Pflegebox KKH
Kaufmännische Krankenkasse

Werden die Kosten von Pflegehilfsmittel von der KKH übernommen? Wenn pflegebedürftige Personen einen Pflegegrad (1 bis 5) haben und im häuslichen Umfeld von Privatpersonen gepflegt werden, übernimmt die KKH die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Wenn ein Pflegedienst allein für die Pflege verantwortlich ist (im Kontext der Sachleistung), ist der Plfegedienst verpflichtet, die vorgesehenen Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel mitzubringen. In diesem Fall werden diese nicht mehr von der KKH übernommen. Bettschutzeinlagen sind ausgenommen.

Als Versicherter wählen Sie frei welchen Pflegehilfsmittel Anbieter Sie nutzen möchten.

KKH Kaufmännische Krankenkasse Screenshot
Screenshot KKH Kaufmännische Krankenkasse

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Es ist zwischen Pflegehilfsmitteln zu unterscheiden, die zum Verbrauch bestimmt sind, und solchen technischer Art. Technische Pflegehilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten, Pflegeliegestühle, Waschsysteme und Hausnotrufsysteme.

Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, umfassen beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.

Was kostet mich das?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Bei Pflegehilfsmitteln, die für den Verbrauch vorgesehen sind, besteht keine gesetzliche Pflicht zur Zuzahlung. Ihre Pflegekasse übernimmt dies vollständig, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 42 EUR pro Monat. Als Versicherter kommen Sie für etwaige Mehrkosten auf, die diesen Betrag übersteigen.

Technische Pflegehilfsmittel

Generell müssen Personen, die pflegebedürftig sind, Zuzahlungen erst ab dem 18. Lebensjahr leisten. Ihre Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, jedoch maximal 25 EUR pro Pflegehilfsmittel. Zuzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Gern können Sie sich an Ihre KKH-Servicestelle wenden.

Wie werden Pflegehilfsmittel beantragt?

Als Versicherter beantragen Sie Pflegehilfsmittel überwiegend selbst, indem Sie den beigefügten Kostenvoranschlag des Leistungserbringers (z. B. Pflegebox Anbieter, Apotheken, Sanitätshäuser) verwenden. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung zwischen den Vertragspartnern und der Pflegekasse direkt. Bei Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, ist jedoch grundsätzlich eine Kostenerstattung möglich.

Beantragen, um jeden Monat Pflegehilfsmittel zu erhalten

  • Erhalte monatlich deine Pflegehilfsmittel in einer Pflegebox nach Hause.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
  • Ändere jeder Zeit nach Bedarf deine Pflegebox.
  • Spare Zeit mit dem Online Prozess.
  • Nutze das Kundenportal um Lieferadresse und weiteres zu ändern.
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Die KKH (Kaufmännische Krankenkasse) zählt mit rund 1,6 Millionen Versicherten zu den größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Sie konzentriert sich unter anderem auf die Pflegeversicherung, die den Versicherten verschiedene Vorteile wie Kombinationsleistungen bietet, und ist in allen 16 Bundesländern präsent. Weitere hilfreiche Online-Dienste im Bereich der Pflegeversicherung umfassen den KKH-Pflegecoach, den Pflegelotsen und den Hospizlotsen (Stand 2025).

Die KKH offeriert neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen wie Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und Medikamenten auch eine Vielzahl von Zusatzleistungen, darunter Zuschüsse für alternative Heilmethoden, Gesundheitskurse und Vorsorgeuntersuchungen.

Weitere Informationen finden sie auf der Webseite der KKH: https://www.kkh.de/leistungen/pflege/pflegeleistungen/pflegehilfsmittel

Pflegebox KKH Kaufmännische Krankenkasse: Ihr umfassender Ratgeber zu Pflegehilfsmitteln und Leistungen

Wenn Sie auf der Suche nach Informationen zur Pflegebox KKH Kaufmännische Krankenkasse sind, möchten Sie wahrscheinlich wissen, welche Unterstützung Sie von Ihrer Krankenkasse bei der häuslichen Pflege erhalten können, insbesondere bezüglich der monatlichen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die KKH ist eine bedeutende gesetzliche Krankenkasse in Deutschland und bietet ihren Versicherten umfassende Leistungen im Bereich Pflege. Dieser Artikel beleuchtet, wie die KKH Sie beim Bezug notwendiger Pflegehilfsmittel unterstützt und welche weiteren Pflegeleistungen Ihnen zustehen.

Wir erklären, was üblicherweise unter einer Pflegebox verstanden wird, wie die KKH die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln handhabt (oft als Kostenerstattung oder über Vertragspartner anstatt einer fixen „Box“), welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie die Leistungen beantragen. Bleiben Sie dran für alle wichtigen Details und praktische Tipps!

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und die „Pflegebox“?

