflegebedürftige verbringt den Großteil des Tages allein. Oder er wohnt mit jemandem zusammen, der in Krisensituationen nicht helfen kann.
  • Ein Pflegegrad wurde bereits festgestellt.
  • Es ist zu erwarten, dass er aufgrund seines Krankheits- oder Pflegezustands jederzeit in eine Notsituation geraten kann, wie beispielsweise einen Sturz, und dass er mit einem herkömmlichen Telefon keine Hilfe rufen kann.

Das Pauschalangebot beinhaltet neben der Bereitstellung und dem Einrichten auch den Abbau des Geräts, falls es nicht mehr benötigt wird.

Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) Übersicht

NameBeitragssatz (Arbeitnehmeranteil)Eingegliederte Krankenkassen, frühere Namen
AOK Baden-Württemberg17,20 % (8,6 %)
AOK Bayern17,29 % (8,645 %)
AOK Bremen/Bremerhaven17,09 % (8,545 %)
AOK Hessen17,09 % (8,545 %)
AOK Niedersachsen17,30 % (8,65 %)Innungskrankenkasse Niedersachsen (2010)
AOK Nordost18,10 % (9,05 %)AOK Berlin-Brandenburg (2011), AOK Mecklenburg-Vorpommern (2011), AOK Berlin (2010), AOK Brandenburg (2010)
AOK Nordwest17,39 % (8,695 %)AOK Schleswig-Holstein (2010), AOK Westfalen-Lippe (2010)
AOK Plus17,70 % (8,85 %)AOK Sachsen (2008), AOK Thüringen (2008)
AOK Rheinland/Hamburg17,59 % (8,795 %)AOK Rheinland (2006), AOK Hamburg (2006)
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland17,07 % (8,535 %)AOK Saarland (2012), AOK Rheinland-Pfalz (2012)
AOK Sachsen-Anhalt17,10 % (8,55 %)BKK Sachsen-Anhalt (2009)
Tabelle AOK Krankenkassen, Stand 2025

Mehr Informationen auf: https://www.aok.de/pk/pflegeleistungen/pflegehilfsmittel