Der Begriff „Pflegebox“ hat sich umgangssprachlich für die monatliche Leistung der Pflegekasse etabliert, die Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld für sogenannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ erhalten. Diese Hilfsmittel sind dazu gedacht, die Hygiene sicherzustellen und die Arbeit der Pflegenden (egal ob Angehörige oder ambulanter Dienst) zu erleichtern und zu schützen.

  • Handschuhe: Einmalhandschuhe für hygienische Pflege.
  • Desinfektionsmittel: Für Hände und Flächen, zur Infektionsprävention.
  • Schutzkleidung: Wie Schürzen oder Mundschutz.
  • Saugende Bettschutzeinlagen: Zum Schutz der Matratze.
  • (Gegebenenfalls) Fingerlinge: Für bestimmte Pflegeaufgaben.

Für diese benötigten Verbrauchsgüter sieht das Sozialgesetzbuch (SGB XI, § 40 Abs. 2) eine monatliche Pauschale von bis zu 40 Euro vor, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Pflege zu Hause stattfindet. Viele Anbieter haben daraufhin „Pflegeboxen“ zusammengestellt, die typische Kombinationen dieser Hilfsmittel enthalten und direkt nach Hause geliefert werden können.

Bietet die KKH eine eigene „Pflegebox“ an oder wie funktioniert die Kostenerstattung?

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse erfüllt selbstverständlich den gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch bis zu 40 Euro monatlich. Allerdings bietet die KKH in der Regel keine eigene, fest definierte „KKH Pflegebox“ im Sinne einer vorgepackten Box an, die nur über sie beziehbar ist. Stattdessen haben Versicherte oft die Wahl, die Hilfsmittel über verschiedene Wege zu beziehen:

  • Bezug über Vertragspartner: Die KKH hat Verträge mit Sanitätshäusern oder spezialisierten Online-Anbietern. Bei diesen Partnern können Sie die benötigten Hilfsmittel bis zum monatlichen Budget auswählen und bestellen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem Anbieter und der KKH.
  • Kostenerstattung: Alternativ können Sie die benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auch selbst kaufen (z. B. in einer Apotheke oder Drogerie) und die Rechnungen anschließend bei der KKH zur Erstattung einreichen. Der erstattungsfähige Betrag liegt hier ebenfalls bei maximal 40 Euro pro Monat.

Es ist empfehlenswert, sich vorab bei der KKH zu informieren, welche Vertragspartner zur Verfügung stehen oder wie genau der Prozess der Kostenerstattung abläuft, um den für Sie einfachsten Weg zu finden.

So erhalten Sie spezifische Informationen von der KKH:

  • KKH Online-Service/Website: Der Bereich Pflegeleistungen bietet aktuelle Informationen und Formulare.
  • KKH Service-Hotline: Persönliche Anfragen können hier schnell geklärt werden.
  • KKH Beratungszentren: Für individuelle Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.

Voraussetzungen für Pflegehilfsmittel über die KKH

Um die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 40 Euro monatlich) durch die KKH Kaufmännische Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende grundsätzliche Bedingungen erfüllt sein:

  • Anerkannter Pflegegrad: Es muss ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegen.
  • Häusliche Pflege: Die pflegebedürftige Person muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Bei vollstationärer Pflege entfällt dieser Anspruch in der Regel.
  • Notwendigkeit: Die benötigten Hilfsmittel müssen zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen oder zur Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung notwendig sein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wird die Notwendigkeit in der Regel pauschal anerkannt, sobald ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet.

Ein gesonderter ärztlicher Nachweis ist für die Verbrauchspauschale meist nicht erforderlich, im Gegensatz zu technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett).

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der KKH?

Der Antragsprozess für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse ist relativ unkompliziert, insbesondere wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt:

  • Antragsformular: Besorgen Sie sich das entsprechende Antragsformular für Pflegehilfsmittel von der KKH (meist online verfügbar oder per Post anforderbar).
  • Ausfüllen: Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Geben Sie an, dass Sie die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen möchten. Eventuell können Sie bereits angeben, ob Sie einen bestimmten Vertragspartner bevorzugen oder die Kostenerstattung wünschen.
  • Einreichen: Senden Sie den ausgefüllten Antrag an die KKH.
  • Prüfung & Genehmigung: Die KKH prüft Ihren Antrag. Liegen die Voraussetzungen vor (Pflegegrad, häusliche Pflege), wird der Antrag in der Regel schnell genehmigt.
  • Bezug: Nach der Genehmigung können Sie die Hilfsmittel wie gewünscht über einen KKH-Vertragspartner beziehen oder selbst kaufen und die Belege zur Erstattung einreichen.

Nachdem die KKH Ihren Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genehmigt hat, steht Ihnen der monatliche Betrag von bis zu 40 Euro zur Verfügung. Sie haben nun oft die Wahl: Entweder beziehen Sie die benötigten Artikel über einen der Vertragspartner der KKH, was oft bedeutet, dass die Abrechnung direkt mit der Kasse erfolgt und Sie keine Vorkasse leisten müssen. Alternativ können Sie die Hilfsmittel auch selbst erwerben und die Belege bei der KKH zur Erstattung einreichen. Dies gibt Ihnen Flexibilität bei der Auswahl der Produkte und des Anbieters. Wichtig ist, dass die benötigten Artikel auf der Liste der erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel stehen, was bei den typischen Verbrauchsgütern der Fall ist.

Weitere Pflegeleistungen der KKH

Neben den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch bietet die KKH Kaufmännische Krankenkasse ein breites Spektrum weiterer Pflegeleistungen an, die den Pflegealltag erleichtern:

  • Pflegeberatung: Umfassende Beratung durch die eigenen Pflegeberater der KKH oder über Compass Private Pflegeberatung.
  • Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung bei selbst organisierter Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche.
  • Pflegesachleistungen: Finanzierung von Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes.
  • Kombinationsleistungen: Eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
  • Verhinderungspflege: Wenn die private Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist.
  • Kurzzeitpflege: Vorübergehende vollstationäre Pflege nach Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.
  • Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Pflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassung: Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds.
  • Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger: Schulungen, Kurse, Gesprächskreise.

Diese Leistungen sind darauf ausgelegt, Pflegebedürftige und ihre Familien bestmöglich zu unterstützen. Der Umfang der Leistungen hängt vom anerkannten Pflegegrad ab.

Kostenübernahme und finanzielle Aspekte bei der KKH

Wie bereits erwähnt, übernimmt die KKH Kaufmännische Krankenkasse die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich. Dieser Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad (solange Pflegegrad 1-5 vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet) und kann entweder durch direkte Abrechnung mit Vertragspartnern oder durch Erstattung Ihrer Auslagen genutzt werden.

Darüber hinaus beteiligt sich die KKH an den Kosten für die weiteren oben genannten Pflegeleistungen (Pflegegeld, Sachleistungen etc.) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und abhängig vom individuellen Pflegegrad.

Praktische Tipps für den Umgang mit der KKH in Pflegefragen

  • Frühzeitig informieren: Warten Sie nicht, bis eine Pflegesituation eskaliert. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Leistungen der KKH.
  • Beratung nutzen: Nehmen Sie das kostenlose Beratungsangebot der KKH in Anspruch. Die Pflegeberater sind speziell geschult und können Ihnen helfen, den Überblick zu behalten.
  • Anträge sorgfältig ausfüllen: Achten Sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Belege sammeln: Wenn Sie die Kostenerstattung wählen, heben Sie alle Rechnungen für Pflegehilfsmittel gut auf.
  • Kontakt halten: Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie nicht, die KKH zu kontaktieren.
  • Informationen zu Vertragspartnern: Fragen Sie explizit nach einer Liste der Vertragspartner für Pflegehilfsmittel, wenn Sie diesen Weg bevorzugen.

Häufige Fragen zur „Pflegebox“ und Hilfsmitteln über die KKH

Dazu gehören Produkte, die typischerweise bei der häuslichen Pflege verbraucht werden, wie Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz, Schutzschürzen, Hände- und Flächendesinfektionsmittel sowie saugende Bettschutzeinlagen. Inkontinenzmaterialien (wie Windeln oder Vorlagen) fallen in der Regel unter eine eigene Leistungsposition (Hilfsmittel nach SGB V) und werden separat betrachtet, auch wenn sie oft fälschlicherweise der „Pflegebox“ zugerechnet werden.

Nein, Sie haben in der Regel die Wahl. Sie können entweder über einen Vertragspartner der KKH bestellen (oft bequemer, da direkte Abrechnung) oder die Hilfsmittel selbst kaufen und die Kosten bis zu 40 Euro monatlich von der KKH erstatten lassen.

Der Anspruch auf die 40 Euro besteht pro pflegebedürftiger Person mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt wird.

Fazit: Die KKH als starker Partner in der häuslichen Pflege

Auch wenn die Pflegebox KKH Kaufmännische Krankenkasse nicht als physische KKH-eigene Box existiert, stellt die KKH ihren Versicherten die gesetzlich zustehenden Leistungen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich zur Verfügung. Dies geschieht entweder über die Abrechnung mit Vertragspartnern oder durch die Erstattung Ihrer Auslagen. Zusammen mit den umfangreichen weiteren Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und kompetenter Beratung ist die KKH ein wichtiger Partner, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Familien zu sichern.

Nutzen Sie die Informationsangebote der KKH und zögern Sie nicht, direkt Kontakt aufzunehmen, um alle Ihre Fragen zu klären und die bestmögliche Unterstützung für Ihre individuelle Pflegesituation zu erhalten.